Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus (zert)
Studieninhalt:
Die Universität Augsburg bietet das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus zur Ausbildung für Beraterinnen und Berater im Hinblick auf die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens an. Die Studierenden werden dabei in die Grundlagen des katholischen Kirchenrechts und besonders in das kirchliche Ehe- und Prozessrecht eingeführt.
Das dort erworbene kirchenrechtliche Wissen üben die Studierenden in verschiedenen Kursen auch praxisnah ein und werden mit der Tätigkeit der kirchlichen Gerichte vertraut gemacht. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, Interessenten vor der Einleitung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens fachkundig und fundiert beraten zu können.
Das Studium greift dafür auf speziell geeignete kirchenrechtliche Vorlesungen, Seminare und Kurse der Katholisch-Theologischen Fakultät zurück, die überwiegend als Blockveranstaltungen angeboten werden. Es kann studienbegleitend absolviert und zu Beginn eines jeden Semesters aufgenommen werden. Das Studium hat eine Regelstudienzeit von vier bzw. eine Maximalstudienzeit von sechs Semestern und es richtet sich an Studierende aller Fächer und Fakultäten der Universität Augsburg.
Durch eine kleine Gruppengröße wird besonders auf eine individuelle Förderung der einzelnen Studierenden geachtet. Für den erfolgreichen Abschluss des Zusatzstudiums verleiht die Universität Augsburg ein Zertifikat.
Alle weiteren Informationen bezüglich des Studienablaufs inklusive der zu absolvierenden Module sowie zu den Prüfungsmodalitäten sind über den unten angegebenen Link auf der Website des Studiengangs zu finden. Ebenso steht die Fachstudienberatung jederzeit für Beratungsgespräche oder Fragen zur Verfügung.
Berufsperspektiven:
- Das Studium vermittelt keine Qualifikation für eine berufliche Tätigkeit.
Besonderheiten
Für den erfolgreichen Abschluss des Zusatzstudiums wird ein Zertifikat, aber kein akademischer Grad verliehen.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsbogen
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur-/Abschlusszeugnis ODER aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)