Ein exklusives Angebot für Studierende ab dem 3. Fachsemester - Seien Sie dabei!

Was ist JurIT?

Laptop mit Speedtest
Heben Sie sich von der Masse ab und erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven, indem Sie Fachkenntnisse sowie praxisrelevante Kompetenzen in der Digitalisierung und Rechtsinformatik erwerben!

Prof. Dr. Benedikt Buchner, Initiator des Programms

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben im Rahmen der Zusatzqualifikation “JurIT” Fachkenntnisse sowie praktische Kompetenzen in der Digitalisierung und Rechtsinformatik, die für die Berufspraxis immer wichtiger werden und zum interdisziplinären Austausch sowie zur Problemlösung in digital vernetzten Gesellschaften befähigen.

Vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen werden heutzutage auf dem juristischen Arbeitsmarkt zunehmend erwartet; wer über diese verfügt, verfügt über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal.

 

JurIT soll vermitteln:

  1. Wissenschaftliche, berufliche und technische Qualifikationen für eine spätere juristische Tätigkeit in einer digital vernetzten Justiz, Wirtschaft und Gesellschaft.
  2. Grundlegende Konzepte und Herangehensweisen der Informatik, IT-Sicherheitstechnik sowie des Digitalisierungsrechts und deren praktische Anwendung.
  3. Heutige und künftige Herausforderungen der Digitalisierung in den typischen Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen.
 
Die Auswahl der (max. 40) Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt über einen Zulassungstest. Für den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein entsprechendes Zeugnis.
 

Eckdaten

Wer?     Jura-Studierende ab dem 3. Semester; beschränkt auf 40 Personen
Dauer?     2 Semester
Beginn?     Wintersemester (ab der 2. Vorlesungswoche)
Zugang?
    Zulassungstest
  • Termin: 18.10.2024, zwischen 10:00 und 11:00 Uhr
  • Bearbeitungszeit: 22 Minuten (daher spätester Startzeitpunkt: 10:38 Uhr)
  • Form: Online, über Digicampus (Multliple-Choice sowie Single-Choice Aufgaben)
  • Inhalt: Rechts- und Technikfragen

 

Voraussetzungen für

erfolgreichen Abschluss:

 
  • Besuch aller Veranstaltungen im Rahmen der „JurIT“ (Anwesenheitspflicht)
  • Bestehen der Semesterabschlusstests (ein veranstaltungsübergreifender Test pro Semester)

 

Laptop mit Speedtest
In nur zwei Semestern vertiefte Kenntnisse in Recht und Praxis der Digitalisierung zu erwerben, gehört zu den besonders attraktiven Angeboten der Augsburger Fakultät.

Prof. Dr. Tobias Lutzi, Juniorprofessor Universität Augsburg

Programmübersicht

Veranstaltungen im Wintersemester:

 

Datenschutzrecht

 

Die besondere Bedeutung persönlicher Daten in einer digitalisierten Welt nimmt ständig zu. Als notwendiges Gegenstück der informationstechnischen Vernetzung ist der Datenschutz zu einem zentralen Anliegen in allen Bereichen der Informationsgesellschaft geworden. Hierin liegt zugleich auch die Herausforderung des Datenschutzrechts, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Vielzahl an Datenverarbeiten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu schaffen.

 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Anwendungsbereich und Grundbegriffe des Datenschutzrechts
  • Adressaten datenschutzrechtlicher Pflichten
  • Grundprinzipien und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Besondere Regulierungsbereiche
  • Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht
 
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Benedikt Buchner - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung

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Digitale Verträge, §§ 327 ff. BGB

 

Kaum ein Vertrag des täglichen Lebens wird noch gänzlich außerhalb des digitalen Raums geschlossen. Gesetzgeber und Gerichte haben hierauf lange Zeit nur mit punktuellen Anpassungen des rechtlichen Rahmens reagiert; mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770) hat der europäische Normgeber 2019 schließlich eine umfangreiche Regelung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte vorgelegt, die mit Wirkung vom 1.1.2022 in Form der §§ 327 327u Teil des deutschen BGB geworden sind.
 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • (formale) Regeln über den Abschluss von Verträgen mit digitalen Mitteln
  • (materielle) Regeln für Verbraucherverträge, insb. über digitale Produkte
  • Abgrenzung und Anwendung der verschiedenen digitalisierungsspezifischen Regelungen des BGB

