Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Career Service
Bitte lesen Sie sich die Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Career Services aufmerksam durch, um Missverständnisse zu vermeiden!
A: Allgemeines
Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit einer vorherigen verbindlichen Anmeldung möglich.
Teilnahmeberechtigt sind immatrikulierte Studierende und Promovierende an der Universität Augsburg.
Die Teilnahmeberechtigung muss durch die Vorlage des Studentenausweises/Studiennachweises nachweisbar sein.
Anmeldung
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich.
Die Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgt meist online über Digicampus. Beachten Sie bitte die Anmeldemodalitäten bei den einzelnen Veranstaltungen.
Nach Ihrer Online-Anmeldung zu einer Veranstaltung ist Ihr Status im Digicampus zunächst „Warteliste“ oder "vorläufig akzeptiert". Die Zulassung erfolgt nach den entsprechend Auswahlkriterien der einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen im Digicampus. Bei kostenpflichtiger Teilnahme werden Sie zuerst in den Status „Leser/-in“ gestuft.
Sie werden über Digicampus informiert, wenn Sie zu einer Veranstaltung final zugelassen wurden. Dann ist Ihr Status hochgestuft zu "Studierende".
Erst mit Status „Studierende“ haben Sie einen Veranstaltungsplatz sicher und sind final zu der entsprechenden Veranstaltung zugelassen!
Der Status "vorläufig akzeptiert" oder „Leser/-in“ ist noch KEINE Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Je nach Veranstaltung kann es die Möglichkeit geben nachzurücken, wenn Sie auf einer Warteposition stehen.
Bitte beachten Sie bei den einzelnen Veranstaltungen die Angaben der Zielgruppe bzw. Studienbereiche sowie die Anmeldemodalitäten (eventuell mehrstufiges Anmeldeverfahren und unterschiedliche Teilnahmebedingungen in den entsprechenden Phasen).
Hinweis: Berücksichtigen Sie bitte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen Abschnitt B der Teilnahmebedingungen.
Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen des Career Service an.
Anwesenheitspflicht
Alle Veranstaltungen des Career Service sind Präsenzveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht.
Sollte eine Teilnahme aus triftigem Grund nicht möglich sein, ist eine Abmeldung beim Career Service bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zwingend erforderlich. Dies ist allein schon deswegen fair und wichtig, da die Anzahl der Plätze bei den einzelnen Veranstaltungen begrenzt ist. Durch Ihre rechtzeitige Abmeldung erhalten Studierende auf der Warteliste eine Chance zum Nachrücken.
Bei unentschuldigtem Fehlen bzw. Absage ohne triftigen Grund behalten wir uns als Konsequenz vor, Sie von der Zulassung in folgenden Semestern auszuschließen.
Durchführung
Die Veranstaltungen sind an eine Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 8 Personen) gebunden. Sollte diese bis eine Woche vor der Veranstaltung nicht erreicht werden, wird die Veranstaltung abgesagt bzw. verschoben (Benachrichtigung erfolgt per E-Mail).
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen wird eine alternative Teilnahme angeboten oder die Kosten rückerstattet. Dies trifft auch bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung wegen Verhinderung der/s Dozentin/en zu.
Rücktritt und Ausschlussbedingungen
Ein Rücktritt von Veranstaltungen ist bei triftigem Grund aus Gründen der Mindestteilnehmeranzahl bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn durch Abmeldung beim Career Service möglich.
- Bitte geben Sie bei Verhinderung umgehend Bescheid, damit eventuell auf der Warteliste stehenden Studierenden ein Nachrücken ermöglicht werden kann. Nur so kann eine optimale Auslastung unseres Veranstaltungsprogramms gewährleistet werden.
- Ein Rücktritt ohne triftigen Grund entbindet nicht von Ihrer Zahlungspflicht nach Rechnungsstellung.
- Bereits gezahlte Beiträge für kostenpflichtige Veranstaltungen können von der Universität Augsburg nur in Ausnahmefällen (ansteckende Infektion (u.a. Corona), Operation, Unfall, Todesfall) und mit Nachweis zurückerstattet werden.
- Angemeldete Kursteilnehmende, die sich nicht rechtzeitig abgemeldet haben, gelten als verbindlich angemeldet. Wer unentschuldigt fehlt bzw. ohne triftigen Grund nicht zur Veranstaltung erscheint oder erst ein/zwei Tage sein Fernbleiben ankündigt, gilt als nicht erschienen. Im Interesse aller zuverlässigen Teilnehmenden behalten wir uns vor, Kursteilnehmende, die unentschuldigt nicht erscheinen, für folgende Veranstaltungen zu sperren! Bitte prüfen Sie daher genau, ob Sie zum angegebenen Termin Zeit haben und die Veranstaltung besuchen können!
Teilnahmebestätigung
Als Nachweis der Veranstaltungsteilnahme stellt der Career Service eine Teilnahmebestätigung aus, welche die Dauer der Veranstaltung sowie die behandelten Themen dokumentiert. Voraussetzung ist, dass Sie regelmäßig anwesend waren (Anwesenheitsliste!).
B: Kostenpflichtige Veranstaltungen
Veranstaltungskosten
Für die Teilnahme bei kostenpflichtigen Veranstaltungen fällt eine Teilnahmegebühr an. Die Höhe der Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung sowie dem zugeordneten Anmeldeverfahren im Digicampus (wie bspw. Softskill-Kurse).
Bezahlung
Wenn Sie für eine kostenpflichtige Veranstaltung zugelassen werden, erhalten Sie per Mail eine Nachricht vom Career Service mit der Bitte um verbindliche Bestätigung Ihrer kostenpflichtigen Teilnahme. Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung zur Teilnahme akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen des Career Service und verpflichten sich zur Bezahlung der Rechnung. Erst nach dieser Zusage wird Ihnen die Rechnung per Mail zugestellt, die dann in jedem Fall gezahlt werden muss. Ein Rücktritt ist ab Ausstellung der Rechnung nicht mehr möglich und die Teilnahmegebühr muss innerhalb der angegebene Zahlungsfrist überwiesen werden.
Bitte prüfen Sie daher genau, ob Sie zum angegebenen Termin Zeit haben und die Veranstaltung besuchen können!
- Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ausschließlich mittels Überweisung an die Staatsoberkasse Bayern.
- Zwingend erforderlich sind die Angaben der entsprechenden Rechnungsnummer und des Veranstaltungstitels.
Kostenerstattung
Bereits gezahlte Beiträge für kostenpflichtige Veranstaltungen können von der Universität Augsburg nur in Ausnahmefällen (ansteckende Infektion (u.a. Corona), Operation, Unfall, Todesfall i.d. Familie) und mit Nachweis zurückerstattet werden. Ein Rücktritt außerhalb dieser Fälle entbindet nicht von Ihrer Zahlungspflicht nach Rechnungsstellung.
Kostenpflichtige Veranstaltungen bei externen Anbietern
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen über externe Anbieter (wie bspw. BWL für Geisteswissenschaftler) gelten die Teilnahmebedingungen des entsprechenden Anbieters.