Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 18.01.2023

Umsetzung einer Public Climate School an der Universität Augsburg

Die Universität Augsburg soll einmal im Jahr im Wechsel mit der Hochschule Augsburg eine Public Climate School (PCS) veranstalten.

In Zusammenarbeit mit der Studierendenvertretung und studentischen Initiativen wie „Students for Future“ soll eine Woche voller Inputmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeiter*innen zum Themenkomplex „Klimagerechtigkeit“ an der Universität geplant und umgesetzt werden. Die Universitätsleitung soll dafür auf die Veranstaltungen aufmerksam machen und alle Dozierenden auffordern ihre Lehrveranstaltung themenspezifisch zur Woche anzupassen. Auch soll über universitäre Öffentlichkeitskanäle auf die Veranstaltung in ausreichendem Maße hingewiesen werden.

Begründung: Das „erste offene Forum zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg“ fand in der vergangenen Woche am 08.12.2022 statt, was großen Anklang erhielt. Hier ist deutlich geworden, dass die Universität als „Lernfabrik“ und großer Wissensproduzent Verantwortung innerhalb der Region, als auch weltweit zu tragen hat. Klimagerechtigkeit bietet sich als Schlagwort an, da darunter multiplen Krisen unserer aktuellen Zeit begegnet werden kann. Wichtig hierbei ist, dass alle Universitätsmitglieder beteiligt sind, da Klimagerechtigkeit ein Thema ist, dass alle Beteiligten angeht und diese davon bereits betroffen sind oder es zukünftig sein werden.

An der Universität Augsburg werden zukünftige Entscheidungsträger*innen ausgebildet, die mit Blick auf die Klimakrise Verantwortung übernehmen sollen und Maßnahmen ins Leben rufen können, dieser zukünftig als Menschheit zu erfolgreich begegnen zu können. Doch damit dieses Personen entsprechend handeln können, müssen sie über bestimmte Themen aufgeklärt werden. Dies soll erstmal allgemeinbildet niedrigschwellig geschehen über Vorträge und Inputs während der Vorlesungswoche.

Durch das Wissenschaftszentrum Umwelt und das neugeschaffene Klimaressilienzzentrum kann es die Universität schaffen, in Sachen Klimagerechtigkeitsforschung eine weltweiter „Player“ zu werden, wie es die Universitätsleitung verkündet und hat daher optimale Chancen sich der Aufgabe „Klimagerechtigkeit“ zu nähern und anzugehen. Dieses Wissen der Wissenschaft soll jedoch nicht nur standortgebunden innerhalb der einzelnen Institute vorhanden sein, sondern in die Universitäts- und die Stadtgemeinschaft getragen werden, um wichtige Transformationsprozesse voranzutreiben.

Aus diesen Gründen bietet sich eine Organisation einer Public Climate School an, da dort niedrigschwellig die Möglichkeit besteht in neue Wissens- und Themenbereiche einzutauchen und sich gegenseitig zu bilden, ohne groß über Vorwissen zu Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit wichtige Forschungsentwicklungen in diesem Zuge zu teilen, so dass man den Debatten um die Zukunft mit einer wissenschaftlichen Basis begegnen kann.

Public Climate School ist ein Konzept, das bundesweit an Bildungseinrichtungen etabliert wird, um Klimabildung präsenter zu machen. Weiterhin hat bereits zwei Mal eine PCS an der Universität stattgefunden, die von Studierenden organisiert wurde und viel positive Resonanz erhielt. Problem ist hier nur, dass die Organisation ohne Universität sehr aufwändig war.

Als Vorbild für die PCS an der Universität, gilt hier erstmals die PCS an der Hochschule Augsburg, die Verantwortung übernommen hat und neben Räumen Vorträge von Wissenschaftler*innen zur Thematik organisiert hat. Somit wurde diskursiv, als auch praktisch der Fokus auf die zukünftigen gravierenden Klimaveränderung und deren Ursachen dafür gelegt, die sich auch anderer Stelle spüren lassen.

Durch den Beschluss der „Klimaneutralität bis 2028“ in der EULe hat die Universität bereits einen Grundstein gelegt, den man nun mit weiteren Informations- und Wissensangeboten erweitern sollte, auch um individuell die Notwendigkeit von strukturellen Veränderungen im Hinblick der Klimakatastrophe klarzumachen, da nur so eine nachhaltiger Transformationsprozess angestoßen werden kann.

