Aktuelle Publikationen und Aktivitäten
20. November 2024
Kommentierung von Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes
Die 59. Ergänzungslieferung zum Kommentar des „Sieder/Zeitler/Dahme/Knapp“ enthält auch Bearbeitungen zu den §§ 1, 38, 39 und 78 WHG von Prof. Rossi.
§ 38 und auch § 78 WHG wurden durch ein Gesetz von 2021 geändert, das die Vereinfachung und Effektivierung von Verfahren bezüglich erneuerbaren Energien zum Ziel hat. § 39 WHG ist in einer Entscheidung des BGH vom 1.12.2022 so interpretiert worden, dass die von ihm geregelte öffentlich-rechtliche Unterhaltungspflicht drittschützenden Charakter hat, deren Verletzung mithin einen Amtshaftungsanspruch nach sich ziehen kann. § 1 WHG, die allgemeine Zweckbestimmung, wird nun erstmals von Prof. Rossi kommentiert.
Darüber hinaus enthält die 59. Ergänzungslieferung Aktualisierungen der Kommentierungen der § 19, 34, 68, 71, 71a, 104, 105, 106 (durch Dr. Schenk) sowie der § 24 und § 100 WHG (durch Dr. Gößl).
15. November 2024
Wer bezahlt den Umweltschutz?
Am 15. November 2024 fand unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Rossi und Prof. Kment der 8. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag des Instituts für Umweltrecht statt. In den Räumlichkeiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt kamen rund 60 Gäste zusammen, um ingesamt sieben Vorträge zur Frage zu diskutieren, wie der Umweltschutz zu finanzieren ist. Während der einleitende Vortrag die Finanzierungsinstrumente aus volkswirtschaftlicher Perspektive beleuchtete, nahmen die weiteren Vorträge das Thema aus unterschiedlichen juristischen Blickwinkeln unter die Lupe. Die Beiträge werden in einem Tagungsband nachzulesen sein, der im Frühjahr 2025 im Verlag Mohr Siebeck erscheinen wird.
24./25. Oktober 2024
8th Conference on Legislation and Law Reform
Prof. Rossi hat an der Internationalen Tagung zur Gesetzgebung teilgenommen, die in Washington D.C. stattgefunden hat.
Neben rechtsvergleichenden Vorträgen zur Gesetzgebung in ausgewählten Staaten und Regionen stand die Einbeziehung von neuen Technologien und künstlicher Intelligenz im Vordergrund. Dabei ging es sowohl um Gesetze als Rahmenbedingungen für technologische Innovationen als auch um die Nutzung künstlicher Intelligenz für die Gesetzgebung.
16. Oktober 2024
Diskussionsabend "Demokratie in Krisen - Krise der Demokratie?"
Organisiert von der Juristischen Gesellschaft Augsburg, fand am 16. Oktober an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ein Diskussionsabend zum Thema „Demokratie in Krisen – Krise der Demokratie“? statt.
Nach einleitenden Eingangsstatements haben unter der Moderation von Prof. Christoph Becker zunächst Prof. Tilman Allert, Prof. Josef Franz Lindner und Prof. Matthias Rossi auf dem Podium diskutiert, bevor sodann das Publikum in den Gedankenaustausch einbezogen wurde. Prof. Rossi sah die Demokratie – genauer die freiheitlich demokratische Grundordnung – aktuell nicht in einer Krise und zeigte sich überzeugt, dass gerade die föderale Ordnung in Deutschland zur Krisenfestigkeit beitrage. Zugleich mahnte er an, die Funktionsfähigkeit der Staatsorgane zu überprüfen und ggf. besser zu schützen, wie dies aktuell für das Bundesverfassungsgericht geschehe. Keinesfalls dürften dabei aber heute Instrumente geschaffen werden, die in der Zukunft zur Schwächung oder gar Abschaffung der Demokratie genutzt werden könnten.
3.-5. Oktober 2024
Symposium in der türkischen Justiz-Akademie in Antalya
Zusammen mit einem Team aus Augsburg und München hat Prof. Rossi an dem Internationalen Symposium zu aktuellen Entwicklungen im Recht des geistigen Eigentums in der Türkei, Deutschland und der EU teilgenommen und in einem Vortrag das Verhältnis von Informationszugangsfreiheit und Urheberrecht ausgelotet.
Sämtliche Informationsfreiheitsgesetze sehen eine Ausnahme vom Grundsatz der freien Zugänglichkeit amtlicher Informationen vor, soweit der Schutz des geistigen Eigentums entgegensteht. Diese Ausnahmen sind grundrechtlich geboten, damit namentlich die privatrechtlichen Urheberrechte nicht durch das öffentlich-rechtliche Informationsfreiheitsregime ausgehebelt werden. Umgekehrt darf das Urheberrecht nicht von den staatlichen Stellen als „Antitransparenzrecht“ missbraucht werden.
Prof. Rossi hat in seinem Vortrag die Verflechtungen des Informationsfreiheitsrechts und des Urheberrechts aufgezeigt und dargestellt, dass sich die Ziele und Wirkungen beider Regelungsregime bei richtiger Anwendung in Ausgleich bringen lassen. Allerdings verfügten die Länder nicht über die Gesetzgebungskompetenz, das bundesrechtlich normierte Urheberrecht durch einen Abwägungsvorbehalt in ihren Informationsfreiheitsgesetzen zu relativieren.
1. Oktober 2024
Urteil des BVerfG zum BKA-Gesetz
Am 1. Oktober 2024 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über Verfassungsbeschwerden verkündet, die gegen verschiedene Bestimmungen des Gesetzes über das Bundeskriminalamt gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert, die mit ihnen explizit rechtspolitische Zielsetzungen verband. Prof. Rossi hat in dem Verfahren die Bundesregierung vertreten.
Die Verfassungsbeschwerden waren in weiten Teilen bereits unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt insofern zwar seine Rechtsprechung, nach der es für die Begründung der Möglichkeit eigener und gegenwärtiger Betroffenheit durch eine gesetzliche Ermächtigung zu heimlichen Maßnahmen ausreicht, wenn die Beschwerdeführenden darlegen, mit einiger Wahrscheinlichkeit Maßnahmen in eigenen Grundrechten berührt zu werden. Es hat zugleich aber klargestellt, dass die bloße Behauptung einer möglichen Grundrechtsverletzung nicht genügt.
Inhaltlich sind im Ergebnis deshalb nur zwei Vorschriften des BKAG für verfassungswidrig befunden worden - zum einen die Regelung über die heimliche Überwachung von Personen, die mit Terrorverdächtigen in Kontakt stehen, zum anderen die Bestimmung über die Speicherung von Daten im polizeilichen Informationsverbund. Auch diese Verletzungen betreffen aber nicht den Kern der mit ihnen eingeräumten Befugnisse, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, das BKAG insofern bis Ende Juli 2025 nachzubessern.
27. September 2024
Podiumsgespräch auf dem Kultursalon Schwaben 2024
Ende September fand erneut der Kultursalon Schwaben statt, dieses Mal zum Thema „Kulturarbeit und Nachhaltigkeit“.
Prof. Rossi hat sich an dem Panel „Von der Kunstfreiheit gedeckt - Kunst, Meinungsfreiheit, Demokratie“ beteiligt und einen Eröffnungsvortrag mit dem Titel "Grenzenlos - Zumutungen im Namen der Kunstfreiheit" gehalten. Er unterstrich, das sich das aktuell verbreitete Gefühl, nicht mehr alles sagen bzw. darstellen zu dürfen, in der rechtlichen Ausgestaltung der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht widerspiegelt. Beide Freiheitsräume sind verfassungsrechtlich umfassend fundiert. Kunst mutet sowohl einzelnen auch der Gesellschaft einiges zu. Ignorieren wäre eine mögliche Reaktion auf als verletzend wahrgenommene Kunst, bedarf aber eine Gelassenheit, zu der weder Einzelne noch die Gesellschaft in jedem Fall fähig sind.
20./21. September 2024
Internationale Tagung in Bukarest zur Bedeutung des Klimawandels für die Stadtplanung
Am 20./21.9.2024 fand eine Tagung der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme ( AIDRU) zum Thema « Droit de l’urbanisme et changement climatique: défis et perspectives / Land use planning law and climate change: challenges and perspectives » statt. Ausgerichtet von der Universitatea Ecologicà din București, wurde die Tagung in der zentralen Universitätsbibliothek abgehalten.
Auf der rechtsvergleichenden Tagung mit Teilnehmern aus 14 Staaten hat Prof. Rossi im Länderbericht zu Deutschland aufgezeigt, wie das Bauplanungsrecht auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert. Dabei hat er auch die jüngste Novellierung des BauGB berücksichtigt, die am 4. September 2024 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Am Beispiel der Entwicklung Mannheims zu einer Schwammstadt hat er zudem dargelegt, wie sich Kommunen schon im aktuellen Rechtsrahmen auf den Klimawandel einstellen können.
12. Juni 2024
Zugänglichkeit europäisch harmonisierter technischer Normen
Im Editorial zum Heft 3 / 2024 der ZGI thematisiert Prof. Rossi die Entscheidung der Großen Kammer des EuGH vom 5. März 2024. Das Urteil betrifft den Bereich der sogenannten harmonisierten technischen Normung, mithin die praktisch überaus bedeutende Verzahnung von hoheitlicher und privater Regelsetzung. Solche Normen, so der Gerichtshof jetzt unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Gerichts, seien Bestandteil des Unionsrechts und müssten schon deshalb nach der Transparenzverordnung der EU (kosten-)frei zugänglich sein.
Rechtspolitisch sei das Urteil im Ergebnis nachvollziehbar, meint Prof. Rossi, rügt zugleich aber, dass der EuGH in seiner Begründung die Frage offengelassen hat, ob die Erarbeitung harmonisierter Normen urheberrechtlich geschützt ist oder jedenfalls geschützt sein kann. Stattdessen hat der EuGH schlicht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der allgemeinen Zugänglichkeit solcher Normen angenommen und damit die differenzierte Ausnahmearchitektur der Transparenzverordnung ignoriert. Wenn die Arbeit der europäischen Normungsinstitutionen nun der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen solle, müsse sie auch von der Allgemeinheit finanziert werden, meint Prof. Rossi.
11./12. Juni 2024
IFG Days in Stuttgart
Prof. Rossi hat an den 5. IFG-Days teilgenommen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in Stuttgart veranstaltet hat.
Am Abend des 11. Juni 2024 diskutierte Prof. Rossi zusammen mit der Direktorin des Landesmuseums Württemberg, Prof. Christina Haak, der Journalistin und Autorin Esther Menhard und dem Direktor von wida, Dr. Stefan Brink, unter der Moderation des Landesbeauftragten Dr. Tobias Keber über den Film „Hinter den Schlagzeilen“, der zuvor im Kino Atelier am Bollwerk geschaut wurde.
Am 12. Juni 2024 referierte Prof. Rossi dann unter dem Titel „Vertraulichkeit statt Heimlichkeit“ über die Gründe, aus denen der Staat nicht vollständig transparent sein sollte. Er machte auf strukturelle Schwächen im Verhältnis zwischen Transparenzerwartungen und Vertraulichkeitsbelangen aufmerksam, die etwa im Zuge neuer Transparenzgesetze ausgeglichen werden könnten.
29. Mai 2024
Symposion im Verfassungsgerichtshof in Wien
Zusammen mit seinem Fakultätskollegen Prof. Lindner hat Prof. Rossi an einem Symposion zur verfassungsrechtlichen Sicherung des Gesetzgebungsverfahrens teilgenommen, dass von der Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre organisiert wurde und im Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofs in Wien stattfand.
In seinem Vortrag zum vorläufigen Rechtsschutz im Rechtsetzungsverfahren in Deutschland setzte sich Prof. Rossi vor allem mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2023 auseinander, mit dem das Gesetzgebungsverfahren des sog. Heizungsgesetzes kurzfristig unterbrochen wurde, um den Abgeordneten Zeit zu geben, alle notwendigen Informationen zu erhalten und zu verarbeiten. Prof. Rossi betonte die besondere Bedeutung des Gesetzgebungsverfahrens, das seinerseits im Grundgesetz nur rudimentär geregelt ist. Er sprach sich indes gegen eine weitere Verrechtlichung des Verfahrens aus, sondern appellierte an eine bessere Gesetzgebungskultur.
