Prof. Dr. Matthias Rossi
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre
Prof. Dr. Matthias Rossi
Werdegang, Forschungsschwerpunkte, Mitglieds-, Publikations- und Vortragsverzeichnis
Informationen aus dem Lehrstuhl
8. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag
Am Freitag, den 15.11.2024, findet der 8. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag statt, erneut in den Räumlichkeiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt in Augsburg. Zum Thema
"Wer bezahlt den Umweltschutz?"
sprechen Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis. Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier:
Promotionsstelle im Green Research Network
Gemeinsam mit Prof. Fontana beteiligt sich Prof. Rossi am Green Research Network BRaVE („Building Climate Resilience for a Vital Environment”), einem Interdisziplinären Forschungsnetzwerk des Zentrums für Klimaresilienz. Sie betreuen das Teilprojekt "Gesetze im `Klimacheck´ – Methoden einer klimabezogenen Gesetzesfolgenabschätzung." Zu diesem Thema ist zum 1. Oktober 2024 eine halbe Promotionsstelle für drei Jahre zu besetzen. Bewerbungen können ab sofort an Prof. Fontana oder Prof. Rossi gerichtet werden.
Wir suchen Verstärkung!
An meinem Lehrstuhl sind immer wieder Stellen als
studentische Hilfskraft (m/w/d)
zu besetzen. Einstellungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Noten, wissenschaftliche Neugier und ein besonderes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Bewerben Sie sich gerne jederzeit mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über sonstige Tätigkeiten) per eMail.
Aktuelle Publikationen und Aktivitäten
3.-5. Oktober 2024
Symposium in der türkischen Justiz-Akademie in Antalya
Zusammen mit einem Team aus Augsburg und München hat Prof. Rossi an dem Internationalen Symposium zu aktuellen Entwicklungen im Recht des geistigen Eigentums in der Türkei, Deutschland und der EU teilgenommen und in einem Vortrag das Verhältnis von Informationszugangsfreiheit und Urheberrecht ausgelotet.
Sämtliche Informationsfreiheitsgesetze sehen eine Ausnahme vom Grundsatz der freien Zugänglichkeit amtlicher Informationen vor, soweit der Schutz des geistigen Eigentums entgegensteht. Diese Ausnahmen sind grundrechtlich geboten, damit namentlich die privatrechtlichen Urheberrechte nicht durch das öffentlich-rechtliche Informationsfreiheitsregime ausgehebelt werden. Umgekehrt darf das Urheberrecht nicht von den staatlichen Stellen als „Antitransparenzrecht“ missbraucht werden.
Prof. Rossi hat in seinem Vortrag die Verflechtungen des Informationsfreiheitsrechts und des Urheberrechts aufgezeigt und dargestellt, dass sich die Ziele und Wirkungen beider Regelungsregime bei richtiger Anwendung in Ausgleich bringen lassen. Allerdings verfügten die Länder nicht über die Gesetzgebungskompetenz, das bundesrechtlich normierte Urheberrecht durch einen Abwägungsvorbehalt in ihren Informationsfreiheitsgesetzen zu relativieren.
- Telefon: +49 (0)821 / 598 4545
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4567
Email:
sekretariat.rossi@jura.uni-augsburg.de
Sprechzeiten:
montags bis freitags, 08.00 bis 13.00 Uhr
Hausanschrift:
Universitätsstraße 24
Gebäude H - Zimmer 2055-2059
86159 Augsburg