FAQs
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen mit passenden Antworten.
Allgemeines
Prüfungsordnung und Modulhandbuch
Die Prüfungsordnung legt die Richtlinien des Studiengangs fest, z.B.:
- Umfang und Inhalte Modulgruppen
- Verpflichtende und eine Auswahl optionaler Veranstaltungen in den Modulgruppen
- Umfang von Prüfungen
- Fristen, z.B. Orientierungsprüfung oder Höchststudiendauer
- Arten und Verlauf von Prüfungen
Prüfungsordnungen sind nach Geltungsbereich unterteilt und bauen aufeinander auf. Dabei werden die Prüfungsordnungen über die Zeit verändert, um den Studiengang fortzuentwicken. Gültig ist jeweils die Version, mit der Sie eingeschrieben wurden in der konsolidierten Fassung. Diese Information können Sie in Studis überprüfen.
Im Modulhandbuch wird ein Katalog an potentiellen Veranstaltungen aufgeführt und die Details zu diesen Veranstaltungen genannt. Welche Veranstaltungen Sie belegen müssen oder können, ergibt sich aus der Prüfungsordnung. Nicht jede Veranstaltung wird jedes Semester angeboten, siehe dazu Stundenplan und Digicampus.
Als Informationen sind u.a. enthalten:
- Verantwortlicher für das Modul
- Inhalte des Kurses
- Lernziele
- Prüfungsform
- Zuordnung zur Modulgruppe (siehe Prüfungsordnung)
- SWS/Arbeitsaufwand
- Empfohlenes Semester
Das Modulhandbuch ändert sich in geringen Maß von Semester zu Semester und hängt von Studiengang und Prüfungsordnung ab.
Fremdsprachen und Ausland
Dienste der Universität Augsburg
Zur Anmeldung für Klausuren und zur Einsicht in die erbrachten Leistungen steht das studentische Informationssystem STUDIS zur Verfügung. Im Bereich der Fakultät für Angewandte Informatik können über den Button „Dienste“ die Studierendendaten abgerufen werden. Die Anmeldung erfolgt mit der RZ-Kennung und dem zugehörigen Passwort.
Wichtig: Wenn die Prüfungsanmeldung in STUDIS versäumt wurde, kann in begründeten Fällen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und mindestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor der jeweiligen Prüfung eingereicht werden und eine Begründung enthalten, warum die Fristversäumnis nicht vom Studierenden zu vertreten ist. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen.
Wichtige Anträge im Zusammenhang mit dem Prüfungsamt, wie zum Beispiel
- Anrechnungsanträge
- Anmeldung der Bachelorarbeit
- Zeugnisantrag
- Antrag auf Umbuchung
finden Sie auf der Website des Prüfungsamts. Anträge sind stets beim Prüfungsamt einzureichen.
Vor dem Studium
Voraussetzungen
Für Ihr Studium am Institut für Informatik ist es wichtig, Zugang zu digitalen Lernmaterialien wie Dokumenten, Audio- und Videodateien zu haben sowie Aufgaben zu erledigen, insbesondere Programmieraufgaben. Grundsätzlich können Sie dies in den Computerräumen der Universität ohne eigenes Gerät tun. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, über Ihre eigene Hardware zu verfügen, um flexibel und unabhängig von Ort und Zeit lernen zu können.
Mobile Endgeräte wie Tablets oder Laptops sind hierfür geeignet. Tablets ermöglichen beispielsweise einfache digitale handschriftliche Notizen, während das Programmieren und das Verfassen von Hausarbeiten in der Regel mit einer festen Tastatur einfacher von der Hand gehen, die entweder mit dem Tablet verbunden oder bei einem Laptop integriert ist. Eine Alternative sind sogenannte Convertibles, die sich durch Umklappen des Bildschirms in ein Tablet verwandeln lassen.
Ein "High-End-Gerät" ist für das Studium nicht erforderlich. Geräte in niedrigeren Preisklassen sind in der Regel ausreichend für das Studieren. Im Zweifelsfall ist ein etwas größerer Arbeitsspeicher einer höheren Prozessorleistung vorzuziehen.
An der Universität sind Windows-Geräte weit verbreitet, aber auch Apple-Geräte werden verwendet. Mit letzteren kann es gelegentlich Probleme bei Verbindungen oder Dateiformaten geben, die jedoch in der Regel lösbar sind.
Wenn Sie im Internet nach gängigen Anbietern zusammen mit dem Begriff "education" suchen, finden Sie oft spezielle Angebote für Schüler und Studierende.
Darüber hinaus stehen eine begrenzte Anzahl von Leihgeräten zur Verfügung. Weitere Informationen zur Ausleihe finden Sie hier.