10. Mai 2024
Internationales Kolloquium zum Verbraucherschutzrecht in Kayseri
Am 10. Mai 2024 fand in Kayseri ein Symposium zu Grundfragen des Verbraucherschutzrechts im deutschen, türkischen und EU-Recht statt.
Prof. Rossi hat einen Vortrag zum Thema „Verbraucherschutz durch Verbraucherinformation“ gehalten und dabei vor allem das deutsche Verbraucherinformationsgesetz in den Blick genommen. Unter Einbeziehung der jüngsten Rechtsprechung stellte er Stärken und Schwächen des Gesetzes vor und ordnete das Instrument der staatlichen Transparenz in andere Informationsbeziehungen im Interesse des Verbraucherschutzes ein.
23. April 2024
Tagungsband zur Transparenz und Information im Datenschutzrecht
Im Schulthess-Verlag ist nun der Tagungsband zum 16. Schweizerischen Datenschutzrechtstag erschienen, der im Mai 2023 in Freiburg stattfand.
In seinem Beitrag betrachtet Prof. Rossi Informationspflichten und Auskunftsrechte als Instrumente zur Sicherung einer transparenten Datenverarbeitung nach der DSGVO. Er analysiert eine teilweise Verfehlung der ihnen zugedachten Funktionen und warnt zugleich vor einer faktischen Funktionserweiterung: Während das Regelungsregime einerseits seine ratio aus dem Blick verliere, den Betroffenen durch die verantwortliche Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte einen materiellen Einfluss auf die Datenverarbeitung zu ermöglichen, werde das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht andererseits zunehmend als allgemeines Ausforschungsinstrument genutzt, das materielle und prozessrechtliche Beweislastregeln unterlaufe. Erforderlich sei, Informationspflichten und Auskunftsrechte ausschließlich als Voraussetzungsschutz für die Wahrnehmung der gestalterischen datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte zu verstehen, entgegenstehende Belange kohärent zu benennen und vor allem schon die Anwendbarkeit der DSGVO als solche klar festzulegen und von anderen Informationsregimen abzugrenzen.
18. April 2024
Stellungnahme zu haushaltsrechtlicher Gesetzesinitiative in Nordrhein-Westfalen
Prof. Rossi hat eine schriftliche Stellungnahme zu einer Gesetzesinitiative der Fraktion der FDP abgegeben, die auf die Änderung der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalens zielt. Der Vorschlag will mehr Transparenz in die Inanspruchnahme sogenannter Selbstbewirtschaftungsmittel bringen. Er geht auf Empfehlungen des Landesrechnungshofes zurück.
Prof. Rossi unterstützt die Gesetzesinitiative, die zugleich ein Vorbild für andere Länder und den Bund sein kann. Sie ist allerdings nur ein erster kleiner Schritt. Darüber hinaus sollte der Ausnahmecharakter von Selbstbewirtschaftungsmitteln durch weitere Regelungen sichergestellt werden. Denn die Veranschlagung und die Inanspruchnahme solcher Mittel beeinträchtigen maßgebliche Haushaltsgrundsätze und Prinzipien des Zuwendungsrechts. Sie gefährden damit zugleich die verfassungsrechtlichen Budget- und Kontrollbefugnisse des Parlaments. Von einer sachlichen über eine quantitative und zeitliche Begrenzung bis hin zu einer vollständigen Streichung von Selbstbewirtschaftungsmitteln sind deshalb viele weitere Regelungen denkbar und zulässig.
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11. April 2024
Entwicklung des Umweltinformationsrechts
Im Heft 2 / 2024 der Zeitschrift für das gesamte Informationsrecht (ZGI) gibt Prof. Rossi einen kurzen Überblick über die jüngere Entwicklung des Umweltinformationsrechts. Er konzentriert sich in zeitlicher Hinsicht auf die letzten beiden Jahre und in institutioneller Hinsicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
7. März 2024
Beitrag im NJW-Themenheft "Literatur, Kunst und Recht"
Im Heft 11 der NJW, das wie in jedem Jahr dem Themenschwerpunkt "Literatur, Kunst und Recht" gewidmet ist, hat Prof. Rossi einen Beitrag zur Rolle Ludwig Uhlands im Kampf um die Paulskirchenverfassung von 1849 verfasst.
Ludwig Uhland, ein Influencer seiner Zeit, hat sich vehement für eine Reichsgründung unter Einschluss Österreichs und für die Bestimmung eines Kaisers durch Wahlen stark gemacht – bekanntlich ohne Erfolg. Er gehörte gleichwohl zu denjenigen, die die Arbeit der Frankfurter Nationalversammlung als Stuttgarter Rumpfparlament fortsetzen wollten, bis auch dieses nach nur knapp zwei Wochen aufgelöst wurde.
6. Februar 2024
Tagungsband "La flexibilité en droit de l'urbanisme"
Im Verlag La Memoire du Droit ist der Tagungsband zum Symposium der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme (AIDRU) erschienen, das im September 2022 an den Universitäten Bergamo und Brescia stattfand.
Auf der Grundlage von Länderberichten aus insgesamt 14 Staaten hat Prof. Rossi einen „summary report“ zur Frage erstellt, unter welchen Voraussetzungen Pläne geändert werden können. Gemeinsam ist allen Rechtsordnungen das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen Planungssicherheit auf der einen Seite und Anpassungsbedürfnissen auf der anderen Seite. Unterschiede gibt es bei den Instrumenten, mit denen dieses Spannungsverhältnis aufgelöst wird.
2. Februar 2024
Beitrag von Dr. Sandhu in der EuZW
In der aktuellen Zeitschrift für Europäisches Wirtschaftsrecht (EuZW) befasst sich Dr. Sandhu mit der Entscheidung des EuGH zur Feststellung von Datenschutzverstößen durch das Bundeskartellamt (EuGH Urt. v. 4.7.2023 –Rs. C-252/21) im Verfahren gegen Meta (Facebook).
Der Aufsatz beleuchtet die Bedeutung von personenbezogenen Daten für die digitale Wirtschaft und das Problem ihrer Kommerzialisierung durch die großen Online-Plattformen und sozialen Netzwerke. Der EuGH fordert im Ergebnis die Schaffung werbefreier und dafür kostenpflichtiger Alternativen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer. Der Beitrag warnt insofern auch davor, dass mit der Zunahme von Abo-Modellen Datenschutz auch zum Luxusgut mutiert, das man sich leisten können muss.
27. Januar 2024
Beitrag von Dr. Sandhu im Band "Die Neuvermessung der Säkularität"
In der Reihe „Staatsverständnisse“ ist jüngst der Band "Die Neuvermessung der Säkularität. Zum Selbstverständnis des Staates im Angesicht islamischen Rechts“ erschienen. Unter der Herausgeberschaft von Dr. Rike Sinder widmet er sich den Fragen rund um die Entfaltung individueller und kollektiver Religionsfreiheit der Muslime in Deutschland sowie dem rechtsstaatlichen Umgang mit islamischen Normen, insbesondere im Zivil- und Strafrecht.
Der Beitrag von Dr. Sandhu zum Öffentlichen Recht befasst sich mit den vielfältigen Kooperationsformen von Staat und islamischen Religionsgemeinschaften im säkularen Verfassungsstaat. Das dem Prinzip der weltanschaulich-religiösen Neutralität immanente Gleichbehandlungspostulat darf auch nicht durch alternative Kooperationsformen unterlaufen werden, die der Frage der rechtlichen Anerkennung aus dem Weg gehen und durch ausgewählte Ansprechpartner das religiöse Selbstbestimmungsrecht in Frage stellen.
10. Januar 2024
Tagungsband "Zeitenwende bei der Energieversorgung"
Im Verlag Mohr Siebeck ist der Tagungsband zum 7. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag erschienen, den Martin Kment und ich am 27. Januar 2023 in Augsburg veranstaltet haben.
Vor welchen tatsächlichen und ökonomischen Herausforderungen die politisch gewollte und mit Blick auf den Klimawandel unausweichliche Transformation der Energiewirtschaft steht, legt Norbert Schürmann, Senior Advisor bei Horváth, dar. Zwei Beiträge befassen sich mit dem Ausbau der Windenergie: Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Ministerialdirigent a.D., widmet sich dem forcierten Ausbau der Windenergie nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, und Monika Agatz geht den Auswirkungen der verstärkten Windenergienutzung auf den Artenschutz nach. Mit der Preisgestaltung im Energierecht, dem Beitrag von Prof. Dr. Ines Zenke, wird die klassische öffentlich-rechtliche Perspektive verlassen und ein auch ökonomisch geprägter Blickwinkel eingenommen. Weil für die Transformation der Energiewende nicht nur die Energiegewinnung, sondern vor allem auch der Energietransport von zentraler Bedeutung ist, befasst sich Prof. Dr. Thomas Mann von der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen mit den rechtlichen Problemen des Netzausbaus in Deutschland. Ob, mit welchem Erfolg und mit welchen Nebenwirkungen eine Verfahrensbeschleunigung durch die Beschränkung von Umweltprüfungen und Beteiligungs- und Klagerechten erreicht werden kann, stellen Dr. Roda Verheyen und Marie Bohlmann von der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, am Beispiel des Ausbaus der LNG-Terminals vor. Der abschließende Beitrag von Dr. Matthias Lang, Bird&Bird, informiert über den delegierten Rechtsakt zur Richtlinie der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der grünen Wasserstoff als einen Baustein der Energiewende konturieren will.
21. Dezember 2023
Erläuterungen zum Umweltschadensgesetz
Zum umfassenden Loseblatt-Kommentar „Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz“ ist die 58. Ergänzungslieferung erschienen, die das Werk auf den Stand von August 2023 bringt. Prof. Rossi erläutert im Band III das Umweltschadensgesetz unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung für das Wasserrecht.
20. Dezember 2023
Mündliche Verhandlung über das BKA-Gesetz
Am 20. Dezember 2023 hat vor dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts die mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden stattgefunden, die – unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte – gegen verschiedene Bestimmungen des 2017 reformierten Bundeskriminalamtgesetzes gerichtet sind. Prof. Rossi hat in der Verhandlung die Bundesregierung vertreten.
15. Dezember 2023
Kommentar zur Wahlrechtsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Im Verfassungsblog kommentiert Prof. Rossi die jüngste Wahlrechts-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2023. Das Gericht hatte die Wahlrechts-Änderung, die von der Großen Koalition im Jahr 2020 beschlossen wurde, für verfassungskonform erklärt. Das Ergebnis sei erwartbar, die Begründung der auch im Senat umstrittenen Entscheidung – drei Richter, darunter der Berichterstatter, haben eine abweichende Meinung veröffentlicht – sei enttäuschend, meint Prof. Rossi, weil wesentliche Argumente und Aspekte nicht berücksichtigt wurden.
15. Dezember 2023
Rechtsprechungsübersicht zum VIG
Im Heft 6 der ZGI gibt Prof. Rossi einen kurzen Überblick über die Rechtsprechung zum Verbraucherinformationsgesetz.
Die Rechtsprechung ist vor allem durch obergerichtliche Entscheidungen geprägt. Hingegen ist das Bundesverwaltungsgericht nur selten mit dem VIG befasst, obwohl es als Bundesrecht im Unterschied etwa zu den Umweltinformationsgesetzen und allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzen durchgängig revisibel ist. Einen Grund macht Prof. Rossi in der Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens aus. Wenn dieses mit der Bereitstellung, also mit der Offenlegung der ersuchten Information endet, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und kann auch im Hauptsacheverfahren nicht mehr herausgeholt werden.
12. Dezember 2023
Bessere Gesetze - Artikel in Deutscher Handwerks Zeitung
Die Deutsche Handwerks Zeitung befasst sich in ihrer Ausgabe 23 vom 1. Dezember 2023 mit der Frage, wie bessere Gesetze gemacht werden können.
Von der DHZ befragt, verweist Prof. Rossi insofern vor allem auf die Einhaltung der geltenden Regeln – sowohl der verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch der Binnenvorschriften der Geschäftsordnungen der Regierungen und Parlamente. Notwendig sei darüber hinaus vor allem ausreichend Zeit. Mit Blick auf den vom Handwerk beanstandeten Zuwachs an Bürokratie bemängelt Prof. Rossi, dass es keine Gesamterfassung aller Informations- und Dokumentationspflichten gebe. Seiner Meinung nach ist ein Gesetz schlecht, wenn die unerwünschten Nebenwirkungen größer sind als sein Beitrag zur Zielverwirklichung, oder salopp gesprochen, wenn es Magenschmerzen verursacht, die Kopfschmerzen, die es eigentlich bekämpfen will, aber bleiben.
