Dreh- und Fotogenehmigung

Foto- und Videoaufnahmen auf dem Gelände der Universität Augsburg benötigen eine Genehmigung durch die Stabsstelle Kommunikation & Marketing, die Sie für redaktionelle Berichterstattung mit folgendem Formular beantragen können. Falls Sie Aufnahmen für werbliche Zwecke benötigen, kontaktieren Sie bitte direkt die Stabsstelle Kommunikation & Marketing.

 

 

 

 

Anfrage für Dreh- und Fotogenehmigung bei der Universität Augsburg

Hiermit bitten wir um eine Dreh- bzw. Fotogenehmigung für Aufnahmen an der Universität Augsburg zum Zweck der aktuellen Medienberichterstattung oder für universitäre Zwecke (bitte Ort ankreuzen):

Wo möchten Sie Foto- bzw. Filmaufnahmen machen?
Bitte geben Sie konkret Freiflächen, Verkehrsflächen in Gebäuden und Räume (Lehrstuhl, Büros, Labor, Hörsaal) an.
Mit welchem Lehrstuhl bzw. welcher Einrichtung an der Universität arbeiten Sie zusammen? Wer ist hier Ihre Ansprechperson?
Ich bin mit der Verarbeitung meiner oben angegebenen personenbezogenen Daten einverstanden und habe die Datenschutzhinweise gelesen.. Die Datenschutzhinweise finden Sie unten auf der Seite.
Bitte diese Auswahlbox NICHT anhaken, falls Sie ein Mensch sind.

Bedingungen

  • Aufnahmetermine in Laboren, Seminarräumen, Hörsälen müssen vorher mit den jeweils verantwortlichen Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern abgestimmt werden. Die Dreh- und Fotogenehmigung gilt ausdrücklich nur für die Aufnahme von Beschäftigten und Studierenden, deren schriftliche Zustimmung dem verantwortlichen Redakteur*in vorliegt.
  • Grundsätzlich darf durch die Foto- bzw. Dreharbeiten der laufende (Lehr)betrieb nicht gestört und Dritte dürfen keinen Gefahren ausgesetzt werden.
  • Der/Die Antragsteller/in garantiert, dass in den Gebäuden und auf dem Gelände der Universität Augsburg bzw. bei der Aufnahme einzelner Räumlichkeiten oder Gegenstände mit der nötigen Vorsicht gearbeitet und generelles Rauchverbot eingehalten wird. Er/Sie kommt für alle eventuellen Schäden auf, die durch die Aufnahmearbeiten entstehen.
  • Bei Zuwiderhandlung gegen die aufgelisteten Bedingungen kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.
  • Diese Genehmigung ist bei den Aufnahmen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Persönlichkeitsrechte

  • Bei den Aufnahmen ist darauf zu achten, dass keine anderen Menschen ohne deren Zustimmung abgebildet werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Personengruppen.
  • Sofern bei Abbildungen die Rechte an diesen nicht bei der Universität Augsburg liegen, sind diese vor einer Veröffentlichung zu erwerben. Entsprechendes gilt für das Recht am eigenen Bild von Lehrenden, Studierenden und Besuchenden der Universität Augsburg. Bei den Aufnahmen ist die Hausordnung einzuhalten und sind Störungen zu vermeiden.

Verwendungszweck

  • Die Herstellung fotografischer, grafischer oder sonstiger Abbildungen ist nur zu Zwecken der aktuellen Berichterstattung oder universitätsinternen Anliegen gestattet.
  • Die Verwendung für alle weiteren Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Jede andere Form der Nutzung und Verwertung, insbesondere jede kommerzielle Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte sind ausdrücklich untersagt.
  • Der Universität Augsburg ist auf Anforderung eine Kopie der Sendung bzw. mindestens ein Belegexemplar jeder Veröffentlichung zu übersenden.

 

 

 

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Wir informieren Sie nachstehend gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer Daten.

 

Datenverarbeitung durch:

Universität Augsburg, Stabsstelle Kommunikation & Marketing, Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg, E-Mail: datenschutzbeauftragter@uni-augsburg.de, Tel. 0821 598-4600

 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Beantragung einer Drehgenehmigung. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Erteilung der Drehgenehmigung erforderlich (Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO).

 

Dauer der Speicherung:

Die Dauer der Speicherung Ihrer Daten beträgt 10 Jahre.

 

Rechte der betroffenen Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DS-GVO zu:

  • das Recht auf Auskunft über Ihre Daten,
  • die Berichtigung der Daten unter der Voraussetzung, dass gemachte Änderungen nachvollziehbar bleiben,
  • der Löschung von Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung unter Beachtung bestehender Dokumentationspflichten,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit in Bezug auf die Daten, die Sie dem Klinikum bereitgestellt haben.
  • Bei Datenverarbeitungen, die auf einer Einwilligung beruhen haben Sie das Recht der Verarbeitung zu widersprechen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

 

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist im Rahmen der Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich.

Ansprechpersonen

Dr. Manuela Rutsatz
Pressesprecherin, Leitung
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

E-Mail:

Michael Hallermayer
Stellvertretender Pressesprecher, Stellv. Leitung
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

E-Mail:

Corina Härning
Stellvertretende Pressesprecherin
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

E-Mail:

Suche