Link zum Digicampus - Digitale Verträge

Juniorprofessor für Privatrecht
Prof. Dr. Tobias Lutzi - Juniorprofessur für Privatrecht

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Technischer und organisatorischer Datenschutz

 

In einer Welt, in der personenbezogene Daten durch mit dem Internet verbundene Endgeräte in immer größeren Mengen generiert und verarbeitet werden sowie immer mehr Dienstleistungen auf der Analyse und Verknüpfung großer Datenmengen – darunter auch personenbezogene Daten – basieren, wird die Absicherung unserer IT-Ressourcen immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, dass auch das Datenschutzrecht die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Absicherung von IT-Ressourcen normiert, sofern mit diesen IT-Ressourcen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Art. 24 DSGVO)

  • Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)

  • Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO)

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Link zum Digicampus - Technischer und organisatorischer Datenschutz

Dozentin:

 

Dr. Annika Selzer

Leiterin der Forschungsabteilung "IT Law and Interdisciplinary Privacy Research" am Fraunhofer SIT und Co-Koordinatorin des Forschungsbereichs "Legal Aspects of Privacy and IT-Security" im Nationalen Forschungszentrum für Angewandte Cybersicherheit ATHENE

Informatik für Juristen

 

Studierenden erwerben ein grundlegendes theoretisches Verständnis über die wichtigsten Grundbegriffe, Konzepte und Denkweisen der Informatik. Außerdem werden die terminologischen und technischen Grundlagen vernetzter IT-Systeme, insbesondere des Internets, vermittelt. Es werden u.a. vielfältige Erscheinungen der digitalen Gesellschaft (wie z.B. Künstliche Intelligenz, Big Data oder Blockchain) näher kennengelernt, die die juristische Praxis aktuell beschäftigen.

 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Überblickswissen der IT inkl. Praxisbezug: Künstliche Intelligenz, Big Data, Blockchain, Industrie 4.0/Robotik, Google Analytics, Cookies
  • Überblickswissen Software: Programmiersprachen (Python, Air), APIs (Kollaborationsplattformen), Programmierlogik (Übersetzung des juristischen „Wenn-Dann-EsKommtDraufAn“ in das „Wenn-Dann“ der Informatik), regelbasiertes Vorgehen, Trial and Error ´Mindset´, grundlegende Algorithmen, Cloud Computing, vernetzte IT-Systeme

Link zum Digicampus - Informatik für Juristen

Dozenten:

 

RA Dr. Markus Schreiber

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei AUDI AG

 

RA Dr. Julian N. Modi

Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 

 

 

Veranstaltungen im Sommersemester:

 

Social-Media-Regulierung

 

Die öffentliche Kommunikation auf digitalen Plattformen leistet heute unbestritten einen zentralen Beitrag für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Auf deren Freiheitlichkeit sind demokratisch organisierte Gesellschaften elementar angewiesen. Hierin liegt zugleich der Grund für im gesellschaftlichen Interesse liegende Ordnungsvorgaben, die in den letzten Jahren auf nationaler wie auf unionaler Ebene eine bemerkenswerte Ausdifferenzierung erfahren haben. Die Regelungen betreffen die Plattformanbieter selbst sowie diejenigen, die diese Kommunikationsinfrastruktur zur Verbreitung eigener Inhalte nutzen.

 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen
  • Regulierungskonzepte
  • Regulierungsebenen
  • Regulierungsbehörden
  • Regulierungsbereiche und ihre normativen Vorgaben
Professurinhaberin
Prof. Dr. Eva Ellen Wagner - Professur für Öffentliches Recht

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IT-Recht

 

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über wesentliche Teilbereiche des IT-Rechts. Neben dem Do mainrecht, den einschlägigen Bestimmungen zum Schutz von Content (UrhG) werden auch die Grund züge der Haftung für eigene und fremde Inhalte dargestellt. Den Abschluss bilden das Recht der IT Sicherheit sowie das Datenschutzrecht.

