Teilnahme am Koordinierten Nachrücken

Die Universität Augsburg nimmt ab dem 25.08.2024 mit allen zulassungsbeschränkten Studiengängen außer Humanmedizin am Koordinierten Nachrücken und ggf. am Losverfahren teil.
 
 
BewerberInnen, die bislang kein Zulassungsangebot im Hauptverfahren erhalten haben, werden per E-Mail von hochschulstart benachrichtigt und können dann bis zum 27.08.2024 eine Erklärung abgeben, ob sie am Koordinierten Nachrücken teilnehmen möchten. Genauere Informationen zum Koordinierten Nachrücken erhalten Sie bei hochschulstart oder hier.
 
Zudem haben auch InteressentInnen, die bislang keine Bewerbung im Hauptverfahren abgegeben haben, die Möglichkeit, sich für diese Studiengänge zu bewerben. Bitte registrieren und bewerben Sie sich nicht nur bei hochschulstart.de, sondern registrieren Sie sich auch über unser Bewerbungsportal VIBS.
 
 
Sollten Sie nicht am Koordinierten Nachrücken teilnehmen können, können Sie einen Antrag für die Teilnahme am Losverfahren stellen. Bitte wenden Sie sich dafür unter Angabe des gewünschten Studiengangs an folgende Mailadresse: losantrag@zv.uni-augsburg.de. Sollten nach dem Koordinierten Nachrücken noch Studienplätze vorhanden sein, werden auch diese Bewerbungen berücksichtigt.

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