Die zügige Durchführung von Vorhaben, wie auch der Ausbau von Windenergie, hängt maßgeblich vom Rückhalt der Betroffenen ab. Prof. Martin Kment wählt dies zum Ausgangspunkt einer wissenschaftlichen Publikation, die sich näher mit § 6 EEG 2023 beschäftigt, welcher mittels finanzieller Beteiligung für eine Akzeptanzförderung sorgen will.

Die rechtliche Analyse des Themas erfolgt unter dem Eindruck der Entscheidung des BVerfG zum BüGembeteilG MV (2022). Angelehnt an das höchstgerichtliche Judikat betrachtet sie denkbare Modifikationen und Erweiterungen des bestehenden § 6 EEG 2023. Dabei werden zunächst finanzverfassungsrechtliche Vorbehalte gegenüber einer bundesrechtlichen Zahlungspflicht von Anlagenbetreibern (selbst unter dem Vorbehalt einer Entschädigung) aufgedeckt. Demgegenüber erweisen sich gesellschaftsrechtliche Beteiligungsmodelle, die qualifizierte Gemeinden an den wirtschaftlichen Erfolgen erneuerbarer Energien partizipieren lassen, als rechtlich zulässige, potenzielle Legislativprojekte des Bundes. Auf der Länderebene gilt dies ebenfalls für die Einführung einer Abgabepflicht von Vorhabenträgern, die mit und ohne eine korrespondierende Entschädigung im Einklang mit dem Finanzverfassungsrecht konzipiert werden kann. Zuletzt diskutiert die Untersuchung bundesrechtliche Öffnungsklauseln zugunsten der Länder, mit denen verbindliche Zahlungspflichten auf Seiten von Vorhabenträgern eingeführt werden können.

 

Die Monografie ist im Verlag Duncker & Humblot erschienen.

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