Bewerbung
Auswahl
Der Bachelorstudiengang GBM ist zulassungsbeschränkt. Die Auswahl erfolgt mittels eines örtlichen Vergabeverfahrens („örtlicher Numerus Clausus (NC)“). Der NC hängt von der Anzahl der Bewerber/innen und deren Abiturnoten ab, daher können sich die Auswahlgrenzen von Jahr zu Jahr ändern.
Ausschlussfrist
Die Bewerbungsphase für einen Studienstart zum Wintersemester 2024/25 beginnt mit der Freischaltung der Online-Bewerbung voraussichtlich im Mai 2024. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen voraussichtlich bis spätestens 15. Juli 2024 (Ausschlussfrist) vorliegen.
Hinweise
In der Regel ist mit Absenden der Online-Bewerbung die vollständige Bewerbung eingegangen. Beachten Sie aber, dass Sie in Sonderfällen (ausländische Zeugnisse, Minderjährige, geleistete Dienste usw.) entsprechende Anträge und ggf. Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich (per Post) einreichen müssen. Sie werden am Ende der Online-Bewerbung darauf hingewiesen.
Auswahlverfahren
Ein gewisser Teil der Bewerber/innen wird auf Grundlage
- der Abiturnote (bis zum NC „Durchschnittsnote HZB“ (bis zum WS 2020/21: „Quote Qualifikation“)),
- oder einer Sonderquote ("Vorabquoten")
direkt zugelassen.*
Für einen Studienstart zum Wintersemester 2024/25 finden KEINE Auswahlgespräche** statt!
Nach Abzug der Sonderquoten ist somit die Abiturnote das einzige Zulassungskriterium. Konkret bedeutet das, dass auch die 70 % der Studienplätze, die normalerweise über die Verrechnung von Abiturnote und Auswahlgespräch vergeben werden, in diesem Semester lediglich auf Basis der Abiturnote vergeben werden. Im Vergleich zu einer (hypothetischen) regulären Duchführung des Auswahlverfahrens wird der NC dadurch zwischen „Durchschnittsnote HZB“ und „HAV-Auswahl“ liegen (vgl. auch die Bewerbungverfahren für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21 bis einschließlich Wintersemester 2023/24, in denen die Auswahlgespräche ebenfalls entfallen sind).
* Die Wartezeitquote fällt ab dem WS 2024/25 weg. Bis zum WS 2020/21 wurden 10 % der Studienplätze auf Grundlage der Wartesemester bis zum NC „Quote Wartezeit“ und bis zum WS 2023/24 bis zum NC „Durchschnittsnote HZB unter Berücksichtigung WS“ (wobei sich die Abiturnote für insgesamt bis zu 10 Wartesemester jeweils um 0,1 verbesserte) direkt vergeben.
** Etwa 70 % der Zulassungen erfolgen in der Regel über Auswahlgespräche. Hierzu erhält ein weiterer Teil der Bewerber/innen auf Grundlage der Abiturnote (bis zum NC „HAV-Auswahl“) spätestens sechs Tage nach Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. Das Auswahlgespräch soll Aufschluss über die Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers und über die Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben. Die im Gespräch erzielte Note wird anschließend mit der Abiturnote verrechnet und das beste Drittel der zum Auswahlgespräch eingeladenen Bewerber/innen (bis zum NC „HAV“) zugelassen.
Weitere Informationen
- Die Studienplätze für GBM werden im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) über Hochschulstart vergeben. Informationen zum Ablauf des Verfahrens erhalten Sie hier. Sie registrieren sich innerhalb der Bewerbungsfrist zunächst bei Hochschulstart und anschließend mit der dort vergebenen BID und BAN im Bewerberportal der Universität Augsburg.
- Weitere Informationen zum örtlichen Vergabeverfahren und den verschiedenen Quoten finden Sie hier.
- Früher konnten Sie sich in einer Bewerbungsphase nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Augsburg bewerben. Seit der Bewerbungsphase für das Wintersemester 2020/21 können nun bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am DoSV teilnehmen, bis zu zwölf Zulassungsanträge gestellt werden. Eine gleichzeitige Bewerbung für die Bachelorstudiengänge GBM und Wirtschaftsinformatik ist nun also beispielsweise möglich. Auch für zulassungsbeschränkte Studienplätze an anderen Hochschulen können Sie sich zusätzlich bewerben.
- Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen finden darüber hinaus hier weitere Informationen.
- Beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung finden darüber hinaus hier weitere Informationen. Beachten Sie bitte insbesondere die zusätzlichen Antragsfristen.
- Bei Fragen zum Studiengang und zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an gbm-bachelor@wiwi.uni-augsburg.de.
- Bei Fragen zur Bewerbung im Rahmen von Sonderquoten wenden Sie sich bitte an studierendenkanzlei@zv.uni-augsburg.de.
- Bei technischen Fragen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) über Hochschulstart und zum Bewerbungsportal wenden Sie sich bitte an bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de.
Wer hilft mir weiter?
- Telefon: +49 821 598 - 4070
- E-Mail: leonie.nothelfer@uni-auni-a.de ()
- Raum 1318 (Gebäude J)
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
- E-Mail:
-
Raum 1032 (Gebäude A2)
Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg