Die Ersten Schritte
In fünf Schritten zur Aufenthaltserlaubnis
Wichtige Informationen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die gerade nach Augsburg gekommen sind
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sind Sie verpflichtet sich in der Hochschulbetreuungsstelle der Ausländerbehörde der Stadt Augsburg anzumelden.
In Deutschland gibt es die sogenannte Meldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Augsburg erfolgen. Jeder ist verpflichtet seinen Wohnsitz zu melden, auch Deutsche. Wer es verpasst sich anzumelden, wird mit einem Bußgeld bestraft.
Bis auf wenige Ausnahmen sind Sie mit einem Visum nach Deutschland eingereist. Visa sind meist drei Monate gültig. Bitte sehen Sie in Ihrem Pass nach wie lange Ihr Visum gültig ist. Es ist sehr wichtig das Visum vor dem Ablauf durch eine Aufenthaltserlaubnis zu ersetzen. Wenn das Visum nicht mehr gültig ist und Sie keinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, müssen Sie Deutschland verlassen.
In fünf Schritten kommen Sie zu einer Aufenthaltserlaubnis:
Schritt 1: Wohnungssuche und Anmeldung in der Stadt
Schritt 2: Eröffnung eines Bankkontos und Nachweis des Lebensunterhalts
Schritt 3: Krankenversicherung abschließen
Schritt 4: Immatrikulation
Schritt 5: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen
Schritt 1: Wohnungssuche und Anmeldung bei der Stadt
Der erste Schritt ist die Wohnungssuche. Sie benötigen eine Adresse in der Stadt Augsburg um sich bei uns in der Hochschulbetreuungsstelle anmelden zu können.
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde (in der Stadt Augsburg ist das die Hochschulbetreuungsstelle) persönlich anzumelden*, wenn Sie eine neue Wohnung beziehen.
Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.
Wichtig: Im Studentenwohnheim ist es grundsätzlich nicht erlaubt bei Freunden zur Untermiete zu wohnen. Dazu benötigen Sie die ausdrückliche Genehmigung des Studierendenwerks.
Wo müssen Sie sich anmelden?
In der Stadt Augsburg ist in der Regel die Hochschulbetreuungsstelle, Eichleitnerstr. 30, Geb. F2 zuständig für Ihre Anmeldung und alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten.
*Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage ist die Anmeldung nur noch per Mail möglich! Schicken Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Hochschulbetreuungsstelle (service@aaa.uni-augsburg.de). Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, leiten wir diese an die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg weiter.
Reisepass (Kopie)
Visum oder Aufenthaltstitel (Kopie)
Wohnungsgeberbestätigung (diese wird vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben)
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Staates sind, können Sie sich auch in jedem Bürgerbüro anmelden. Folgende Bürgerbüros gibt es im Stadtgebiet:
Bürgerbüro Stadtmitte: An der Blauen Kappe 18
Bürgerbüro Haunstetten: Tattenbachstr. 15
Bürgerbüro Kriegshaber: Ulmer Str. 72
Bürgerbüro Hochzoll: Friedberger Str. 115
Für die Anmeldung in einem Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung möglich.
(www.augsburg.de --> Bürgerbüro --> Online-Dienste)
Schritt 2: Konto bei der Bank eröffnen und Finanzierungsnachweis
Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, benötigen Sie ein Bankkonto. Die meisten Banken bieten kostenlose Konten für Studierende an. Um ein Studierendenkonto zu eröffnen, benötigen Sie die Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Zulassungsbescheid und die Anmeldebestätigung der Stadt.
Warum benötigen Sie ein Konto?
Ihre Miete und der Beitrag für die Krankenversicherung werden über das Konto abgebucht. Außerdem müssen Sie gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen, dass Sie genügend Geld besitzen um Ihren Lebensunterhalt für ein Jahr im Voraus zu sichern. Laut dem Aufenthaltsgesetz benötigen Sie mindestens 992,- Euro pro Monat.
Es gibt drei Wege um den Lebensunterhalt gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen zu können:
- ein Sperrkonto mit einem Guthaben von 992,- EUR pro beantragtem Monat
- eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz.
- ein Stipendienbescheid, z.B. vom DAAD oder einer anderen Organisation, woraus hervorgeht, dass Sie mindestens 992,- Euro pro Monat zur Verfügung haben werden.
Wichtig: Bescheinigungen, die von Notariaten im Ausland erstellt wurden, werden von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert. Verpflichtungserklärungen müssen immer von den deutschen Botschaften oder einer Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt werden.
Schritt 3: Krankenversicherung
Eine gültige Krankenversicherung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und auch für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule. In der Regel wird von der Ausländerbehörde als Nachweis für den ausreichenden Versicherungsschutz nur eine deutsche Krankenversicherung akzeptiert.
Eine Ausnahme besteht für Studierende aus der EU. Sie können ihre EU-Krankenversicherungskarte anerkennen lassen und somit auch einen gültigen Versicherungsschutz nachweisen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seiten des Deutschen Studierendenwerk. Sie können sich für eine Beratung auch an das „b!st“ Beratung im Studierendenwerk wenden.
Sie benötigen zur Vorlage bei der Einschreibung an der Universität und bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung der Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis nur so lange erteilt wird, wie die Krankenversicherung gültig ist.
Schritt 4: Immatrikulation
Bevor Sie sich an der Universität einschreiben können, müssen Sie den Semesterbeitrag überweisen. Diesen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus dem Studentenwerksbeitrag und dem Beitrag für das Semesterticket.
Auf der Internetseite der Studierendenkanzlei finden Sie alle Informationen zur Einschreibung.
Nach der Einschreibung können Sie sich eine Immatrikulationsbescheinigung über das VIBS-Portal ausdrucken. Diese benötigen Sie zur Vorlage bei der Ausländerbehörde.
Schritt 5: Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Jetzt können Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis zum Studium in der Hochschulbetreuungsstelle Augsburg stellen. Der Antrag muss auf jeden Fall vor Ablauf ihres Visums gestellt werden. Denn wenn das Visum abgelaufen ist, ohne dass Sie einen Antrag auf Aufenthalt gestellt haben, müssen Sie ausreisen! Am besten beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bereits 6 Wochen vor dem Ablauf, da die Erstellung der Aufenthaltskarte einige Wochen dauern kann.
Eine neue Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des gültigen Visums bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Aufgrund der aktuellen Lage ist das nur per E-Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de möglich.
Die folgenden Unterlagen bitte vollständig und möglichst als PDF-Dateien per Mail an: aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:
- Antragsformular für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
- Pass (inklusive Visum, falls vorhanden)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Sperrkonto mit 992,- EUR pro beantragtem Monat oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG)
- aktueller Krankenversicherungsnachweis
►Nachdem die Ausländerbehörde Ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur persönlichen Vorsprache mitgeteilt.
►Bei der persönlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 100 Euro mit Ihrer EC-Karte und geben ein aktuelles Passbild ab.