24. November 2023
Beitrag zum Europarecht in portugiesischer Festschrift
Im Verlag Almedina ist die zweibändige Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Fernando Alves Correia erschienen, der an der Universität in Coimbra über Jahrzehnte die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Portugal geprägt hat und zudem von 1989 bis 1998 als Richter des Verfassungsgerichts tätig war.
Prof. Rossi hat für den Band 1 einen Beitrag mit dem Titel „The law in the European Union – regulated amendability of law as a requirement of the democratic rule of law” verfasst, der auf seinen Überlegungen aus einem deutschsprachigen Buchbeitrag aufbaut. Erneut betont Prof. Rossi die Bedeutung einer geregelten Änderbarkeit des Rechts und fordert insofern einmal mehr, dem Europäischen Parlament die Initiativbefugnis für den Erlass von Rechtsakten zuzusprechen.
22. November 2023
Beitrag im Tagungsband "Die Kunst der Gesetzgebung"
Soeben ist der Tagungsband zum Symposium „Die Kunst der Gesetzgebung“ erschienen, das am 9.9.2022 vom Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht – ineges – an der Universität Frankfurt veranstaltet wurde. In seinem Beitrag befasst sich Prof. Rossi mit der Frage, ob die Einbeziehung externer Expertise eine Voraussetzung guter Gesetzgebung ist.
Er hinterfragt zunächst den Maßstab „gute Gesetzgebung“ und kategorisiert die unzähligen Kriterien nach dem Maß ihrer Verbindlichkeit in „harte“ verfassungsrechtliche Vorgaben, staatspolitische Zielsetzungen und Maximen sowie „weiche“ empfehlende Klugheitsregeln. Sodann rekapituliert er die verschiedenen Formen, in denen die bundesdeutsche und auch die europäische Rechtsetzung auf Wissen externer Akteure zurückzugreift. Trotz Anerkennung des Rechts der Mehrheit, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse „falsche“ Entscheidungen zu treffen, postuliert Prof. Rossi eine grundsätzliche, im Einzelfall allerdings zu differenzierende Verpflichtung des Gesetzgebers, sich das für Gesetze notwendige Wissen auch durch externe Expertise zu verschaffen bzw. intern vorgehaltenes Wissen einer externen Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Nicht zuletzt wegen des unscharfen Begriffs „gute Gesetzgebung“ sei die Einbeziehung externer Expertise aber eher eine Obliegenheit denn eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.
9. November 2023
Konferenz zum Wahlrecht in Brescia
Auf der Konferenz „Electoral Legislation and Drawing of Electoral Districts”, die am 9. November 2023 im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zum Thema "Enhancing Effectiveness of Democratic Represenation" an der Universität in Brescia stattfand, hat Prof. Rossi das jüngst novellierte deutsche Wahlrecht vorgestellt. Unter dem Titel „Strengthening Proportional Representation“ zeichnete er zunächst Motive und Mittel der Wahlrechtsreform nach, die er anschließend verfassungsrechtlich bewertete.
Das klare Bekenntnis zu einer Verhältniswahl stelle einen verfassungsrechtlich zulässigen Systemwechsel dar, mit dem der Gesetzgeber auf die ebenso unerwünschten wie unvermeidbaren Konsequenzen des überkommenen Wahlrechts reagiert hätte. Der immer noch als solcher bezeichneten Erststimme komme nunmehr aber nur noch die Funktion zu, in begrenzter Weise auf die personelle Vertretung der politischen Parteien im Bundestag Einfluss zu nehmen. Bedauerlich sei, dass sich die Wahlrechtsänderung wegen der Beibehaltung der Sperrklausel bei gleichzeitigem Wegfall der Grundmandatsklausel erneut der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterziehen und möglicherweise erneut modifiziert werden müsse. Auch sei unabhängig von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu befürchten, dass das Wahlrecht bei veränderten Mehrheiten im Bundestag erneut geändert werde. Erforderlich sei aber nicht nur, dass sich das Wahlrecht veränderten Gegebenheiten anpasse, sondern ebenso umgekehrt, dass sich Wähler und Parteien auf das Wahlrecht einstellten. Hierfür sei Kontinuität eine Grundvoraussetzung. Erneut forderte Prof. Rossi insofern, das Wahlrecht der Änderbarkeit durch den einfachen Gesetzgeber zu entziehen.
31. Oktober 2023
Neuauflage des "Auernhammer" zum Datenschutzrecht
Der "Auernhammer", einer der Standard-Kommentare zum Datenschutzrecht, ist in der 8. Auflage erschienen, die die Kommentierung der DSGVO, des BDSG sowie einiger datenschutzrechtlich relevanter Vorschriften anderer Gesetze auf den aktuellen Stand bringt. Prof. Rossi hat insoweit seine Kommentierungen der Art. 63-67 DSGVO zum Kohärenzverfahren zwischen den Aufsichtsbehörden aktualisiert.
27. Oktober 2023
Vortrag zur Gewährleistung der Richtigkeit verarbeiter Daten
Prof. Rossi hat an dem internationalen Symposium zum türkischen und deutschen Datenschutzrecht teilgenommen, das am 27. Oktober 2023 an der Ticaret Universität in Istanbul stattgefunden hat.
In seinem Vortrag zu Instrumenten der Gewährleistung der Richtigkeit verarbeiteter Daten hob Prof. Rossi zunächst die tatsächliche Bedeutung der Datenrichtigkeit hervor, um sodann näher auf die rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit von Daten einzugehen. Sachliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit seien Facetten der Datenrichtigkeit. Ihre Gewährleistung obliege sowohl dem Verantwortlichen als auch dem Betroffenen. Während der Verantwortliche nicht zuletzt wegen seiner Rechenschaftspflicht zwar grundsätzlich ein hohes Eigeninteresse an der Richtigkeit der verarbeiteten Daten habe, könne er diese häufig nur mit erheblichem Aufwand überprüfen. Betroffene hingegen hätten zwar ein grundrechtlich flankiertes Berichtigungsrecht, machten von diesen aber nur selten Gebrauch.
20. Oktober 2023
Vortrag zu Krisenspiralen in der Gesetzgebung
Auf dem 11. Augsburger-Krakauer Symposium, das in diesem Jahr zum Thema „Polykrisen“ in Augsburg stattfand, hat Prof. Rossi einen Vortrag zu „Krisenspiralen in der Gesetzgebung“ gehalten.
Wenn externe Ursachen den Gesetzgeber in eine reagierende Rolle drängten, entstünde Zeitdruck, unter dem eine Flucht aus dem Formalen auch Kontrollmechanismen außer Kraft setzten. In der Folge inhaltlicher Heraus- und Überforderungen entstünden nicht nur technische Fehler, sondern würden zudem auch die nicht intendierten Nebenwirkungen von Gesetzen vernachlässigt. Der daraus resultierende Korrekturbedarf schaffe zusätzliche Rechtsunsicherheit. Im Vortrag zeigte Prof. Rossi Möglichkeiten auf, der Perpetuierung von Krisen zu entgehen und sie zugleich als Chance für die Weiterentwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zu begreifen.
8.-11. Oktober 2023
Augsburg-Johannesburg-Conference on the Fourth Industrial Revolution
Prof. Rossi und Dr. Sandhu haben an der der vierten Konferenz teilgenommen, die im Rahmen der Kooperation der Juristischen Fakultäten der Universität Augsburg und der Universität Johannesburg dieses Mal in Skukuza in Südafrika stattfand.
Unter dem Oberthema „On the Fourth Industrial Revolution” hat sich Frau Dr. Sandhu in ihrem Beitrag „The Gentle Digitalisation“ mit der Digitalstrategie der Euorpäischen Union auseinandergesetzt. Sie präsentierte die im Digitalen Kompass von der EU Kommission ausgegebenen Zielvorgaben in den vier Kernpunkten, "digital befähigte Bevölkerung", "digitale Infrastrukturen", "digital businesses" und "digitale öffentliche Dienste" sowie die neu eingeführte Form der Governance im Kontext der primärrechtlichen Kompetenzordnung.
Prof. Rossi hat sich unter dem Titel „Informational Infrastructure“ stärker auf den nationalen Rahmen konzentriert. Er nahm die unterschiedlichen Regelungen zur Zugänglichkeit und Nutzung von staatlichen Informationen in den Blick und stelle die Frage, wie dauerhaft eine verlässliche Informationsbereitstellung gesichert und ausgestaltet werden könne. Die jüngste Datenstrategie der Bundesregierung sei insofern noch wenig innovativ. Insgesamt sei die Bereitstellung einer informationellen Infrastruktur, die sowohl die Informationskanäle wie auch Informationsinhalte umfasse, eine Aufgabe, die entsprechend dem Kooperationsprinzip nur von Staat und Gesellschaft gemeinsam gelöst werden könne.
23. September 2023
Teilnahme an Wahlrechtstagung
Prof. Rossi hat an der Wahlrechtstagung teilgenommen, die der Verein Mehr Demokratie unter dem Titel „Jede Stimme zählt!“ in Berlin veranstaltet hat.
Zum Thema „Bundestagswahlrecht – quo vadis“ meinte Prof. Rossi, die jüngste Reform habe grundsätzlich eine Verbesserung des Wahlrechts bewirkt, sei aber mit der Streichung der Grundmandatsklausel kurz vor dem Ziel noch vom Weg abgekommen. Wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des novellierten Wahlrechts beurteilen werde, sei völlig offen, zumal sich mit dem Gegenstand auch der Maßstab des Wahlrechts verändert habe. Wichtiger als die konkrete Ausgestaltung des Wahlrechts sei aber die Frage, auf welchem Weg, in welchem Verfahren, das Wahlrecht zu beschließen sei. Insofern forderte Prof. Rossi einmal mehr einen zeitlichen und idealerweise auch einen institutionellen "Unterbrecher", der Entscheidungen in eigener Sache der einfachen parlamentarischen Mehrheit entziehe: Als materielles Verfassungsrecht bedürfe das Wahlrecht einer erhöhten Legitimation, die etwa durch einen Volksentscheid vermittelt werden könne.
20. September 2023
Vortrag zur Einbindung von Zahlungsdienstleistern in die Regulierung von Online-Glücksspiel
Auf der Jahrestagung des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) hat sich Prof. Rossi in Bochum zur Einbindung von Zahlungsdienstleistern in die Regulierung von Online-Glücksspiel geäußert.
Seiner Ansicht nach sei der Rückgriff auf Banken und andere Zahlungsdienstleister zur Regulierung des Online-Glücksspiels rechtspolitisch zwar verständlich, auch im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag aber nicht rechtskonform ausgestaltet. Die notwendige Differenzierung von legalem und illegalem Glücksspiel sei den Zahlungsdienstleistern nicht zumutbar und datenschutzkonform auch nicht möglich. Zudem sei die Wirksamkeit dieses Regulierungsinstruments beeinträchtigt, wenn die Zahlungsdienstleister ihren Sitz außerhalb Deutschlands hätten. Insgesamt bedürfe es einer kohärenten Abstimmung des staatsvertraglich geregelten Glücksspielrechts mit zahlreichen bundes- und unionsrechtlich geregelten Materien.
15. August 2023
ZGI-Editorial: Auskunfts- ist kein Ausforschungsanspruch
Im Editorial des Heft 4/2023 der ZGI nimmt Prof. Rossi die zunehmenden Versuche in den Blick, den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch als allgemeines Ausforschungsinstrument zu benutzen. Seiner Ansicht nach sind die datenschutzrechtlichen Informationspflichten und Auskunftsrechte streng auf die anderen datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte bezogen, die mit der Löschung, Berichtigung und dem Widerspruch auf die Gestaltung des Datenbestands bezogen sind. Sie dürften hingegen nicht zweckentfremdend verwendet werden, um in Zivilprozessen, in Strafverfahren oder in sonstigen Angelegenheiten an Informationen zu gelangen, die nach den maßgeblichen besonderen Rechtsregimen nicht zugänglich sind.
18. August 2023
Beitrag zum Wahlrecht
Unter dem Titel „Mehr Demokratie dank Ersatzstimme? – Neue Wahlrechts-Konzepte in der Diskussion“ ist nun der Tagungsband zum Wahlrechtskolloquium erschienen, das im Oktober 2022 vom Institut für Wahlrechtsreform und Mehr Demokratie e.V. in Berlin veranstaltet wurde.
