Ältestenrat

Der Ältestenrat [...] ist ein neutrales, beratendes Schlichtungsorgan. [...] Die Mitglieder des Ältestenrats sollen ehemalige Mitglieder der Studentischen Selbst- und Mitverwaltung sein.

Grundordnung der Universität Augsburg, §17, Abs. 7

Kontakt

aeltestenrat@asta.uni-augsburg.de

 

Was ist der Ältestenrat?

Der Ältestenrat ist ein neutrales, beratendes Schlichtungsorgan der Studierendenvertretung.

Die Mitglieder des Ältestenrats werden mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Studentischen Konvents für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Sie sollen ehemalige Mitglieder der Studentischen Selbst- und Mitverwaltung sein und dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder eines anderen Organs der Studierendenschaft oder der Studentischen Mitverwaltung sein.

 

Befugnisse

  • uneingeschränktes Informationsrecht
  • Rederecht in jeder Sitzung des Studentischen Konvents und des Allgemeinen Studierendenausschusses
  • Überwachung von Wahlen im Hinblick auf die allgemeinen Wahlgrundsätze

 

Mitglieder

Maximilian Hiller
Aysegül Can (Amtszeit unbegrenzt)

Tino Goebel

 

Beschlüsse des Ältestenrats

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