Bewerbung
Für Studiengänge am Institut für Informatik können grundsätzlich Leistungen angerechnet werden. Die Möglichkeit, ein Modul von einer anderen Universität oder einem anderen Studiengang oder während eines Auslandsaufenthalts erbrachte Leistungen für ein äquivalentes Modul im Studiengang anzurechnen, hängt von der inhaltlichen Übereinstimmung der beiden Module ab. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Auslandsaufenthalten Module direkt anzurechnen, sofern sie thematisch in den Studiengang passen.
Um Leistungen anrechnen zu lassen, muss ein offizieller Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt gestellt werden. Hierfür werden die Modulbeschreibungen der absolvierten Module in deutscher oder englischer Sprache sowie ein Leistungsnachweis (Transcript of Records) benötigt.
Bitte beachten Sie: Wir können mögliche Anrechnungen erst prüfen, wenn Sie im Studiengang immatrikuliert sind.
Weitere Informationen und der Anrechnungsantrag sind auf der Website des Prüfungsamts verfügbar.
Im Studium
Studienstart
Zur Vorbereitung auf das Studium der Informatik bietet das Institut für Informatik den Vorkurs Informatik an.
Zur Begrüßung der Erstsemesterstudierenden werden Erstsemestereinführungen vom Institut für Informatik angeboten und der Erstsemesterkompass gibt einen Überblick über alles Wichtige zum Studienstart.
Am Institut für Informatik gibt es zwei Fachschaften, die sich für die Studierenden einsetzen und Aktivitäten zum Austausch unter den Studierenden organisieren.
- Die Augsburger Studierendenvereinigung für angewandte Informatik e.V. engagiert sich für alle Informatikstudierenden.
- Die Fachschaft MInfo e.V. kümmert sich um die Anliegen der Studierenden der Medizinischen Informatik (Mail: minfo.fachschaft@gmail.com, Instagram: minfo_aux)
Der offene Inforaum dient als Lern-Treffpunkt für Informatik-Studierende während der Vorlesungszeit.
Prüfungen
Wenn die Anmeldung für Klausuren über STUDIS erfolgt, erhalten alle Studierenden rechtzeitig eine E-Mail vom Prüfungsamt. In Fällen von Blockveranstaltungen oder ähnlichem kann es vorkommen, dass die Klausur vorverlegt wird. In solchen Fällen gilt auch eine frühere Anmeldezeit.Auf solche Sonderfälle wird während der Vorlesung oder im Digicampus hingewiesen.
Nach der Anmeldung zu den Prüfungen in STUDIS wird empfohlen, eine "Prüfungsanmeldebescheinigung" zu generieren und zu überprüfen. Diese kann im Zweifelsfall als Nachweis für die Anmeldungen dienen.
Bitte beachten Sie: Die Frist für die Anmeldung zur Klausur muss unbedingt eingehalten werden. Bei technischen Problemen während der Anmeldephase in STUDIS können Sie sich per E-Mail an das Prüfungsamt wenden. Die E-Mail sollte neben Ihrem Vor- und Nachnamen auch Ihre Matrikelnummer und den korrekten Veranstaltungstitel enthalten.
Wenn die Anmeldung zur Prüfung in STUDIS versäumt wurde, kann unter bestimmten Umständen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und spätestens drei Werktage (Mo-Fr) vor dem Prüfungstermin eingereicht werden. Der Antrag muss begründen, warum das Versäumnis der Frist nicht vom Studierenden zu vertreten war. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen.
Die spezifischen Regeln für Abschlussarbeiten werden von den Lehrstühlen/Professoren individuell festgelegt. Die relevanten Informationen sind daher auf den jeweiligen Websites der Lehrstühle zu finden. Bitte beachten Sie: Lehrstühle stellen häufig Anforderungen an vorherige Veranstaltungen, die vor der Betreuung einer Abschlussarbeit absolviert werden müssen, oder legen bestimmte Zeiträume für den Beginn einer Abschlussarbeit fest. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren.
Mehr Informationen zu Abschlussarbeiten am Institut für Informatik finden Sie hier.
Orientierungsprüfung und Fristen
Die Einhaltung von Fristen ist ein wichtiger und zentraler Aspekt für einen reibungslosen Studienverlauf. Fristen für die Klausuranmeldung in STUDIS, die Abgabe von Seminararbeiten oder der Bachelorarbeit müssen strikt eingehalten werden, da nur in absoluten Ausnahmefällen eine Verlängerung gewährt wird, wenn die Gründe sofort gemeldet werden. Im Folgenden sind die zu beachtenden Fristen aufgeführt:
Rückmeldung
Bereits an der Universität Augsburg immatrikulierte Studierende müssen sich innerhalb der Frist zurückmelden, wenn sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten. Dies erfolgt nicht persönlich, sondern durch Überweisung des Semesterbeitrags an die Staatsoberkasse Bayern. Weitere Informationen zur Überweisung und zur Rückmeldefrist finden Sie auf der Website der Studierendenkanzlei. Wer die fristgemäße Rückmeldung versäumt, wird gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr. 4 BayHSchG exmatrikuliert. In Studiengängen mit begrenzter Teilnehmerzahl bedeutet dies den Verlust des Studienplatzes.
Klausuranmeldung in STUDIS
Wer vergisst, sich in STUDIS für eine Klausur anzumelden, kann ausnahmslos nicht an dieser Klausur teilnehmen und hat erst wieder in einem oder zwei Semestern die Möglichkeit, die Prüfung zu schreiben. Dies kann zur Verlängerung der Studiendauer führen. Die Anmeldezeiträume für die Klausuren der nächsten Semester finden Sie auf der Website des Prüfungsamts. Wenn nach acht (bzw. neun nach Prüfungsordnung 2015) Semestern nicht alle Prüfungsleistungen erbracht wurden, kann eine Verlängerung der Studienzeit nur gewährt werden, wenn jeder Prüfungszeitraum genutzt wurde. Das bedeutet: Wenn ein Prüfungszeitraum verpasst wurde, in dem die Prüfung nicht versucht wurde, ist ein Härtefallantrag nicht mehr möglich, da der Studierende nicht zielgerichtet studiert hat. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Studierende aus nicht selbst verschuldeten Gründen, wie z. B. Krankheit, nicht teilnehmen konnte.
Abgabe der Bachelorarbeit
Der Abgabetermin ist auf dem Bescheid des Prüfungsamts vermerkt und muss unbedingt eingehalten werden, da eine verspätete Abgabe zum Nichtbestehen der Bachelorarbeit führt. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, falls während der Bearbeitung der Bachelorarbeit triftige Gründe entstehen, die eine fristgerechte Fertigstellung unmöglich machen und nicht vom Studierenden zu vertreten sind (z. B. Krankheit). Dieser Antrag muss so früh wie möglich mit entsprechenden Nachweisen eingereicht werden.
Die Orientierungsprüfung regelt, welche Prüfungsleistungen von Ihnen in den ersten Semestern (in der Regel in den ersten drei Semestern) unbedingt erbracht werden müssen. Welche Leistungen dies im Einzelnen sind und wie die genauen Fristen festgelegt wurden regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Hier gilt: wenn nicht alle für die Orientierungsprüfung festgeschreibenen Leistungen fristgerecht bestanden wurden, ist der Studiengang endgültig nicht bestanden. Härtefallanträge können beim Prüfungsamt beantragt werden. Hierfür müssen belegbare triftige Gründe vorliegen!
Falls die Orientierungsprüfung (30 LPs aus dem Grundlagenbereich bis zum Ende des zweiten Semesters) nicht bestanden wird, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser offizielle Antrag muss beim Prüfungsamt eingereicht werden, welches auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert. Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind auf der Website des Prüfungsamts verfügbar. Der Antrag sollte auf schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen basieren (z. B. durch Atteste). Bei Genehmigung des Antrags wird ein zusätzliches Semester für die Orientierungsprüfung gewährt. Im Falle einer Ablehnung ist eine Fortsetzung des Studiums leider nicht möglich.
Falls bereits während des Studiums Schwierigkeiten auftreten oder Verzögerungen erkennbar werden, sollte frühzeitig die Studienfachberatung kontaktiert werden. Diese kann oft wertvolle Tipps und Unterstützung bieten. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit zu stellen. Dieser offizielle Antrag muss beim Prüfungsamt eingereicht werden, welches auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Website des Prüfungsamts.
Der Antrag muss auf schwerwiegenden, nicht selbst verschuldeten und nachweisbaren Gründen beruhen (z. B. durch Atteste). Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller ein zusätzliches Semester für den Abschluss des Studiums. Bei Ablehnung ist eine Fortsetzung des Studiums leider nicht möglich.
Nach dem Studium
Masterstudium
Auch für den Master bietet das Institut für Informatik ein reichhaltiges Angebot von Studiengängen an, um das Wissen weiter zu vertiefen. Zur Übersicht des Studienangebots am Institut für Informatik:
Die Masterstudiengänge bauen auf den Inhalten der Bachelorstudiengänge des Instituts auf. Bewerbungen aus anderen Universitäten und Fächern sind erwünscht, aber zum Teil eingeschränkt.
Falls Sie Interesse an einem Masterstudiengang haben, stehen Ihnen die Fachstudienberaterinnen und -berater gerne zur Verfügung. Grundsätzlich ist - wie auch für einen Bachelorstudiengang - eine Bewerbung erforderlich (siehe auch: Studiengangwechsel).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Studienangebot:
Übergang vom Bachelor zum Master.