In seinem Beitrag „Die Beeinflussung des Maßstabs durch den Gegenstand des Wahlrechts“ legt Prof. Rossi dar, dass der Gesetzgeber trotz verfassungsrechtlicher Vorgaben und ihrer verfassungsgerichtlichen Konkretisierung frei darin ist, die ausgetretenen Pfade des Wahlrechts zu verlassen und neue Wege zu beschreiten. Denn die Entscheidung, eine „systemnahe“ Reform des Wahlrechts zu verwirklichen oder einen Systemwechsel zu bewirken, determiniert zugleich auch die verfassungsrechtlichen Grenzen, kann also die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auch erweitern.
28. Juni bis 1. Juli 2023
Sommeruniversität in Cannes
Veranstaltet von der Stadt Cannes, der Université Cote d’Azur und der Université Paris Nanterre, hat Ende Juni 2023 eine Sommeruniversität in Cannes zum Thema « La société civile dans l'état de droit, réflexions sur les valeurs européennes » stattgefunden, an der auch Prof. Rossi mitgewirkt hat.
In seinem Vortrag zum Thema « Le difficile équilibre entre unité et diversité dans l’Union européenne » hat er auf das Oberthema Bezug genommen und die Schwierigkeiten hervorgehoben, sich auf gemeinsame rechtsstaatliche Anforderungen und Werte zu verständigen. Er betonte die Notwendigkeit, die Kernelemente des Rechtsstaats eng zu fassen und ihrerseits in einem rechtstaatlichen Verfahren zu bestimmen. Er warb zudem für ein dynamisches Verständnis des Verhältnisses zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Es gleiche einem Mobile, das sich auf Veränderungen einzelner Teile regelmäßig wieder einpendele. Vielfalt sei nicht nur ein Ziel, sondern Wesensmerkmal und Grundbedingung der Europäischen Union.
14. Juni 2023
Werkstattgespräch zu Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung
Im Rahmen der Werkstattgespräche „Die Klimakrise und das Recht“ hat Prof. Rossi am 14. Juni 2023 in Augsburg seine Gedanken zu „Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung“ präsentiert.
Er qualifizierte die strategische Nutzung der Justiz zur Durchsetzung klimapolitischer Zielsetzungen als legales und legitimes Mittel. Die entsprechenden NGOs vertrauten auf staatliche Institutionen und Instrumente und zielten mithin auf eine systemimmanente Veränderung. Die Gerichte seien wegen ihrer Gesetzesbindung indes gut beraten, das geltende Recht mit der überkommenen Dogmatik nüchtern und sachlich auch auf Klagen anzuwenden, die vergangenheitsbezogen auf Entschädigung für klimaschädliches Verhalten oder zukunftsbezogen auf die Verbesserung des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung gerichtet seien. Sie sollten nicht der Versuchung erliegen, mit einer Modifizierung der Zulässigkeitsanforderungen die Gewaltenteilung zu verändern bzw. mit einer Sonderinterpretation des materiellen Rechts gesetzliche Vorgaben und Wertungen zu unterlaufen. In der Würdigung der bisherigen Rechtsprechung sei insofern aber im Einzelnen zwischen der Verfassungs-, der Fachgerichtsbarkeit sowie der Rechtsprechung zu internationalen Menschenrechten zu differenzieren. Insgesamt seien die parlamentarischen Gesetzgeber aus vielen Gründen funktional die besseren Organe, um das Recht für den Klimaschutz und die Klimaanpassung für die Zukunft zu setzen.
7./8. Juni 2023
Internationales Kolloquium in Beirut
Am 7. und 8. Juni 2023 hat an der Université St. Joseph in Beirut ein internationales Kolloquium zur Frage stattgefunden, wie das Recht die Bergwelt schützt. Prof. Rossi hat aus deutscher Perspektive dargelegt, dass für den Schutz der Bergwelt in Deutschland keine spezifischen Regeln existieren, sondern die allgemeinen planungs- und baurechtlichen Vorschriften Anwendung finden und im Übrigen vor allem das Naturschutzrecht greift. Anhand von Einzelfällen – etwa der landwirtschaftlichen Nutzung, der Errichtung von Wind- und Solarenergieanlagen, der Nutzung der Berge zu Sport- und Erholungszwecken – hat der rechtsvergleichende Ansatz der Konferenz unterschiedliche rechtliche Instrumente zum Vorschein gebracht, die zum Teil in den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berge für den Libanon eingebracht wurden.
26. Mai 2023
Vortrag auf dem Schweizerischen Datenschutzrechtstag in Freiburg
Auf dem 16. Schweizerischen Datenschutztag, ausgerichtet vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Institut für Europarecht der Universität Freiburg (Schweiz), hat Prof. Rossi die Informationspflichten und Auskunftsrechte nach der DSGVO beleuchtet.
Er analysierte eine teilweise Verfehlung der ihnen zugedachten Funktionen und warnte zugleich vor einer faktischen Funktionserweiterung: Während das Regelungsregime einerseits seine ratio aus dem Blick verliere, den Betroffenen durch die verantwortliche Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte einen materiellen Einfluss auf die Datenverarbeitung zu ermöglichen, werde das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht andererseits zunehmend als allgemeines Ausforschungsinstrument genutzt, das materielle und prozessrechtliche Beweislastregeln unterlaufe. Erforderlich sei, Informationspflichten und Auskunftsrechte ausschließlich als Voraussetzungsschutz für die Wahrnehmung der gestalterischen datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte zu verstehen, entgegenstehende Belange kohärent zu benennen und vor allem schon die Anwendbarkeit der DSGVO als solche klar festzulegen und von anderen Informationsregimen abzugrenzen.
3. Mai 2023
Dr. Sandhu zur Berufsfreiheit in der ARD-Sendung alpha-demokratie
Für die ARD-Reihe "alpha demokratie" sprach Dr. Aqilah Sandhu mit dem Bayerischen Rundfunk über das Grundrecht der Berufsfreiheit. In der Reihe werden in halbstündigen Sendungen die Grundrechte des Grundgesetzes anhand aktueller Problemfelder dargestellt. So bewertete Dr. Sanhdu die Vereinbarkeit von Berufsverboten, von Numerus Clausus -Regelungen, einer Bürgerbeteiligung an Windparks und von Coronamaßnahmen mit dem in Art. 12 Absatz 1 GG normierten Grundrecht der Berufsfreiheit. Gegenstand des Gesprächs waren zudem die Unterscheidung zwischen Deutschen- und Menschengrundrechten sowie das Verhältnis zwischen dem durch das Grundgesetz und der Grundrechtecharta der EU vermittelten Grundrechtsschutz.
30. März 2023
NJW-Editorial: Wahlrechts-Reform kurz vor dem Ziel vom Weg abgekommen
In einem kurzen NJW-Editorial von beck-aktuell kommentiert Prof. Rossi erneut ( LTO, Verfassungsblog) die jüngsten Bemühungen um die Reform des Wahlrechts. Seiner Meinung nach sei die Ampel-Koalition auf einem guten – oder jedenfalls verfassungskonformen – Wege gewesen, auf der Zielgeraden dann aber doch noch gescheitert. Nun bleibt abzuwarten, ob und wie das Gesetz entweder im weiteren Verfahrensverlauf oder durch überholende Reparaturgesetzgebung noch geändert wird. Das letzte Wort wird wohl wieder das Bundesverfassungsgericht haben. Insofern ist auch entscheidend, ob das Gericht seine noch ausstehende Entscheidung zum aktuellen Wahlrecht nutzt, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das künftige Wahlrecht zu konsolidieren.
15. Februar 2023
ZGI-Editorial: Transparenz von den Grenzen her gestalten!
Im Editorial des Hefts 1/2023 der ZGI spricht Prof. Dr. Rossi sich dafür aus, das geplante Transparenzgesetz des Bundes von den Grenzen her zu gestalten. Denn die Herausforderung eines solches Gesetzes liege vor allem in der Verdichtung der verschiedenen Informationsfreiheitsgesetze zu einem kohärenten Gesamtkonzept. Wegen der Entkoppelung der Information von ihren Trägern und ihrer damit verbundenen Unverbrauchbarkeit und Ubiquität sei es kaum möglich, einzelne Bausteine eines Informationsfreiheitsregimes strikt voneinander zu trennen. Stets müssten deshalb insbesondere die grundrechtlich begründeten Grenzen einer freien Zugänglichkeit beachtet werden. Sinnvoll sei zudem die Kombination von aktiven staatlichen Informationspflichten zur Informationsversorgung in der Breite und antragsabhängigen Informationszugangsrechten für eine weitergehende Zugänglichkeit in der Tiefe.
27. Januar 2023
7. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag zur Zeitenwende bei der Energieversorgung
Am Freitag, den 27. Januar 2023, hat der von Prof. Dr. Martin Kment und Prof. Dr. Matthias Rossi veranstaltete 7. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag stattgefunden. In den Räumlichkeiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt haben sich rund 70 Gäste eingefunden, um den Referentinnen und Referenten zu unterschiedlichen Facetten der "Zeitenwende bei der Energievorsorgung" zu folgen. Eindrücke von der Veranstaltung können Sie sich hier verschaffen, zudem wird zeitnah ein Tagungsband beim Verlag Mohr-Siebeck erscheinen.
19. Dezember 2022
Kommentierung des § 11a WHG
Die soeben erschienene 57. Ergänzungslieferung zum WHG-Kommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp enthält auch die Bearbeitung des § 11a WHG durch Prof. Rossi. § 11a WHG wurde in Umsetzung der sog. RED-Richtlinie ("Renewable Energy Directive") der EU in das deutsche Wasserrecht eingefügt. Die Vorschrift soll das Zulassungsverfahren für Anlagen Erneuerbarer Engerien (EE) effizienter, transparenter und in diesem Zuge für Investoren attraktiver machen. Dazu soll insbesondere die Möglichkeit beitragen, das Zulassungsverfahren für EE-Anlagen über eine einheitliche Stelle abzuwickeln, der eine Vermittlungsposition zwischen den zuständigen Behörden und dem Antragsteller zukommt. Hier wird das Konzept des „one-stop-government“ erkennbar, das u.a. schon der Dienstleistungsrichtlinie zu Grunde liegt.
Neben der Kommentierung von Prof. Rossi umfasst die 57. EL auch Aktualisierunge bzw. Neukommentierungen zu §§ 34, 68, 70 WHG (Schenk), zu §§ 60, 107 WHG (Zöllner) sowie zu § 52 WHG und zum Umweltstatistikgesetz (Gößl).
6. Dezember 2022
"Ukraine verstehen", Lesung und Diskussion mit Steffen Dobbert
Am Dienstag, 6.12.2022, hat der Journalist und Autor Steffen Dobbert auf Einladung des Lehrstuhls von Prof. Rossi und mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit sein Buch "Ukraine verstehen" vorgestellt. Eine erste, gemeinsam mit Prof. Dr. Oksana Holovoko-Havrysheva vorgetragene Passage zum Holodomor, der in der Woche zuvor vom Bundestag als Völkermord eingestuft worden war, hinterließ ein sichtlich bewegtes Publikum. Weitere Textstellen boten Anlass zu vertiefenden Gesprächen auf dem Podium, das von Dr. Stefan Lorenzmeier ergänzt wurde, und mit den Gästen im Auditorium. Gerade die Jüngeren unter Ihnen haben viel über die Geschichte und die Kultur der Ukraine gelernt.
9. November 2022
Vortrag auf der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
Auf der 43. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder, die am 8. und 9. November 2022 unter Vorsitz des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel stattgefunden hat, hat Prof. Rossi einen Vortrag zum Harmonisierungsbedarf und Harmonisierungspotential des Informationsfreiheitsrechts gehalten.
Mit Blick auf die zunehmende Zerfaserung sowohl der zugangsbegründenden als auch der zugangsbeschränkenden Regelungen warb Prof. Rossi für eine stärkere Kohärenz des Informationsfreiheitsrechts. Wegen der Irreversibilität der öffentlichen Bereitstellung von Informationen sei es notwendig, das Informationsfreiheitsrecht stärker von seinen Grenzen her zu denken. Zudem müssten die einzelnen Regelungsbereiche klarer voneinander abgegrenzt werden.
3./4. November 2022
Vortrag zu Bürgerräten
Auf der “7th International Conference on Legislation and Law Reform” in Washington hat Prof. Rossi einen Vortrag zum Thema “Involvement of Citizens’ Assemblies in Legislation” gehalten.
Ausgehend von unterschiedlichen Beispielen, hat Prof. Rossi die wesentlichen Charakteristika solcher Bürgerräte herausgearbeitet und Rahmenbedingungen nachgezeichnet. Seiner Ansicht nach können Bürgerräte so ausgestaltet werden, dass sie nicht in Konflikt mit den institutionellen Entscheidungsverfahren der repräsentativen Demokratie geraten, sondern diese vielmehr sinnvoll flankieren. Sie können maßgeblich zu einer Entideologisierung und einer Versachlichung der Politik beitragen. Umgekehrt sollten die Zusammensetzung, das Verfahren und die Wirkungen von Bürgerräten ihrerseits jedenfalls in Grundzügen gesetzlich geregelt werden.
22./23. Oktober 2022
Teilnahme an Wahlrechtskolloquium
Organisiert vom Institut für Wahlrechtsreform und Mehr Demokratie e.V., hat am Wochenende eine Tagung zum Wahlrecht in Berlin stattgefunden, die sich aus politikwissenschaftlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive primär mit den Wirkungen einer Ersatzstimme befasst hat.
Unter dem Titel „Die Beeinflussung des Maßstabs durch den Gegenstand des Wahlrechts“ hat Prof. Rossi dargelegt, dass der Gesetzgeber im Bereich des Wahlrechts weitaus weniger durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden ist als gemeinhin angenommen wird. Vielmehr schafft er mit dem Wahlrecht materielles Verfassungsrecht, das in seinen Grundaussagen seinerseits das Bundesverfassungsgericht bindet. Voraussetzung ist freilich, dass die Entscheidung für das von ihm angeordnete Wahlsystem und seine Zielsetzungen im Gesetz selbst klar erkennbar sind. Auf diese Weise kann sich der Gesetzgeber aus der vermeintlichen Pfadabhängigkeit befreien und sich beispielsweise auch für die Einführung von Ersatzstimmen entscheiden.
14. Oktober 2022
Zwischenruf in der ZRP
In einem „Zwischenruf“ im Heft 7 / 2022 der ZRP nimmt Prof. Rossi eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass, sich zur Behördeninformation per Messengerdiensten zu äußern. Das Gericht hatte einen Anspruch auf Zugang zu einer Twitter-Direktnachricht verneint. Zu Recht, meint Prof. Rossi, denn welche Informationen zu amtlichen Zwecken gespeichert werden, bestimmt sich nicht nach dem Informationsfreiheitrecht, sondern ist eine diesem vorgelagerte Frage. Allerdings dürften staatliche Organe nicht unter denselben Umständen von allen Kommunikationsformen Gebrauch machen wie Private. Der Zwang zur Förmlichkeit sei vielmehr Zeichen und Voraussetzung von Rechtsstaatlichkeit. Der Staat müsse deshalb seine Kommunikation über digitale Formate nach den gleichen Regeln speichern und in der Folge auch grundsätzlich zugänglich machen wie über analoge Formate – oder schlicht auf sie verzichten.
16./17. September 2022
Internationale Konferenz "Flexibility in Urban Planning Law"
Am 16./17.9.2022 fand eine Tagung der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme ( AIDRU) an den Universitäten Bergamo and Brescia zum Thema „Flexibility in Urban Planning Law“ statt. Auf der Grundlage von Länderberichten aus insgesamt 14 Staaten hat Prof. Rossi dabei einen „summary report“ zu der Frage erstellt, unter welchen Voraussetzungen Pläne geändert werden können. Gemeinsam ist allen Rechtsordnungen das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen Planungssicherheit auf der einen Seite und Anpassungsbedürfnissen auf der anderen Seite. Unterschiede gibt es bei den Instrumenten, mit denen dieses Spannungsverhältnis aufgelöst wird.
9. September 2022
Einbeziehung externer Expertise als Voraussetzung guter Gesetzgebung
Auf der Tagung „Die Kunst der Gesetzgebung“, die am 9.9.2022 vom Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht – ineges – an der Universität Frankfurt veranstaltet wurde, hat Prof. Rossi einen Vortrag zur Einbeziehung externer Expertise als Voraussetzung guter Gesetzgebung gehalten.
Er analysierte dabei zunächst die Praxis der bundesdeutschen und auch der europäischen Rechtsetzung, auf Wissen externer Akteure zurückzugreifen, und arbeitete sodann Grundprobleme zwischen demokratisch legitimiertem Entscheiden und rechtsstaatlich gebotenem Wissen heraus. Trotz Anerkennung des Rechts der Mehrheit, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse „falsche“ Entscheidungen zu treffen, postulierte Prof. Rossi eine grundsätzliche, im Einzelfall allerdings zu differenzierende Verpflichtung des Gesetzgebers, sich das für Gesetze notwendige Wissen auch durch externe Expertise zu verschaffen bzw. intern vorgehaltenes Wissen einer externen Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Nicht zuletzt wegen des unscharfen Begriffs „gute Gesetzgebung“ sei die Einbeziehung externer Expertise aber eher eine politische Klugheitsregel denn eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.
22. Juni 2022
Kommentierung von Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes
Soeben ist die 38. Ergänzungslieferung zum Kommentar „Sieder/Zeitler – Bayerisches Wassergesetz“ erschienen.
Prof. Rossi zeichnet nun in den Vorbemerkungen zum BayWG dessen Genese nach und kommentiert zudem zahlreiche Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, im Einzelnen die Vorschriften zum Gemeingebrauch (Art. 18), zu Gewässerrandstreifen (Art. 21, der im Fortgang des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ neu gefasst wurde), zur Unterhaltungslast (Art. 22) sowie zur Ausführung, Ersatzvornahme und Sicherung der Unterhaltung (Art. 24), ebenso zu besonderen Pflichten im Interesse der Unterhaltung (Art. 25) und zu den Kosten der Unterhaltung (Art. 26). Kommentiert werden auch die Vorschriften, mit denen der Bayerische Gesetzgeber von seiner Abweichungsbefugnis von Vorschriften des WHG Gebrauch gemacht hat. Sie betreffen die Benutzung zu Zwecken der Fischerei (Art. 19), die Übertragung und Aufteilung der Unterhaltungslast (Art. 23) und die Festsetzung der Kostenbeiträge, des Kostenersatzes und der Kostenvorschüsse (Art. 27).
2. Juni 2022
Climate Change Litigation
Am 2.6.2022 hat die 6. Ljubljana-Augsburg Conference on Contemporary Issues of International Law in Augsburg stattgefunden, die sich in Fortsetzung der im Februar 2022 in Ljubljana abgehaltenen Konferenz erneut mit dem Thema „Climate Change Litigation - Challenges and Opportunities in European and International Law“ befasste.
Vom Lehrstuhl referierte Dr. Sandhu zur Frage, inwiefern sich mit dem Europäischen Klimagesetz (EU Verordnung 2021/1119) neue Klagemöglichkeiten für Individuen vor dem EuGH und mitgliedstaatlichen Gerichten eröffnen. Als eine zentrale Säule des European Green Deal formuliert dieses EU Klimagesetz verbindliche Reduktionsvorgaben für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050.
Prof. Rossi eruierte in seinem Vortag “The Possible Role of Courts in Climate Change Governance” die Chancen, Risiken und Grenzen der rechtsprechenden Gewalt bei der Bewältigung des Klimawandels und seinen Folgen und differenzierte dabei insbesondere zwischen der Verfassungs-, Verwaltungs- und der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
22. März 2022
Beitrag in der Encyclopedia of Contemporary Constitutionalism
In der vorab als Online-Version erschienenen Encyclopedia of Contemporary Constitutionalism ist ein Beitrag von Prof. Rossi und Dr. Sandhu zur Bedeutung des Art. 78 AEUV für den Weg zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem erschienen. Dieses System hat sich seit seiner Gründung durch internationale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1985 ständig weiterentwickelt. Es ist durch eine differenzierte Zusammenarbeit gekennzeichnet und wurde nur schrittweise supranationalisiert. Artikel 78 AEUV ist sicherlich ein Eckpfeiler für das Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, darf wegen seiner Ausgestaltung als bloße Kompetenzbestimmung für die inhaltliche Entwicklung des Asylsystems aber nicht überschätzt werden. Vielmehr können umgekehrt die oftmals kritisierten Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems als Ausdruck der grundlegenderen strukturellen Defizite innerhalb der EU verstanden werden.
12. Januar 2022
Vortrag zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik
Im Rahmen der von Prof. Kubiciel initiierten Ringvorlesung „Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Corona-Krise“ hat Prof. Rossi am 12. Januar 2022 einen Vortrag zum Thema „Aufgabenverteilung zwischen Wissenschaft und Politik“ gehalten.
An Beispielen aus der Corona-Krise wie auch der Klimaschutzdebatte hat Prof. Rossi zunächst verschiedene Modelle des Verhältnisses von Wissenschaft und Politik in Erinnerung gerufen und sodann aus normativer Perspektive dargelegt, wie wissenschaftliches Wissen in politische Entscheidungen einfließt. Dabei hat er das komplexe System der privaten wie staatlichen Generierung von Wissen und seiner Rezeption durch staatliche Entscheidungsorgane, das durch föderale Parallelstrukturen noch einmal unübersichtlicher ausgestaltet ist, gegen Kritik verteidigt. Unsicherheiten seien einer demokratisch-liberalen Staatsform immanent und müssten ausgehalten werden. Sie seien zugleich ein Garant für die Resilienz des Rechts, weil sie Lernbedürfnis und Lernfähigkeit zugleich garantierten.
23. Dezember 2021
Beitrag zu Korrekturgesetzen
Für die Festschrift zum 50-jährigen Bestehen der Juristischen Fakultät Augsburg hat Prof. Rossi einen Beitrag zur Korrektur von Gesetzen durch Korrekturgesetze verfasst. Der Begriff ist nicht klar definiert: Vom Gesetzgeber selbst wird er zuweilen zur Betonung politischer Paradigmenwechsel verwendet; aus der Perspektive der Gesetzgebungswissenschaft sollte er aber auf Gesetze zur Korrektur (verfassungs-)rechtlicher Fehler bezogen sein.
Anhand zweier jüngerer Praxisbeispiele – der Behebung eines rechtstechnischen Fehlers im 1. FiMaNoG durch das 2. FiMaNoG und der Änderung des unmittelbar vor der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten stehenden Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminatlität durch ein sog. Anpassungsgesetz – zeigt Prof. Rossi auf, dass es neben der Möglichkeit der Berichtung von Fehlern durch die Bundesregierung und der Behebung von Fehlern im Wege der Auslegung ein Bedürfnis für die Korrektur von Gesetzen durch den Gesetzgeber gibt. Entsprechende Korrekturgesetze sind meist als Änderungs-, zuweilen als Ablösungsgesetze ausgestaltet, verfassungsrechtlich aber schlicht als Gesetze zu qualifizieren, die die allgemeinen formellen und materiellen verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben zu beachten haben.
23. Dezember 2021
Dissertation von Dr. Sandhu
Im renommierten Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck ist jetzt die Dissertation von Dr. Sandhu erschienen. Unter dem Titel „Grundrechtsunitarisierung durch Sekundärrecht“ thematisiert Dr. Sandhu die Reichweite des mitgliedstaatlichen Grundrechtsschutzes im Anwendungsbereich von Öffnungsklauseln. Sie plädiert für eine an der primärrechtlichen Kompetenzverteilung orientierte grundrechtliche Verantwortungsteilung zwischen der europäischen und der mitgliedstaatlichen Ebene.
21. Dezember 2021
Aktualisierung des Kommentars zum Wasserrecht
Zum mehrbändigen Kommentar des Wasserrechts „Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp“ ist soeben die 56. Ergänzungslieferung erschienen, die den Kommentar auf den Stand Juli 2021 bringt.
Prof. Rossi übernimmt in dieser Aktualisierung die Kommentierungen zu den in § 5 WHG normierierten allgemeinen Sorgfaltspflichten, zum Gemeingebrauch sowie zum Eigentümer- und Anliegergebrauch nach §§ 25 und 26 WHG sowie zu den Erdaufschlüssen nach § 49 WHG und der Sanierung von Gewässerschäden gemäß § 90 WHG.
Zudem firmiert er zusammen mit Herrn Thomas Gößl nun formal als Herausgeber des Kommentars.
2. Dezember 2021
Vortrag auf dem Forum Bergrecht
Am 2. und 3. Dezember 2021 fand in Berlin die Fachtagung FORUM Bergrecht statt, die alle zwei Jahre Praxis und Wissenschaft zu diesem besonderen Rechtsgebiet zusammenbringt. Neben spezifischen Aspekten des Bundesberggesetzes und wasserrechtlichen Themen standen in diesem Jahr auch das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall sowie die Zugänglichkeit geologischer Daten nach dem Geologiedatengesetz auf dem Programm. Prof. Rossi hat deshalb über die Zugänglichkeit geologischer Daten nach dem Geologiedatengesetz referiert.
1. Dezember 2021
Neuauflage des Calliess/Ruffert
Heute ist die 6. Auflage des „Calliess/Ruffert“ erschienen, des bewährten einbändigen Kommentars zum Europarecht. Prof. Rossi hat für die Neuauflage seine Kommentierungen zu verschiedenen Vorschriften des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zur Europäischen Investitionsbank, zur Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV) und zu einigen Bestimmungen der Grundrechtecharta auf den neuesten Stand gebracht.
15. November 2021
Neue Zeitschrift ZGI: Zeitschrift für das gesamte Informationsrecht
Im Beck-Verlag ist ein Sonderheft einer neuen Zeitschrift erschienen, die sich ab 2022 alle zwei Monate mit dem gesamten Informationsrecht befassen wird. In drei bis vier Beiträgen, einer Dokumentation aktueller Rechtsprechung und entsprechenden Anmerkungen werden insbesondere die Themengebiete Informationsfreiheit, Datennutzung und Open Data behandelt. Die Zeitschrift wird auch bei Beck-Online verfügbar sein. Prof. Rossi gehört dem Herausgeberkreis und auch der Schriftleitung der ZGI an. Im Sonderheft findet sich u.a. eine Urteilsanmerkung von Dr. Sandhu, die sich unter dem Titel „Nudging im Straßenvekehr durch Transparenz von Registerdaten“ mit dem Urteil des EuGH v. 22. Juni 2021 (Rs. C-439/19) befasst.
10. November 2021
Eintrag ins Freundschaftsbuch zum 75-jährigen Jubiläum der Bayerischen Verfassung
Aus Anlass des 75-jährigen Bestehens der Bayerischen Verfassung hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit verschiedene Menschen gebeten, sich mit ihren Gedanken zur Verfassung in ein Freundschaftsbuch einzubringen und jeweils einen Artikel der Verfassung näher zu kommentieren. Prof. Rossi hat deshalb seinen Blick auf Art. 3a, dem „Europa-Artikel“ der Bayerischen Verfassung, offengelegt. Unter dem Titel „Flagge zeigen“ meint er mit schmunzelndem Auge, dem rechtlich nahezu unbedeutenden Artikel gehe es nicht allein um das Hissen der Europaflagge in München, sondern auch um die Sichtbarkeit Bayerns in Brüssel.
1. November 2021
Tagungsband „Urbane Mobilität“
Im Verlag Mohr Siebeck ist der von Martin Kment und Matthias Rossi herausgegebene Band „Urbane Mobilität“ erschienen. Er dokumentiert die wissenschaftlichen Fachvorträge, die im Rahmen des vom Institut für Umweltrecht der Augsburg veranstalteten 6. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstags gehalten wurden. Die Erarbeitung des Themas erfolgt über eine Darstellung von wichtigen Referenzthemen, wie insbesondere zur Mobilität im Kontext der menschlichen Gesundheit oder der Digitalisierung. Auch wird der begrenzte Zugang zur Stadt analysiert und es werden Fragen des Einzelhandels unter Berücksichtigung von Versandhandel und Versorgungssicherheit beantwortet. Eine politische Betrachtung zur Großstadt der Zukunft ist den Beiträgen als Impuls vorangestellt.
22. Oktober 2021
Webinar der Pennsylvania Carey Law School
Prof. Rossi hat im Rahmen eines von der Carey Law School der University of Pennsylvania und der International Conference on Legislation and Law Reform organisierten Webinars einen Vortrag zum Thema „Legislation as an Interdisciplinary Challenge“ gehalten. Im Vordergrund des Vortrags und der anschließenden Diskussion stand die Frage, wie notwendiges Sachwissen in die Gesetzgebung eingebracht werden kann, ohne einer einseitigen Interessenvertretung Raum zu geben.
15.-16. Oktober 2021
11. Krakauer-Augsburger Symposium
Prof. Rossi und Dr. Sandhu haben Mitte Oktober an einer Konferenz zum Thema „Interdisciplinary Approaches to Law“ in Krakau teilgenommen. Es war das 11. Symposium im Rahmen der Kooperation zwischen der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen Universität in Krakau und der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.
Prof. Rossi hat sich in seinem Vortrag den interdisziplinären Herausforderungen der Gesetzgebung gewidmet und dabei das Verhältnis von Demokratie zur Expertise auf deutscher wie auf europäischer Ebene betrachtet.
Dr. Sandhu befasste sich mit dem nicht-institutionalisierten, informellen gerichtlichen Dialog zwischen einzelnen nationalen Höchstgerichten in der EU und dem EuGH in grundrechtlichen Fragestellungen.
10. Oktober 2021
Kommentar zum Informations- und Medienrecht
Auf dem Sach- und Rechtsstand vom 1. Februar 2021 ist soeben die 2. Auflage der Printfassung des Kommentars zum Informations- und Medienrecht erschienen, der von Hubertus Gersdorf und Boris Paal im Beck-Verlag herausgegeben wird und der zudem auch als „Online-Kommentar“ zur Verfügung steht. Prof. Rossi kommentiert in dem Band die Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG).
30. September 2021
Dr. Aqilah Sandhu vertritt Juniorprofessur
Im Wintersemester 2021/2022 wird Dr. Aqilah Sandhu die Vertretung einer Juniorprofessur für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen übernehmen. Sie wird dort die UniRep-Vorlesung im Öffentlichen Recht (Verfassungsrecht: Grundrechte und Staatsorganisationsrecht) halten. Für die Wahrnehmung der Vertretung ist sie ab dem 1.10.2021 an der Universität Augsburg beurlaubt.
18. September 2021
Auskünfte zur Bundestagswahl
Für einen Bericht über aktuelle Informationen zur Stimmabgabe bei der Bundestagswahl hat Prof. Rossi der LTO verschiedene Fragen beantwortet.
Mit Blick auf den gerichtlich ausgetragenen Streit zwischen dem Bundeswahlleiter und Forsa über die Zulässigkeit der Verbreitung von Wahlprognosen, die sich auch auf bereits abgegebene Briefwahlstimmen beziehen, ist Prof. Rossi der Meinung, dass schon nach geltender Rechtslage bis zur Schließung der Wahllokale am Wahltag keine Ergebnisse von Umfragen publiziert werden dürften, die sich auf eine bereits ausgeübte Stimmabgabe bezögen. Umgekehrt könne und solle der Zeitraum für den Gebrauch der Briefwahl auf eine möglichst knappe Dauer beschränkt werden, um den Konflikt zu entschärfen.
Mit Blick auf die zu beobachtende Praxis, den eigenen ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und öffentlich zu machen, erinnert Prof. Rossi daran, dass das in Wahlkabinen geltende Fotografierverbot nicht nur eine Beeinflussung anderer Wähler verhindern solle, sondern vor allem die Freiheit der eigenen Wahlentscheidung schützen solle: Niemand solle einem anderen Rechenschaft für seine Stimmabgabe schulden und diese durch ein entsprechendes Foto „beweisen“ müssen.
19. August 2021
Kommentar zum BVerfG-Beschluss zur Wahlrechtsänderung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. August 2021 den Eilantrag abgelehnt, mit dem Oppositionsfraktionen die Anwendung des im November 2020 geänderten Wahlrechts auf die Bundestagswahl im September 2021 verhindern wollten. Die nächste Wahl wird also nach dem novellierten Wahlrecht stattfinden, auch wenn dieses im Laufe der nächsten Legislaturperiode vom Bundesverfassungsgericht möglicherweise für verfassungswidrig befunden wird. In einem Kommentar auf dem Verfassungsblog ordnet Prof. Rossi diese Entscheidung in die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bundestag und Bundesverfassungsgericht ein und sorgt sich um Legitimationsdefizite der bevorstehenden Wahl wie generell um die Frage, wie im ständigen Wechselspiel zwischen den beiden Verfassungsorganen dauerhaft ein verfassungskonformes Wahlrecht geschaffen werden kann. Er erneuert seine bezüglich des Parteienrechts geäußerte Forderung, dass machtbezogene Regelungen des Bundestags jeweils erst zur übernächsten Legislaturperiode in Kraft treten dürften. Zusätzlich zu dieser Distanz schaffenden zeitlichen Unterbrechung wäre zu überlegen, das Wahlrecht einer Zustimmung per Volksentscheid zu unterwerfen.
12. August 2021
Vortrag von Dr. Aqilah Sandhu in Tutzing
Im Rahmen der interdisziplinären Tagung "Perspektiven auf eine technologische Welt im Wandel", die vom 9.-12.8.2021 an der Akademie für politische Bildung in Tutzing stattfand, referierte Dr. Aqilah Sandhu zur Fragestellung "Auslaufmodell Privatsphäre?" aus rechtlicher Perspektive. Die Privatsphäre ist längst nicht mehr nur räumlich-gegenständlich bestimmbar. Das Recht begegnet der Verlagerung privater Lebenssachverhalte in den digitalen oder virtuellen Raum maßgeblich dadurch, dass es nicht zwischen vermeintlich belanglosen und privaten Daten differenziert. Soll der Schutz personenbezogener Daten nicht seinerseits freiheitsverkürzend wirken, bedarf es innovativer Ansätze, die auf der interdisziplinären Veranstaltung anregend diskutiert wurden.
17. Juni 2021
Teilnahme an Online-Tagung: Sustainability and Property Rights
Prof. Rossi hat an einer Online-Tagung zum Thema „Sustainibiliy and Property Rights“ teilegenommen, die gemeinsam vom New Zealand Centre for Environmental Law von der Universität Auckland und vom Institut für Umweltrecht an der Universität Augsburg organisiert wurde.
In seinem Beitrag „Necessary Investment Protection as a Condition for Sustainable Environmental Protection” setzte sich Prof. Rossi mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu „frustierten Investitionen“ auseinander. Seiner Ansicht nach sprächen nicht nur das umweltrechtliche Kooperationsprinzip, sondern vor allem auch die grundrechlichen Freiheitsrechte dafür, zur Gewährleistung und Durchsetzung eines nachhaltigen Umweltschutzes die Innovationskraft der Privatwirtschaft zu aktivieren. Zu diesem Zwecke müssten Investitionen jenseits konkreter Eigentumsrechte mittel- bis langfristig geschützt werden, gerade auch im Falle radikaler Politikwechsel und entsprechender Rechtsänderungen. Nachhaltiger Investitionsschutz sei insofern eine zentrale Voraussetzung für einen nachhaltigen Umweltschutz.
15. Juni 2021
Grundrechtliche Betrachtung des Geologiedatengesetzes
Im Heft 2/2021 der Zeitschrift für Bergrecht betrachtet Prof. Rossi noch einmal die Grundstrukturen des Geologiedatengesetzes aus grundrechtlicher Perspektive. Mit seinen Regelungen über die automatische Bereitstellung privat generierter geologischer Daten nach Ablauf bestimmter Fristen greift das Gesetz unmittelbar in geheimnisschützende Grundrechte ein. In mindestens zweifacher Weise werde dabei der verfassungsrechtliche Rahmen überschritten: Erstens fehle es an einer Härtefallklausel, die es erlauben würde, individuelle und konkrete Besonderheiten im Einzelfall hinreichend zu berücksichtigen. Zweitens missachte das Gesetz das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, wenn es die öffentliche Bereitstellung auch auf solche geologischen Daten erstrecke, die vor seinem Inkrafttreten generiert wurden. Prof. Rossi diagnostiziert insofern einen Korrekturbedarf des Gesetzes.
7. Mai 2021
Interview zur Compliance in der Politik
Aus Anlass jüngster Ereignisse will die Große Koalition die Transparenzregeln für Abgeordnete verschärfen. In einem Interview mit NJW-aktuell äußert Prof. Rossi sich skeptisch zu diesem Vorhaben. Mit jeder Erweiterung der Macht der Exekutive gegenüber den Parlamentariern stiege die Möglichkeit eines politisch motivierten Missbrauchs. Auf keinen Fall dürfe die Abgeordnetenbestechung als Verbrechen hochgestuft werden, weil damit die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen mit entsprechenden Ermittlungsbefugnissen der Staatsanwaltschaft einherginge. Stattdessen solle die binnenbezogene Compliance in Parlament und Parteien verbessert werden.
15. April 2021
Instrumente der Frequenzzuteilung zur Sicherung nachhaltigen Wettbewerbs
In ihrem „Frequenzkompass 2020“ hat die Bundesnetzagentur erste Überlegungen zur künftigen Verfügbarkeit von Frequenzen für den Mobilfunk angestellt. Mit Blick auf die Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte bestimmter Frequenzbereiche bringt sie eine Verlängerung der bisherigen Nutzungsrechte anstelle eines neuen Vergabeverfahrens ins Spiel. Dies widerspräche jedoch dem Recht auf Chancengleichheit konkurrierender Marktteilnehmer. Anstatt die aktuellen Marktverhältnisse zu zementieren, müsse die Bundesnetzagentur einen nachhaltigen funktionsfähigen Wettbewerb sicherstellen. Als Instrument komme insofern auch eine Reservierung von Frequenzen für bestimmte Marktteilnehmer in Betracht, wie Matthias Rossi und Aqilah Sandhu in einem Aufsatz im Heft 4/2021 der MMR ausführen.
29. März 2021
Beitrag zum Einfluss des Bundestages auf die Qualität von Gesetzen
Für das Themenheft „Law Reform“ der Zeitschrift „The Theory and Practice of Legislation“ hat Prof. Rossi den Einfluss des Bundestages auf die Qualität von Gesetzen untersucht. Er stellt klar, dass es in Deutschland keine abschließende institutionalisierte Kontrolle der Qualität von Gesetzen durch das Parlament gibt. Weder sind die Abgeordneten noch ist die Parlamentsverwaltung mit einer solchen Qualitätskontrolle beauftragt. Vielmehr geht das deutsche Gesetzgebungsverfahren implizit von einem pluralistischen Konzept der Qualitätskontrolle aus: Alle an der Gesetzgebung beteiligten Organe und Personen sind zur Sicherstellung einer guten Gesetzesqualität aufgefordert. Dieses Konzept betont stärker die politische Rationalität des Demokratieprinzips als die rechtliche Rationalität des Rechtsstaatsprinzips, akzeptiert also eher schlechte, dafür aber demokratisch legitimierte Gesetze als gute, die auf den Sachverstand nicht unmittelbar demokratisch legitimierter Gremien zurückgehen. Ein Ausgleich zwischen diesen Gegenpositionen wird nur über die Zeit gefunden: Gesetze sind jederzeit änderbar, sind also lern- und verbesserungsfähig.
25. März 2021
Befristeter Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen?
Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist durch das seit rund zwei Jahren in Kraft befindliche Geschäftsgeheimnisgesetz prinzipiell gestärkt, als Schranke öffentlich-rechtlicher Informationszugangsfreiheit aber punktuell dadurch relativiert worden, dass ein Schutzbedürfnis unabhängig vom Willen des Geheimnisherrn mitunter nur für eine beschränkte Zeit angenommen wird. Mag es aus der Perspektive einer generellen Zugänglichkeit von Daten und Informationen auch gute Gründe für die Befristung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geben, kann sie verfassungsrechtlich doch nur Bestand haben, wenn sie als im Einzelfall widerlegbare Vermutung ausgestaltet ist. Als unwiderlegbare Fiktion hingegen sei sie verfassungswidrig, legt Prof. Rossi in einem Beitrag im Gewerbearchiv dar (Heft 4/2021, S. 130 ff.). Sie missachte zudem den grundsätzlichen und verfassungsrechtlich gebotenen Unterschied zwischen Geheimnisschutz und Recht des geistigen Eigentums.
25. März 2021
Legistische Herausforderungen für Volksinitiativen
Gesetzgebung ist zwar kein Hexenwerk, hat aber durchaus ihre Tücken. Neben den generellen verfassungsrechtlichen Anforderungen sind die allgemeinen technischen Regeln zur Abfassung von Gesetzen zu beachten. Insbesondere Volksinitiativen, die nicht permanent, sondern meist einmalig oder jedenfalls nur gelegentlich Gesetze konzipieren, sind insofern vor große Herausforderungen gestellt. Unter dem Titel „Direkte Demokratie im Detail“ untersucht Prof. Rossi in seinem Beitrag für das zu Ehren von Otmar Jung im Boorberg-Verlag erschienene liber amicorum, welche Anforderungen an Gesetzentwürfe von Volksinitiativen gestellt werden.
24. März 2021
Stellungnahme vor dem Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt
Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt hat heute über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beraten, mit denen die Landeshaushaltsordnung zur besseren parlamentarischen Steuerung externer Regierungsberatung um eine Bestimmung ergänzt werden soll. In seiner Stellungnahme begrüßte Prof. Rossi diesen Schritt, der auch als Blaupause für den Bund und andere Länder fungieren könne. Zugleich wies er auf verbleibende Schwächen wie auch auf eine grundsätzliche Verantwortungsverschiebung von der Regierung zum Parlament hin.
11. März 2021
Lektüre und Lektionen in Zeiten von Corona
Für das diesjähige Themenheft „Literatur, Kunst & Recht“ der NJW hat Prof. Rossi die Erzählung „Es fängt mit ‚L‘ an“ von Dino Buzzati gelesen. Der vor allem durch den Roman „Tatarenwüste“ bekannte Italiener zeigt mit dieser bereits 1938 verfassten Geschichte, was eine Epidemie mit Menschen machen kann. Und sie verdeutlicht Juristen die harte Wirkungsweise rechtlicher Fiktionen. Insofern hält die Lektüre in Zeiten von Corona einige Lektionen bereit.
Wer nicht nur die Interpretation, sondern den Text selbst lesen mag, wird hier fündig.
25. Februar 2021
Beitrag zum Parteienrecht
Unter dem Titel „Verwaltungsrecht als politisches Rechts“ ist im Boorberg-Verlag der Tagungsband zum XXI. Deutsch-Polnischen Verwaltungskolloquium erschienen, das im September 2019 an der Humboldt-Universität zu Berlin stattgefunden hat. In seinem Beitrag „Parteienrecht als Schnittstelle von Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ stellt Prof. Rossi die Besonderheiten des Parteienrechts heraus, misstraut einer prozessrechtlichen Bestimmung der Rechtsnatur des Parteienrechts und warnt im Ergebnis vor dessen weiterer Konstitutionalisierung: Abgesehen davon, dass sich unter unsicheren, jedenfalls aber veränderbaren Mehrheitsverhältnissen eine Konservierung der Machtzugangsregeln rasch gegen die wenden könne, die sie zu ihrer eigenen Sicherung erlassen haben, müsse eine Konstitutionalisierung bestimmter Vorgaben stets mit Weitblick erfolgen und auch unerwünschte Wirkungen in den Blick nehmen. Änderungen des Parteienrechts (wie im Übrigen auch des Wahlrechts und des Abgeordnetenrechts) sollten, so meint Rossi, der Zustimmung des Volkes bedürfen und zudem nur für die jeweils nächste Legislaturperiode wirksam werden dürfen, was in einer Ergänzung des Art. 82 Abs. 2 GG um einen Satz 3 zum Ausdruck gebracht werden sollte.
11. November 2020
Festschrift zum 50-jährigen Bestehen der Universität Augsburg
Zum 50-jährigen Jubiläum der Universität Augsburg ist jüngst eine Festschrift erschienen. Unter dem Titel „Wissenschaft, Kreativität, Verantwortung“ zeichnet der Band die Geschichte und gegenwärtige Entwicklung der Universität Augsburg nach. Prof. Rossi stellt in dem Band die Juristische Fakultät vor: „Recht vielfältig.“
12. Februar 2021
Tagungsband der Augsburg-Johannesburg-Kooperation
Im Nomos-Verlag ist nun der Band zur Tagung „Legal Certainty and Fundamental Rights“ erschienen, die 2019 von Mitgliedern der Juristischen Fakultäten der Universitäten Augsburg und Johannesburg veranstaltet wurde und an der vom Lehrstuhl neben Prof. Rossi auch Aqilah Sandhu teilgenommen hat.
Sie befasst sich in ihrem Beitrag mit dem Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Europarecht im weiteren Sinne. Unter dem Titel "Legal Certainty and Human Rights in the European Legal Order – The Treatment of Preventive Detention in the German Federal Constitutional Court and the European Court of Human Rights" zeigt sie am Beispiel der Sicherungsverwahrungsproblematik auf, dass eine reibungslose Verzahnung der Grundrechtsordnungen (EMRK und GG) unabdingbar für die optimale Entfaltung der subjektiv-rechtlichen Gewährleistungen ist und dass Brüche im Mehrebenensystem den Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit nachhaltig beeinträchtigen.
Prof. Rossi nutzt seinen „comment“ zu einem auf Südafrika bezogenen Beitrag, um unter dem Titel „Sustainable Legislation“ Nachhaltigkeit als allgemeine Leitlinie für die Gesetzgebung zu postulieren.
18. Januar 2021
Tagungsband zum Kolloquium „Changer de culture normative“
Zur der vom französischen Conseil national d’évaluation des normes und von LexisNexis organisierten Tagung vom 26.11.2020 zum Thema „Changer de culture normative“ ist nun ein Tagungsband erschienen. Prof. Rossi umreißt in seinem Beitrag die Rolle des Bundesverfassungsgerichts für die Qualität von Gesetzen. Der Band steht als Supplément No. 3 zur Zeitschrift „La Semaine juridique“ sowohl in gedruckter Form als auch auf der Seite "tendencedroit" zum „Durchblättern“ zur Verfügung.
14. Januar 2021
Nach 150 Jahren Gewerbeordnung: Konsolidierungsbedarf
In dem zur Tagung: „150 Jahre Gewerbeordnung“ erschienenen Tagungsband geht Prof. Rossi der Frage nach, ob die Gewerbeordnung ein anachronistisches oder ein geordnetes Regelwerk ist. Seiner Ansicht nach bedarf die GewO aus legistischer Perspektive der Konsolidierung und der sprachlichen Überarbeitung. Ein solches formales „update“ sollte zur inhaltlichen Überarbeitung in vielen Punkten genutzt werden. Die Gewerbeordnung hätte dann durchaus das Potenzial, zu einem rechtlich verbindlichen allgemeinen Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu werden, dessen Funktion ihr bislang allenfalls rechtsdogmatisch zukommt.
29. Dezember 2020
Beitrag zu den politischen Rechten der Unionsbürger
In dem vom Augsburger Fakultätskollegen Prof. Wollenschläger herausgegebenen Band X der Enzyklopädie Europarecht hat Prof. Rossi das Kapitel „Politische Rechte der Unionsbürger“ verfasst. Im Vordergrund seiner Ausführungen stehen nicht eine Theorie oder Postulate nach einer Ausweitung dieser Rechte, sondern deren normative Ausgestaltung in den EU-Verträgen. Die meisten der hier verankerten politischen Rechte sind allerdings Jedermann-Rechte, so dass die Unionsbürgerschaft insofern nicht konstitutiv ist. Und sofern einzelne politische Rechte an die Unionsbürgerschaft anknüpfen, sind sie überwiegend als Diskriminierungsverbote bzw. Inländergleichbehandlungsgebote ausgestaltet, so dass ihre Bedeutung, etwa für die demokratische Legitimation der Union, nicht überhöht werden sollte. Hingegen betont Prof. Rossi die Bedeutung des Rechts von Unionsbürgern, die Kommission mittels europäischer Bürgerinitiativen zur Ausarbeitung eines Rechtsetzungsvorschlags aufzufordern. Denn unabhängig von ihrem konkreten Erfolg schaffen solche Bürgerinitiativen eine mitgliedstaatenübergreifende und damit eine genuin europäische Öffentlichkeit.
29. Dezember 2020
Kommentierung der Fracking-Vorschriften des Wasserrechts
In der 54. Ergänzungslieferung zum Wasserrechtskommentar Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp kommentiert Prof. Rossi diejenigen Vorschriften des WHG, die im Zusammenhang mit der Regelung der Fracking-Technologie 2017 neu aufgenommen wurden: §§ 13a und 13b WHG statuieren in ihrem Zusammenspiel ein Sonderregime für die Zulassung unkonventionellen Frackings. § 104a sieht Übergangsbestimmungen zum Bestandsschutz vorhandener Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser vor. Die Regelungen sind durch einen experimentellen Charakter gekennzeichnet: Im Jahr 2021 muss der Bundestag die in § 13a Abs. 1 WHG normierten Versagungsverbote auf der Grundlage des weiter entwickelten Stands von Wissenschaft und Technik evaluieren.
