Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d), Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät
An der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg ist am Lehrstuhl für Kunstpädagogik (Prof. Dr. Constanze Kirchner) eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) vom 15.09.2025 bis zum 30.09.2025 im Umfang der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und in einem auf zunächst zwei Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen. Eine Verlängerung nach den Vorgaben des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) wird angestrebt. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Stelle ist teilzeitfähig. Die Aufgabenbereiche beinhalten die eigene wissenschaftliche Weiterentwicklung (Promotion oder Habilitation), die Beteiligung an Forschungsprojekten des Lehrstuhls, Lehre im Umfang von 5 Semesterwochenstunden inklusive praktischer, mündlicher und schriftlicher Prüfungen sowie die Mitwirkung an den Verwaltungs- und Organisationsaufgaben des Lehrstuhls. Voraussetzungen: Die erforderliche Qualifikation ist bereits in den Bewerbungsunterlagen durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Die Universität Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Universität Augsburg setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultät. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 1. Juni 2025 an Prof. Dr. Constanze Kirchner (
constanze.kirchner@phil.uni-augsburg.de), Lehrstuhl für Kunstpädagogik, Universität Augsburg, Universitätsstr. 26, D-86135 Augsburg
ab 1. Oktober 2025 im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit