Pre-Departure Information
Informationen vor der Abreise
Folgende Versicherungen sind für ein Auslandspraktikum dringend zu empfehlen:
- Krankenversicherung; Wenn Sie für Ihr Auslandspraktikum ein Gehalt beziehen, informieren Sie Ihre Krankenkasse hierüber!
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung - Sie sind im Ausland nicht über die Universität Augsburg unfallversichert!
Bitte beachten:
- Bei der Wahl der Versicherungsanbieter sind Studierende der UA völlig frei; eine neutrale Anlaufstelle gibt es im DAAD.
- Sollten Sie bereits in Deutschland über diese Versicherungen verfügen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende/n Versicherungsagentur/en und klären Sie, ob Ihr vorhandener Versicherungsschutz für Ihr Auslandspraktikum greift. Sorgen Sie ggf. für eine Erweiterung im Bedarfsfall.
- Sog. Wegeunfallversicherungen decken keine Unfälle ab, die in der Feizeit passieren. Das Erasmus-SMP-Stipendium verlangt einen vollen Unfallversicherungsschutz; die Universität Augsburg folgt dieser Vorgabe.
- Wenn das Erasmus-Stipendium für Auslandspraktika beantragt wird, werden Angaben zu den o.g. Versicherungen im Grant Agreement abgefragt.
- ELEFAND = Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland
- Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts
- Definition: https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662
- Elektronische Erfassung: https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
- Wichtig: Nach Rückkehr aus dem Ausland bitte aus der Liste austragen!
- Die Erfassung ist nur für deutsche Staatsbürger*innen möglich. Sollten Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben, wenden Sie sich bitte an die konsularische Vertretung Ihres Heimatlands und erfragen ähnliche Angebote.
- Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen aus gesundheitlichen, politischen oder anderen Gründen.
- Zu beachten: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot!
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge finden Sie auf dieser Seite des DAAD.
Ob für Ihr Praktikum im Ausland ein Visum nötig ist, klären Sie bitte mit der konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes.
Im Sinne des Rechts auf Freizügigkeit benötigen EU-Bürger*innen meistens kein Visum, um in einem anderen EU-Land ein Praktikum zu absolvieren.
Ein internationaler Studierendenausweis kann sinnvoll sein für Aufenthalte im nicht-deutschsprachigen Ausland.
Die App "Skill Mill" kann bei der Reflexion helfen, welche Soft Skills bzw. Kompetenzen während eines Auslandsaufenthalts erworben wurden.