RZ-Benutzerkennung
Jeder Universitätsangehörige, d.h. jeder Mitarbeiter und Studierende, erhält eine persönliche RZ-Benutzerkennung samt E-Mail-Adresse und Speicherplatz.
Mit dieser RZ-Benutzerkennung können Sie unter anderem
- die PC-Arbeitsräume an der Universität Augsburg nutzen.
- das Internet zur Recherche nutzen.
- elektronische Post (E-Mails) über die mit Ihrem Login verbundene persönliche E-Mail-Adresse versenden und empfangen.
- das Online-Portal nutzen und Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken.
- sich für Ihre Lehrveranstaltungen in digicampus anmelden.
- unsere Zugangsnetze (WLAN, VPN) nutzen.
Hier klicken zum Passwort ändern
Studierende
Studierende der Universität Augsburg erhalten ihre RZ-Benutzerkennung nach der Einschreibung über das Studierendenportal VIBS.
Anleitung und Hilfe zur Studierendenverwaltung
Beschäftigte
Die RZ-Benutzerkennung wird automatisch erstellt, sobald das Personalreferat die Daten nach Vertragsunterzeichnung im Personalverwaltungs-System einpflegt. Die Daten werden über den DV-Betreuer an den Beschäftigen übermittelt.
Diese Dienste darf die Universität Augsburg allerdings nur im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anbieten, so daß ihre Nutzung gewissen Richtlinien unterworfen ist, siehe dazu die jeweils aktuelle Form der Benutzungsrichtlinien und der Betriebsregelungen.
Insbesondere sind alle Bestimmungen zu beachten, die sich aus dem Copyright, aus Lizenzverträgen, aus Verträgen über die Benutzung der Datenwege, aus dem Datenschutzgesetz und den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (siehe §4 der Betriebsregelungen) ergeben. Die Nutzungsrechte der Arbeitsplätze ergeben sich aus §2(1) der Betriebsregelungen, die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht statthaft. Die Benutzer sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Datenbestände selbständig zu sichern.
Kontakt für Beschäftigte
Beschäftigte wenden sich an ihren jeweiligen DV-Betreuer oder an den Service-Desk.