Bewerbung
Allgemeine Informationen
Falls Sie noch vor Beginn Ihres Studiums stehen, muss zunächst eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang BWL oder VWL erfolgen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier. Nach erfolgreichem Abschließen der ersten zwei Semester können Sie sich dann für die Studienrichtung IBE bewerben.
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbungsfrist für die Studienrichtung IBE endet am 30. November eines jeden Jahres. Die Bewerbung ist einmalig nach dem zweiten Semester möglich.
Bitte bewerben Sie sich über das Online Bewerbungstool, welches jährlich vom 15. November bis 30. November freigeschaltet ist. Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigungsmail
Hier geht es zur Bewerbung:
Hinweis:
Das Bewerbungsformular ist nur während des Bewerbungszeitraumes verfügbar.
Befinden Sie sich außerhalb dieses Zeitraumes, erscheint eine Fehlermeldung.
Bewerbungsunterlagen
- Aktuellen Studis-Ausdruck
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis von Englischkenntnissen (TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 87 Punkten oder gleichwertigen Nachweis ab Niveau B2).
Bei der Online-Bewerbung müssen Sie den Notendurchschnitt Ihrer bislang erzielten Prüfungsleistungen eingeben. Hierfür geben Sie bitte dem Prüfungsamt per E-Mail Bescheid (ibe@zv.uni-augsburg.de), dass Sie den IBE-Durchschnitt für die Bewerbung benötigen. Dieser wird dann kurzfristig berechnet und in Ihrem Datensatz hinterlegt. Danach können Sie diesen in STUDIS feststellen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier .
Weiterer Ablauf
Erfüllt Ihre Bewerbung alle Kriterien, werden Sie zur Studienrichtung IBE zugelassen und studieren ab dem 4. Semester gemäß dem vorgesehenen Studienverlauf. Ein Studienbeginn in der Studienrichtung IBE ist nur zum Sommersemester möglich.
Die Zu- oder Absagen für die Studienrichtung IBE werden im Jahr der Bewerbung bis zum Mitte Dezember per E-Mail verschickt. Zugelassene Bewerber müssen daraufhin verbindlich bis 15. Januar erklären, dass Sie den Studienplatz in der Studienrichtung IBE antreten. Wird diese Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, verfällt die Zusage auf den Studienplatz.