Antragstellende: Philipp Pschera

 

Änderung der Geschäftsordnung

§15a der Geschäftsordnung wird in „Umlaufverfahren“ umbenannt. Ebenso werden alle Vorkommen des Wortes „Umfrageverfahren“ in §15a durch „Umlaufverfahren“ ersetzt.

Begründung: Auch wenn beide Begriffe existieren, ist Umlaufverfahren der deutlich gängigere, der auch in der Grundordnung der Uni verwendet wird. Umfrageverfahren wird fast ausschließlich vom Bundesrat verwendet.Durch die Umbenennung soll dieser Paragraph insbesondere für neue Konventsmitglieder verständlicher werden.

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

 

Änderung der Gschäftsordnung: Entsendung Landesstudierendenrat

Ergänze in §2a der Geschäftsordnung: 9. Wahl von Vertreter*innen für den Landesstudierendenrat

Begründung:

Das HIG schafft ein neues Gremium, den Landesstudierendenrat. Es muss eine Regelung bestehen, wie dies geschieht. Die Umsetzung soll auf Vorschlag der Landesastenkonferenz in der Grundordnung der Universität Augsburg geregelt sein, unabhängig von dem tatsächlichen Datum der Konstitution des Landesstudierendenrats. Die Wahl erfolgt durch das studentische, beschlussfassende Gremium (Studentischer Konvent) der Universität Augsburg.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-28

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

 

Solidarisierung mit #Hochdruck

Der Studentische Konvent solidarisiert sich mit der #Hochdruck-Kampagne und begrüßt deren Forderungen.

Begründung: #Hochdruck ist eine in Deutschland, Österreich und Schweiz aktive Kampagne, die sich für die sozial-ökologische Transformation einsetzt, mit ihrem Schwerpunkt in auf den Hochschulen. Nach Vorbild der Landesastenkonferenz soll auch der Studentische Konvent sich mit der Kampagne solidarisieren.

Weitere Informationen zur Motivation, Personenkonstellationen, Forderungen und direkten Partizipationsmöglichkeiten finden sich auf der Website.

https://hochdruck.jetzt/

Antragstellende: Alexander Mayer, Florian Lenz, Maximilian Hiller

 

Einsetzung einer Verhandlungsgruppe zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg

Der studentische Konvent begrüßt, dass es ein „zweites Forum zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg“ geben soll. Um schnell auf Entwicklung zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zur Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg reagieren zu können, soll eine Verhandlungsgruppe eingesetzt werden, die die Interessen des Konvents vertritt und dessen Namen seine Meinungen äußert und Stellung bezieht.

Begründung: Aufgrund der raschen Kommunikation und des Problems der fehlenden Ansprechpartner, die für den studentischen Konvent im Zuge der Entwicklungen zum zweiten Forum zu Klimagerechtigkeit etwas sagen können und dessen Meinung äußern, soll eine Verhandlungsgruppe von drei bis fünf Personen eingerichtet werden, die die Meinungen und Interessen des Konvents nach außen vertreten und für diesen Sprechen und zu der Thematik handeln.

Anlass des Ganzen, ist der Termindruck zum einem geplanten Arbeitstag am 31.01.23 von End Fossil und eine Mail, die das ganze Prozedere der Universitätsleitung vorschlägt. Das nächste Forum solle stattdessen erst zu Beginn des nächsten Semesters stattfinden.

Bzgl. des Vorschlags ist eine Einschätzung der StuVe von Nöten, welcher der Konvent vertritt. Dadurch, dass die Sitzungen nur unregelmäßig stattfinden, ist keine schnelles Handeln gewährleistet. Dieses Problem würde eine Verhandlungsgruppe mit dem Ziel den Konvent zu vertreten, Expert*innen in der Angelegenheit als auch direkte Ansprechpartner*innen für andere Parteien zu haben. So gelingt es, die studentische Meinung in dieser Angelegenheit entsprechend legitim zu repräsentieren.

Das Prinzip ist bei anderen politischen Vorgehen durchaus gängig und würde so auch weniger institutionalisiert bei der vergangenen Besetzung im Dezember angewandt.

Anschließend an den Beschluss soll im Tagesordnungspunkt die Einsetzung vollzogen werden.

