Die rechtliche Bewältigung des Klimawandels umfasst sowohl Maßnahmen zur Minderung von Emissionen als auch Strategien zur Anpassung an dessen unvermeidbare Folgen. Der Beitrag in der "Diritto e Clima" von Anna Peuser analysiert die internationalen, europäischen und nationalen Rechtsrahmen zur Klimawandelanpassung. Zudem wird die nun gesetzlich geregelte Klimaanpassung in Deutschland betrachtet.

 

 

Entwicklung der internationalen und europäischen Klimaanpassungspolitik

Die rechtliche Auseinandersetzung mit der Anpassung an den Klimawandel zeigt, dass sich die internationalen und europäischen Regelungen in erster Linie auf weiche Vorgaben stützen. Die Europäische Union geht über das Völkerrecht hinaus und etabliert mit der Governance-Verordnung und dem Europäischen Klimagesetz einen strukturierten Rahmen, der sowohl Berichtspflichten als auch strategische Planungen umfasst. Dennoch bleibt die Anpassungspolitik in vielen Bereichen von der konkreten Umsetzung durch die Mitgliedstaaten abhängig, da die regionalen Unterschiede maßgeblich die Anforderungen an Anpassungsmaßnahmen bestimmen. Darüber hinaus entwickeln sich nationale Vorgaben auch als Reaktion auf die lokalen Auswirkungen des Klimawandels.

Die Kohärenz der europäischen Klimaanpassungspolitik wurde in den letzten Jahren verbessert, insbesondere durch die Schaffung einheitlicher Vorgaben für die Berichtspflichten durch die Mitgliedstaaten. Dennoch zeigt die Untersuchung durch den Europäischen Rechnungshof, dass es weiterhin Defizite in der Umsetzung gibt, die zum einen in fehlenden Indikatoren zur Bewertung des Anpassungsfortschritts oder einer unzureichenden Nutzung bestehender EU-Instrumente liegen, aber auch in tatsächlichen Fehlanpassungen.

 

 

© Universität Augsburg

Das KAnG als Verbesserung der nationalen Anpassungsstrategie

Das KAnG als Verbesserung der nationalen Anpassungsstrategie in Deutschland wird die Anpassung an den Klimawandel durch das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) nun erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Es ergänzt bestehende Strategien durch verpflichtende Vorgaben zur Weiterführung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie sowie durch eine institutionalisierte Klimarisikoanalyse und Monitoringmechanismen. Dies stärkt die Kohärenz zwischen den verschiedenen Anpassungsinstrumenten auf nationaler Ebene und verbessert die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten. Gleichzeitig bleibt der Erfolg dieser Maßnahmen von einer konsequenten Umsetzung und fortlaufenden Evaluierung abhängig.
Dipl.-Jur. Anna Sophia Peuser
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Prof. Dr. Sina Fontana - Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Krisenresilienz

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Klimawandelanpassung als dynamisches Handlungsfeld

Insgesamt zeigt sich, dass Klimaanpassung als dynamisches Handlungsfeld ständiger Weiterentwicklung und Anpassung bedarf. Es braucht eine noch stärkere Kohärenz zwischen den internationalen und nationalen Maßnahmen und Politiken. Die Herausforderungen liegen dabei in der rechtlichen Rahmengebung, die zwar insbesondere auf EU-Ebene über eine gute Grundlage verfügt, allerdings verbindliche Indikatoren vermisst. Für unzureichende Maßnahmen gibt es keinerlei Sanktionsmechanismen, worunter die lokale Umsetzung leidet und die Sicherstellung von langfristigen, nachhaltigen Strategien geschwächt wird. Eine Aufgabe auf die es zukünftig ankommen kann ist hierbei die Vergleichbarkeit von Anpassungsmaßnahmen.
Zitierung: 

Peuser, A. "Die Kohärenz von Klimawandelanpassungsvorgaben der Europäischen Union und deren Erfüllung in Deutschland" 

Diritto e clima 2025

 

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