 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Domainrecht
  • Bestimmungen zum Schutz von Content (UrhG)
  • Grundzüge der Haftung für eigene und fremde Inhalte
  • Recht der IT-Sicherheit
Prof. Dr. Michael Schmidl
Honorarprofessor
Juristische Fakultät

E-Mail:

Cybersecurity

 

Die Cybersecurity-Regulierung hat in den vergangenen Jahren eine zunehmende Komplexität erlangt. Dies betrifft jedoch nicht nur die Gesetze und Rechtsvorschriften selbst, sondern auch die Behördenstruktur. Ziel der Veranstaltung „Cybersecurity“ ist deshalb, einen Überblick über die Systematik und die rechtspolitischen Hintergründe der aktuellen Cybersecurity-Regulierung zu geben.

 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Einführung in die hybride und technische Bedrohungslage
  • Cybersicherheitsstrategien
  • Compliance und Corporate Governance
  • IT-Sicherheitsrecht: Von KRITIS über KMU bis hin zu produktbezogenen Regelungen
  • Weiterentwicklung des nationalen und europäischen Cybersicherheitsrechts
Wissenschaftlicher Mitarbeiter | Projekt NFDI4Health
Prof. Dr. Benedikt Buchner - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung

Startseite:

E-Mail:

Softwaretools für Juristen

 

Der Alltag in der juristischen Praxis ist zunehmend vom Einsatz digitaler Tools bestimmt. In dieser Veranstaltung soll dargestellt werden, wie Softwaretools die Arbeit von Juristen unterstützen können und wie juristische Probleme mit Hilfe von Softwaretools vereinfacht gelöst werden können.

 

Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Vermittlung vertiefter Kenntnisse für Standardprodukte
    • Microsoft Pool (nicht nur Word, Excel und Powerpoint) sondern auch Power-BI, Power Automate etc.
    • Einblick in Legal Tech Tools à Vermittlung der Grundprinzipien
  • Auswahlbegleitung für die individuell richtige Legal Tech Lösung (Einzelanwalt / Boutique / Großkanzlei / Justiz) à Vermittlung von Prozesskenntnis
  • Legal Design Thinking
  • Berufsrechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von Legal Tech Lösungen

Dozent:

 

RA Dr. Sebastian Kraska

Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf das betriebliche Datenschutzrecht,

Externer Datenschutzbeauftragter,

Geschäftsführer der IITR Datenschutz GmbH (Unterstützung von Unternehmen im Datenschutz mit Hilfe von softwarebasierten Lösungen)

 

Legal Operations

 

Der Bereich Legal Operations nimmt in Rechtsabteilungen eine immer wichtigere Rolle ein. Durch den zunehmenden Aufwand, die Komplexität und Internationalität der Aufgaben inner halb der Rechtsabteilung besteht die Notwendigkeit der Optimierung von Ablauf- und Auf bauorganisation sowie die Nutzung von Technologien zur Effizienzsteigerung. Es gilt, die Rechtsabteilung zur heutigen Zeit ähnlich effizient wie andere Business Units und Unternehmensbereiche aufzustellen. Somit stellt das Thema Legal Operations ein attraktives Beratungs- und Beschäftigungsfeld auch für Juristen in Kanzleien dar.

 

Beispielhafte Inhalte:

  • Legal Design (von der Problemstellung zur Lösung)
  • Prozessanalyse und -gestaltung (Prozessoptimierung in juristischen Wertschöpfungs ketten)
  • Projektmanagement im juristischen Kontext
  • Einsatz von Legal Tech Tools
Anhand einer Case Study, die sich wie ein roter Faden durch den Block „Legal Operations“ zieht, werden alle Schwerpunkte theoretisch und in praktischen Einheiten gelehrt und vertieft.

 

Dozenten:

 

RA Günter Krieglstein

Director, Head of Luther.Solutions (Leiter des Bereichs Innovation & Digitalisierung)

 

RA Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt bei Rödl & Partner (Leiter der Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung)

 

Kontaktperson

Hiba Tfeili
Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Dekanats
Juristische Fakultät
  • Telefon: +49 (0)821 598-4681
  • E-Mail:
  • Raum 2007a (Gebäude H)

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