Antragstellende: Philipp Pschera

 

Überarbeitung der Campus-App

Der studentische Konvent der Universität Augsburg fordert die Universitätsleitung und das Rechenzentrum auf, ein Projekt zu erarbeiten, mit dem die Campus-App der Universität Augsburg verbessert und aktualisiert wird. Zwar sind vor allem deren Funktionen des digitalen Mensa-Speiseplans, die News sowie die Tram-Abfahrten auf den meisten Geräten funktionstüchtig, doch besonders die Raumsuche einzelner Hörsäle oder Seminarräume ist kaum effektiv. Dabei wäre gerade diese in den ersten Semestern eine willkommene Hilfe für viele Studierende. Deshalb schlagen die Antragstellenden folgendes vor: die Überarbeitung der Campus-App könnte an der Fakultät für Informatik als Projekt etabliert werden. Hierbei würde es sich beispielsweise anbieten, eine oder mehrere Hiwi-Stelle(n) einzurichten, deren Aufgaben vor allem das Aufbereiten der App sowie das Instandhalten dieser sein könnten.

Da vor allem die Raumsuche nicht ausreichend funktioniert, sollte diese bei der Überarbeitung der App im Fokus stehen. Sinnvoll wäre ein Konzept, ähnlich wie das des online Wegweisers „V:Scout“ der Universitätsbibliothek. Ziel soll es sein, dass Studierende vor allem zu Beginn eines neuen Semesters schneller und unkomplizierter zu ihren Seminarräumen oder Vorlesungssälen finden. Auch weitere Funktionen könnten in der Campus-App programmiert werden, hierbei ergibt es Sinn, solche Funktionen in den Blick zu fassen, die Studierenden den Studienalltag erleichtern. So würde es sich zum Beispiel anbieten die Belegungspläne der Räume zu integrieren, hierdurch könnten die Studierenden sich freie Räume suchen, um ungestört an Onlinesitzungen teilzunehmen oder Gruppenarbeiten durchzuführen. Das Hauptaugenmerk sollte zunächst jedoch auf der Raumsuche liegen.

Begründung: Vor allem Erstsemesterstudierende haben zu Beginn des Semesters Schwierigkeiten, sich in den teils recht verwinkelten Gebäuden der Universität zurecht zu finden. Aktuell zeigt die Raumsuche der Uni-App nur das gesuchte Gebäude an, nicht aber wo in dem Gebäude sich der Raum befindet. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass die Beschilderung teilweise nicht ausreichend vorhanden ist. Auch das erste Aufsuchen der Lehrsäle, die sich nicht auf dem Hauptcampus befinden, ist zu Semesterbeginn oft eine verwirrungsstiftende Angelegenheit. Eine funktionierende Raumsuche erscheint deshalb unabdingbar, nicht zuletzt da die technischen Möglichkeiten durchaus vorhanden sind, wie der Wegweiser der Bibliothek beweist. Zudem entspricht es definitiv dem Zeitgeist, dass Studierende ihren Uni-Alltag weitestgehend digital und mobil managen können. Hierzu ist eine funktionierende App, die explizit auf die Universität Augsburg zugeschnitten ist, besonders von Vorteil.

Antragsteller: Leonie Behr, Manuel Jungbauer, Linus Nolte

 

Bestätigung: Brief zur beschlossen Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnungsänderung

Der untenstehende Brief soll mit möglichen Änderungen in der nächsten Sitzung des studentischen Konvents als Diskursbeitrag der StuVe zur Aufhebung der Amtszeitverlängerung in der Grundordnungsänderung, über welche am 16.11.2022 in der Sitzung des Universitätsrat abgestimmt wurde, beschlossen werden. Adressiert werden dabei alle Mitglieder der EULe als auch des Universitätsrats.

Der Inhalt des Briefs findet sich untenstehend.

Begründung: Aufgrund der genannten Gründe im Brief soll dieser einen Diskursbeitrag zur öffentlichen als auch universitätsinternen Aufarbeitung der Änderung der Grundordnung vom 16.11.2022 im Universitätsrat dienen. Über die Änderungen der Grundordnung wurde in der EULe bereits eine Woche vorher abgestimmt, daher sollen deren Mitglieder ebenfalls adressiert werden. Bei Annahme des Antrags wird der Brief an alle Adressierten verschickt. Bei ausbleibender Reaktion behält sich der Studentische Konvent als letztes Mittel vor, diesen Brief an die Presse weiterzuleiten, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.

