Geschichte der Stiftung
Die Errichtung der Stiftung der Universität Augsburg geht zurück auf eine großzügige Zuwendung, die der besonders durch sein soziales Engagement weit über die Stadt bekannte, im Januar 1996 verstorbene einheimische Geschäftsmann Max Gutmann dem 1983 neu gewählten Präsidenten der Universität, Prof. Dr. Josef Becker, für Zwecke seiner Amtsführung machte. Dieser bestimmte die Verwendung dieser Spende als Startkapital für die erste Augsburger Universitätsstiftung. Durch weitere Dotationen, darunter einer namhaften Zustiftung des aus Augsburg stammenden Unternehmers Erwin Mair, konnte ein ausreichendes Grundstockvermögen gebildet werden. Die formelle Errichtung der Universitätsstiftung erfolgte durch Stiftungsakt vom 27. November 1984. Er legte unter anderem den Namen "Stiftung der Universität Augsburg (Augsburger Universitätsstiftung)" und als Zweck die "Förderung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Universität Augsburg" fest. Ausdrücklich eingeschlossen in den Stiftungszweck ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden sowie die Pflege der (nationalen wie internationalen) Außenbeziehungen der Universität. In der Stiftungssatzung, ebenfalls vom 27.11.1984, zuletzt geändert am 01.01.2008, wurden insbesondere die Organe der Stiftung festgelegt. Stiftungsorgane sind der Stiftungsvorstand (als Exekutive), der Stiftungssenat (als Legislative) und das Stiftungskuratorium.
Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin der Universität Augsburg als Vorsitzendem/Vorsitzender, dem Kanzler/der Kanzlerin als stellvertretendem Vorsitzenden/stellvertretender Vorsitzender und einem/ einer für die Dauer von zwei Jahren durch die Erweiterte Universitätsleitung benannten Hochschullehrer(in).
Die Aufgaben der Stiftungsorgane sind in der Satzung wie folgt festgelegt:
- Der Stiftungsvorstand vollzieht die Beschlüsse des Stiftungssenats und erledigt die laufenden Angelegenheiten der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Stiftungssenat - identisch mit der Erweiterten Universitätsleitung - beschließt insbesondere über die Verwendung der Stiftungsmittel, die Jahres- und Vermögensrechnung, den jährlichen Voranschlag sowie Satzungsänderungen usw.
- Das Stiftungskuratorium berät den Stiftungsvorstand in seiner Arbeit. Ihm gehören bis zu 15 Persönlichkeiten an, die dem Anliegen der Stiftung besonders verbunden sind oder durch Zuwendungen zu deren Förderung beigetragen haben.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erteilte am 18.12.1984 der Augsburger Universitätsstiftung nach § 80 BGB und Art. 4, 5 und 6 des Bayerischen Stiftungsgesetzes die staatliche Genehmigung als Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung wurde damit rechtsfähig. Gleichzeitig wurde die Stiftungssatzung genehmigt. Nachdem im Januar 1985 die Gemeinnützigkeit der Stiftung durch das Finanzamt Augsburg-Stadt anerkannt wurde, war die Gründungsphase abgeschlossen. In der Folgezeit strebte der Stiftungsvorstand vorrangig die Aufstockung des Grundstockvermögens an. Dank verschiedener Zustiftungen beläuft sich das Grundstockvermögen aktuell auf 1.855.000,-- € (nicht eingerechnet einige Kunstwerke).
Hinzu traten im Lauf der Jahre verschiedene Verbrauchsstiftungen, zum Beispiel zur Förderung von Forschungsschwerpunkten, für die Finanzierung von Gastprofessuren, die Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen und für das 1989 eingerichtete Fach Experimentalphysik. Auf den Mindelheimer Unternehmer Dr. h.c. B. Grob, der sich auch besondere Verdienste um die Errichtung des Faches Physik an der Universität Augsburg erwarb, geht die Dotierung eines Stipendien-Fonds für hochbegabte Studierende der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zurück, in dessen Rahmen seit 1991 für die Dauer von 10 Jahren jährlich 40.000,-- DM zur Verfügung standen.
Der Erlös aus dem Verkauf des Hauses, das der Mitbegründer der Stiftung der Universität Augsburg, Max Gutmann, in seinem Vermächtnis der Universität Augsburg hinterlassen hatte, wurde als Verbrauchsstiftung in Höhe von 615.000,-- DM im Frühjahr 1997 von Herrn Alfred Gutmann - dem Bruder und Alleinerben von Max Gutmann - unter der Bedingung gespendet, ihn für eine dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit von Gästen der Universität zu verwenden. Ende 2000 stand fest, dass die mit dem Vermächtnis verbundene Auflage durch die Integration von zwei Gästewohnungen in ein neu vom Freistaat zu bauendes Institutsgebäude auf dem Universitätscampus erfüllt werden kann. Der Bau ist zwischenzeitlich abgeschlossen.