Schwerpunktbereich IX
Während Sie sich eine juristische Spezialisierung auch während Ihrer Karriere aneignen können, gilt gleiches nicht für die historischen, theoretischen und methodischen Grundlagen des Rechts. Diese vertiefen Sie während Ihres Studiums oder gar nicht mehr. Sobald Sie Ihre Karriere begonnen haben, verbleibt Ihnen dafür erfahrungsgemäß keine Zeit. Und dennoch sind die juristischen Grundlagenfächer bedeutend. Sie kennzeichnen die Wissenschaftlichkeit des Studiums und der Praxis.
Prof. Dr. Phillip Hellwege, verantwortlich für den Schwerpunktbereich IX
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Klima, Umwelt, Wirtschaft)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt IX
Schwerpunkt IX: Grundlagen des Rechts -- Prof. Dr. Phillip Hellwege und Christoph Liegert
Inhalte
Historische Grundlagen des Rechts
Der Schwerpunkt bietet insbesondere einen Einblick in die historischen Grundlagen des Rechts. Angeboten wird mit der 'Historischen Vergleichung der europäischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten römischen Rechts', der 'Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre', der 'Wirtschaftsrechtsgeschichte' und der 'Neueren Strafrechtsgeschichte' bereits im Kernprogramm ein vielfältiges Programm. Umrahmt wird dieses Kernprogramm von historischen Ergänzungsveranstaltungen, so von einer Vorlesung 'Strafrecht im Dritten Reich und die juristische Aufarbeitung von NS-Unrecht'.
Theoretische Grundlagen des Rechts
Neben den historischen Grundlagen bildet der Schwerpunkt auch die theoretischen Grundlagen des Rechts ab. Mit der 'Gesetzgebungslehre' erfolgt dabei ein interessanter Perspektivwechsel, denn im Vordergrund steht nicht die Rechtsanwendung durch Gerichte, sondern die Rechtserzeugung durch die verschiedenen staatlichen und privaten Akteure. An die Stelle der fallorientierten Vermittlung des geltenden Rechts tritt so das Wissen um die problemorientierte Gestaltungskraft des Rechts. Zum Pflichtprogramm des Schwerpunktes gehört auch die Rechtsphilosophie II. Hier besteht die Möglichkeit, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.
Methodische Grundlagen des Rechts
Mit Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung und mit einer Einführung in die ökonomische Analyse des Rechts können die methodischen Grundlagen des Rechts im Ergänzungsprogramm vertieft werden.
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
• Historische Vergleichung der europäischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten römischen Rechts
• Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre
6. Semester
• Gesetzgebungslehre
• Neuere Strafrechtsgeschichte
• Rechtsphilosophie II
• Wirtschaftsrechtsgeschichte
• Schwerpunktseminar
7. Semester
• Seminar im Schwerpunkt (alternativ)
Beteiligte Professoren
- Telefon: +49 (0)821 598-4611
- Telefon: +49 (0)821 598-4585
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