Antragstellende: Philipp Pschera, Nicolas Frank, Agnes Strobl

Brief zur Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnung der Universität Augsburg

Guten Tag,

in der vergangenen Sitzung des Universitätsrats am 16.11.2022 wurde eine Änderung der Grundordnung der Universität Augsburg im Zuge des Bayrischen Hochschulinnovationsgesetz beschlossen. Dabei wurden zum einen bestehende Strukturen an den zum neuen Jahr in Kraft tretenden Gesetzestext angepasst, zum anderen wurde die Begrenzung der Amtszeit von maximal drei Amtsperioden für das Präsident*innenamt aufgehoben. Gegenüber zweiterem sind wir als Studierendenvertretung der Universität Augsburg aus verschiedenen Gründen, die wir in diesem Brief vorbringen wollen, kritisch eingestellt.

Mehrfach wurde gegenüber dem Konventspräsidium und dem AStA-Vorstand mitgeteilt, dass die in der ersten Grundordnungsänderung vorgenommenen Anpassungen notwendig seien, um zeitnah auf Maßgaben, der zum 01.01.2023 geltenden, neuen Fassung des Hochschulgesetztes und Vorgaben des Wissenschaftsministeriums zu reagieren. Inhaltliche Änderungen der Grundordnung, wie sie die Aufhebung der Amtszeitbegrenzung darstellt, wurden uns als ausgeschlossen kommuniziert.

Daraufhin haben wir Studierende auf eine Antragstellung bezüglich eigener Änderungen in der Grundordnung in diesem Moment verzichtet, um den Prozess zu unterstützen. Es sei anzumerken, dass seitens des Konvents schon zum 27.07.2022 verschiedene Vorschläge für Änderungen der Grundordnung beschlossen wurden. Beispiele hierfür sind das Etablieren verpflichtender Studierendengespräche bei Berufungskommissionen und das Aufnehmen von Lehrkonzepten in den Katalog der zu erfüllenden Formalien einer Bewerbung, sowie Möglichkeiten einer Umsetzungsgarantie studentischer Beschlüsse oder öffentliche Sitzungen von studentischen Gremien (vgl. Beschluss des Studentischen Kon- vents vom 27.07.2022: https://www.uni-augsburg.de/de/studium/studentisches-leben/studierendenvertretung/aktuelles/beschlusse-des-studentischen-konvents-vom-27- 07-2022/).

Zudem sehen wir die Änderung der Amtszeitverlängerung kritisch, da weder eine öffentliche noch universitätsinterne Debatte über eine Aufhebung der Amtszeitbegrenzung stattgefunden hat. Dies kann eine Folge der beschränkten Diskussionsmöglichkeiten durch Online-Formate darstellen, welche die Pandemie heraufbeschworen hat. Ein triftiger Grund für das Ausbleiben eines Diskurs ist das aus unserer Sicht als Studierendenvertretung jedoch nicht. Schon seit Monaten wird eine Rückkehr zur Präsenzuni angestrebt und umgesetzt. Im aktuellen Semester hätte es bei entsprechender Handlungsmotivation der von einer Aufhebung der Amtszeitbegrenzung betroffenen Akteur*innen genügend Zeit gegeben, dies innerhalb der Universität ausführlich zu behandeln und Meinungsbilder einzuholen.

Aus Sicht der Studierendenvertretung gab es jedoch nur innerhalb der EULe und des Universitätsrats eine ungenügende Thematisierung dieser Änderung der Grundordnung. 

Debatten innerhalb der gesamten Universität, in denen man intensiv mit Weitsicht die Vor- und Nachteile von Amtszeitbegrenzungen beschäftigen hätte können, wurden nicht angestoßen. Doch gerade jene Diskussionen, die Fragestellungen behandeln, die alle Universitätsmitglieder betreffen, müssen unserer Auffassung nach breit und mit allen Statusgruppen geführt werden. Dies wäre idealtypisch für eine demokratische Entscheidungsfindung gewesen, in welcher sich die Universitätsleitung gerne sieht.

Durch das Aufheben der Amtszeitdauer und die Zusammensetzung des Universitätsrats mit den externen Mitgliedern, vorgeschlagen durch Universitätsleitung und dem Staats-ministerium wird ein Klima des „ewigen Weiterregierens“ zudem gestärkt. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass Ämter regelmäßig durch neue Amtsträger*innen bekleidet werden, da wichtige Innovationen und Neuerungen innerhalb bestehender Strukturen sonst auf der Strecke bleiben.

Auch bei exzellenter Arbeit und Engagement der*des Präsident*in kann eine auf Modernisierung und Reflexion gestellte Führung der Universität nicht gewährleistet werden, da sich Strukturen ohne jegliche personelle Fluktuation verselbstständigen und ineffizienter werden.

