Diese Fördermaßnahme wird aus Mitteln finanziert, welche der Universität Augsburg im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ab 2009 jährlich zur Verfügung gestellt werden. Die Weiterführung dieser Fördermaßnahme für die Dauer der Laufzeit der aktuellen Zielvereinbarung in den Jahren 2014 - 2018 steht daher unter dem Vorbehalt der Zuweisung dieser Mittel durch das Staatsministerium. Im Übrigen behält sich die Universitätsleitung vor, über die Verwendung der Mittel zur Nachwuchsförderung in den Folgejahren bei Bedarf neu zu entscheiden.