Förderung von Kongress-, Forschungs- und Archivreisen durch das Graduiertenzentrum

Auch im Jahr 2025 fördert das Graduiertenzentrum im Zusammenhang mit der Erstellung einer Qualifikationsleistung (Master / Promotion / Habilitation / habilitationsäquivalente Leistung) die Teilnahme an Kongressen sowie Forschungs- und Archivreisen. Gefördert wird ausschließlich die aktive Teilnahme (eigener Vortrag, Präsentation eines Posters, offizielle Funktion) an einer ausgewiesenen wissenschaftlichen Veranstaltung (nicht die Teilnahme an Seminaren oder Kursen).

Förderung

Es werden Tagungsbeitrag und Reisekosten (ohne Tagegeld und Verpflegung und gemäß Bayerischem Reisekostengesetz – BayRKG) gefördert.

Pro Antragstellerin / Pro Antragsteller ist eine Förderung

- für Kongressreisen

▪ innerhalb Deutschlands von max. 500,00 Euro

▪ innerhalb Europas von max. 900,00 Euro

▪ außerhalb Europas von max. 1.500,00 Euro

- für Forschungs- und Archivreisen von max. 1.000,00 Euro

möglich.

Pro Tagung sind bis zu zwei Anträge pro Lehrstuhl / Professur förderfähig. Pro Vortrag ist eine Person förderfähig.

Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antrag finden Sie  hier.

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