Von der Notwendigkeit dieser, wird bereits in einem Artikel des Augsburger Allgemeinen berichtet. Dort wird von „Reformstau und teils schlechtem Klima“ an der Universität gesprochen (https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/hintergrund-augsburgs- unipraesidentin-muss-2023-gehen-oder-doch-nicht-id64531291.html). Natürlich kann dieser Artikel nur ein Indiz darstellen, dass gewisse Problematiken in dieser Universität existieren. Ob ineffiziente oder verselbstständigte Strukturen genau der Grund dafür sind, kann von uns nicht beurteilt werden. Jedoch allein die Existenz dieser Vorwürfe lässt vermuten, dass es Ursachen für diese gibt.

Leider können wir Studierende diesbezüglich nur auf Informationen und Einschätzungen anderer zurückgreifen, da wir durch begrenzte Studiendauern nur schwer Rückschlüsse auf die Entwicklung der letzten 12 Jahre ziehen können.

Für uns Studierende wirkt eine Amtszeit von 12 Jahren oder auch eine von 16 Jahren lange genug, um Spuren innerhalb der Strukturen zu hinterlassen und genügend Akzente mit Blick auf die Ausrichtung der Universität zu setzen.

Ein weiterer Aspekt, weshalb die Entscheidungsfindung in unseren Augen thematisiert werden muss, gründet sich in dem bemerkenswert rasanten Tempo, mit welchem die in- haltliche Änderung der Grundordnung im Vergleich zu anderen Prozessen an der Universität Augsburg vollzogen und beschlossen wurde. Dieser Vorgang erweist sich als nicht kongruent mit unserem Gefühl, dass sich Veränderungsprozesse innerhalb der Universität oft langwierig gestalten.

In Anbetracht des baldigen Endes der dritten Amtszeit und damit der gesamten Führung von Prof. Doering-Manteuffel konnten wir zudem feststellen, dass sowohl von Studierendenseite als auch durch Angestellte verschiedene Spekulationen bezüglich der Wahlen existieren und besprochen werden (vgl. https://www.augsburger-allgemeine.de/augs- burg/hintergrund-streitfall-uni-augsburg-schafft-begrenzte-amtszeit-fuer-praesidentin- ab-id64836276.html).

Das Argument, dass bereits in sieben von neun Universitäten in Bayern die Amtszeitbegrenzung aufgehoben wurde, stellt nach unserer Auffassung nicht nur keinen triftigen Grund dar, dieser in anderen Häusern getroffenen Entscheidungen zu folgen, sondern es beschreibt viel mehr einen unseres Erachtens nach gefährlichen Trend, bei dem die Zügel demokratischer Kontrolle und Aktualisierung gelockert werden, um demokratische Grundprinzipien durch die Hoffnung auf charismatische Führungspersönlichkeiten zu er- setzen. Zumal die Universität sich damit auszeichnen und präsentieren will innovativ, demokratisch und offen zu sein, scheint es höchst widersprüchlich sich entgegengesetzten Regelungen anzuschließen.

Die aus unserer Sicht berechtigte Frage, ob das Vorgehen in Sachen Aufhebung der Amtszeitverlängerung nicht Anzeichen eines leicht diffusen und intransparenten Demokratieverhalten aufzeigt, muss gestellt werden. Immer wieder wird sich auf den Schein des demokratischen Mitspracherecht aller Statusgruppen berufen. Durch dieses Beispiel wird einmal mehr der Eindruck verhärtet, dass längst die Entscheidungen im „Hinterzimmer“ getroffen wurden, bevor darüber – wenn überhaupt – geredet wird. Wichtige Entscheidungen, wie diese eine ist, müssen aus Sicht der Studierenden öffentlich verhandelt werden.

Zusammenfassend haben wir Studierende den Modus, wie die Art der Kommunikation im Vorfeld, als auch während der Entscheidungsfindung, den unzureichenden Diskurs, den Zeitpunkt der Entscheidung sowie die Transparenz und den öffentlichen Umgang mit dieser Thematik als fragwürdig empfunden und verurteilen daher dieses Vorgehen. Abschließend soll angemerkt sein, dass dieser Brief keinen Angriff gegenüber Einzelpersonen darstellt, sondern lediglich die Intention verfolgt, die Vorkommnisse, die unter anderem in der EULe und im Universitätsrat seitens der Studierenden beobachtet wurden, anzusprechen und den Schritt zu wagen, diese aufzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr studentischer Konvent der Universität Augsburg

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