18. Dezember 2020
Abschluss der Promotion von Aqilah Sandhu
Mit der erfolgreichen Disputatio hat Aqilah Sandhu heute Ihre Promotion abgeschlossen. Sie befasst sich in ihrer Arbeit unter dem Titel "Grundrechtsunitarisierung durch Sekundärrecht" mit der Frage, wie sich die sekundärrechtliche Konkretisierung von Grundrechten durch die EU auf das Verhältnis der Grundrechtsordnungen im Mehrebenensystem auswirkt. Am Beispiel des harmonisierten EU-Datenschutzrahmens analysiert sie die Reichweite des mitgliedsstaatlichen Grundrechtsschutzes im Anwendungsbereich der sekundärrechtlichen Öffnungsklauseln und beleuchtet die in der Rechtsprechung des EuGH angewandte Methodik kritisch. Anhand des von ihr entwickelten, am Primärrecht orientierten Lösungsvorschlags soll eine verlässliche Abgrenzung der datenschutzgrundrechtlichen Rechtsprechungskompetenzen ermöglicht werden.
15. Dezember 2020
Charlotte von Bremen-Kühne erwirbt LL.M.-Titel
Vor ihrer Mitarbeit am Lehrstuhl hat Frau von Bremen-Kühne ein LL.M-Studium im Völkerrecht an der Universität Bristol absolviert. Im Rahmen dessen konnte sie durch Seminare, Hausarbeiten und Präsentationen in den Fächern Internationales Seerecht, Kriegsvölkerrecht, Allgemeines Völkerrecht und Internationale Menschenrechte sowie ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit im Human Rights Implementation Centre ein fundiertes völkerrechtliches Wissen erwerben und Sprachkenntnisse schärfen. Nach Abschluss des ersten Terms hat sie unter Betreuung von Dr. Sofia Galani eine Abschlussarbeit zum Thema Erhaltung von Meeressäugern („Towards A New Legal Framework For Marine Mammal Conservation“) verfasst, deren Ergebnis nun vorliegt: bestanden mit Auszeichnung („passed with distinction“). Frau von Bremen-Kühne konnte mit diesem Ergebnis ihr LL.M-Studium insgesamt mit der Auszeichnung („Distinction“) abschließen.
1. Dezember 2020
6. Deutscher Umwelt- und Infrastrukturrechtstag des Instituts für Umweltrecht
Am 30.11. und 1.12.2020 fand unter der Leitung der Professoren Martin Kment und Matthias Rossi der 6. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag des Instituts für Umweltrecht statt. Ursprünglich als Präsenzveranstaltung vorgesehen, konnte die Veranstaltung wegen der staatlichen Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie nur als Video-Konferenz durchgeführt werden. Dem Interesse an der Veranstaltung zum Thema „Urbane Mobilität“ stand dies nicht entgegen: Rund 70 Teilnehmende ließen sich von den fachkundigen Vorträgen aus Praxis und Wissenschaft inspirieren und diskutierten über die Möglichkeiten, die grundsätzlich erwünschte Mobilität mit Belangen des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes auch unter Nutzung digitaler Instrumente in Ausgleich zu bringen. Zu der Veranstaltung wird nächstes Jahr ein Tagungsband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.
26. November 2020
Teilnahme am Kolloquium: Changer de culture normative
Organisiert vom französischen Conseil national d’évaluation des normes und von LexisNexis, hat am 26.11.2020 ein Kolloquium als „viséoconférence“ stattgefunden, das sich dem Thema „Changer de culture normative“ widmete und Möglichkeiten der Verbesserung der Qualität von Gesetzen eruierte. Prof. Rossi hat an einem Panel zur Kontrolle der Gesetze durch die Verfassungsgerichte teilgenommen, in dem auch über die französische und europäische Praxis berichtet wurde. Er betonte, dass das BVerfG nur die Verfassungskonformität von Gesetzen überprüfe, es aber zwischen den verfassungsrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Qualitätsanforderungen nur bedingte Überschneidungen gebe. Immerin nutze das Bundesverfassungsgericht gelegentlich das Bestimmtheitsgebot und das Verhältnismäßigkeitsprinzip, um partiell auf eine Verbesserung der Gesetzesqualität hinzuwirken.
26. November 2020
Kommentierung der Art. 18 und 21 AEUV
Auf der Grundlage der 26. Edition des Online-Kommentars ist soeben die 2. Auflage der Print-Fassung des Kommentars zum Ausländerrecht erschienen, der von Winfried Kluth und Andreas Heusch im Beck-Verlag herausgegben wird. Er umfasst neben der detaillierten Kommentierung des Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes und des Gesetzes über die Freizügigkeit von Unionsbürgern auch deren unions- und verfassungsrechtliche Grundlagen. So kommentiert Prof. Rossi in dem Band Art. 18 AEUV, das allgemeine unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit, und das in Art. 21 AEUV normierte allgemeine Freizügigkeitsrecht aller Unionsbürger.
2. November 2020
Tagungsband „La mobilité urbaine / Urban mobility“ erschienen
Im belgischen Verlag Larcier / Bruylant ist nun der Tagungsband des 12. Kolloqiums der Association internationale de droit de l'urbanisme (AIDRU) erschienen. Er befasst sich in rechtsvergleichender Weise mit dem rechtlichen Rahmen einer „mobilité urbaine“. Prof. Rossi hat für den Band den Länderbericht zu Deutschland verfasst und beschreibt darin die Kompetenzverteilung, Verfahrensvorgaben, Instrumente und Rechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit den Politiken, die auf eine urbane Mobilität zielen.
29. Oktober 2020
Beitrag von Aqilah Sandhu zur Festschrift der Assistententagung Öffentliches Recht
Anlässlich des 60-jährigen Bestehens der traditionsreichen Assistententagung im Öffentlichen Recht, die in Münster 2021 als "Junge Tagung Öffentliches Recht" stattfinden wird, ist unter der Herausgeberschaft der ehemaligen Tagungsorganisatoren der Goethe-Universität Frankfurt a.M. eine Festschrift entstanden. Der Band widmet sich den Wandlungen im Öffentlichen Recht und nimmt dabei verschiedene Rechtsgebiete besonders in den Blick. Aqilah Sandhu zeichnet die Entwicklungslinien des Datenschutzrechts in den vergangenen 60 Jahren im Spiegel der Tagungshistorie nach.
21. Oktober 2020
Webtalk zur Europäischen Union
Am 21. Oktober hat Prof. Rossi mit einem Impulsvortrag „Potenzen und Potenziale der EU“ an einem Webtalk teilgenommen, der gemeinsam von der Akademie für politische Bildung Tutzing und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit veranstaltet wurde. Im Fokus stand die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Gesprächspartner auf dem virtuellen Podium war Christian Klein, der Europabeauftragte des Auswärtigen Amtes und Leiter der EU-Koordinierungsgruppe, der aus der Praxis der EU-Ratspräsidentschaft berichtete.
14. Oktober 2020
Kritik an jüngster Novelle des Bundeswahlgesetzes
In einem Gastbeitrag in der Online-Zeitschrift „Legal Tribune Online“ kritisiert Prof. Rossi die in der vergangenen Woche von der GroKo beschlossene Reform des Bundeswahlrechts. Denn zum einen verfehlt sie ihr politisches Ziel, die Größe des Bundestages wieder stärker an seine Sollgröße von 598 Sitzen anzunähern. Und zum anderen gefährdet sie die Legitimation der nächsten Bundestagswahl, weil sie - gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - in Teilen verfassungswidrig ist. Prof. Rossi meint, dass das geltende Wahlrechtssystem ausgereizt sei. Statt fehleranfälliger Feinkorrekturen sei ein Reset des Wahlrechts erforderlich. Dafür bedürfe es einer breiten öffentlichen Diskussion unter Beteiligung, nicht aber unter Dominanz der politschen Parteien.
18. September 2020
Anhörung als Sachverständiger im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
Der 15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt befasst sich mit der exzessiven Inanspruchnahme externer Beratungstätigkeiten durch die Landesregierung. Zur Frage, wie das Parlament die Vergabe externer Beratungsaufgaben durch die Regierung zukünftig besser steuern und begrenzen kann, war Prof. Rossi mit einem Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse er am 18. September in einer Einzelanhörung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgestellt und mit den Ausschussmitgliedern diskutiert hat.
16. September 2020
Kapitel zum Informationsfreiheitsrecht in einem Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht
Im C.F. Müller-Verlag ist das von Dirk Ehlers, Michael Fehling und Hermann Pünder herausgegebene Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht in der 4. Auflage erschienen. Matthias Rossi führt im Band 2 dieses Werks in das Informationsfreiheitsrecht ein, das sowohl in vertikaler als auch in sektorieller Hinsicht gesetzlich immer weiter zerfasert. Längst wird das allgemeine Informationsfreiheitsrecht nicht nur durch das Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht, sondern etwa auch durch das Geodatenzugangsrecht und jüngst durch das Geologiedatengesetz überlagert. In seiner Darstellung konzentriert sich Prof. Rossi daher auf die gemeinsamen Strukturen der einzelnen Ausprägungen des Informationsfreiheitsrechts und betont insofern auch dessen verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen.
26. Juni 2020
Online-Veranstaltung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag
Das „GLÜG“, das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr Universität Bochum, hatte für April 2020 ein Symposium zum neuen Glücksspielstaatsvertrag geplant, das wegen der staatlichen Reaktionen auf das Corona-Virus nicht stattfinden konnte. Zeitnah zur Verabschiedung des Staatsvertrags wurde dieses Symposium nun als Online-Konferenz durchgeführt. Prof. Rossi erläuterte in seinem Vortrag das Regulierungskonzept, das die Lockerung des Verbots von Online-Glücksspiel im neuen Staatsvertrag flankiert und ermöglicht: Spielkonten, Limits und Sperrsystem. Der Vertrag setzt nun auf eine smarte Regulierung anstelle eines simplen Verbots und stellt den Schutz des individuellen Spielers gegenüber einer generellen Untersagung des Angebots in den Vordergrund. Möglich wird dies durch ein umfassendes System von Datenerfassung, Datenabgleich und Datenaustausch, womit sich der grundrechtliche Maßstab der Regulierung zum Teil auf das Datenschutzrecht verlagert.
25. Juni 2020
Podiumsdiskussion zu Kooperationsmodellen in der Kultur
Am 24./25. Juni 2020 fand im Ofenhaus im Gaswerk Augsburg der zweite art3kultursalon statt, organisiert erneut vom Feuilleton a3kultur. Prof. Rossi nahm an einer Podiumsdiskussion im Panel IV teil, das sich mit Kooperationsmodellen zwischen Kultur, Wirtschaft und Politik befasste. Vorangegangen war ein Vortrag von Chris Müller, der unter dem Titel „Wiegen der Protomoderne /
Urbane Minen für Europa“ das Konzept der Wieder- und Neubelebung der Tabakfabrik in Linz vorstellte. Prof. Rossi betonte mit der These „Kultur braucht Freiheit“ die Notwendigkeit von Freiräumen und Freiwilligkeit auch in polylateralen Formen der Zusammenarbeit.12. Juni 2020
Formulierungshilfen als kollusive Farce
In der Corona-Krise nutzen die Bundesregierung und die sie tragenden politischen Parteien in großem Umfang sog. Formulierungshilfen, um von einem Ministerium erstellte Gesetzentwürfe durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu lassen und dadurch zeitsparend eine erste Befassung des Bundesrats zu umgehen. In einem kurzen „Standpunkt“ in „NJW-aktuell“ hält Prof. Rossi diese Praxis für einen Formenmissbrauch. Umfassende Formulierungshilfen seien der Sache nach unechte Bundestagsinitiativen und wie diese eine kollusive Farce. Dem kurzfristigen Zeitgewinn fielen nicht nur Standards guter Gesetzgebung zum Opfer, sondern auch die verfassungsrechtliche Machtverteilung zwischen Parteien, Fraktionen und Abgeordneten.
4. Juni 2020
Anmerkung zu einem Urteil des BVerwG zum Verbraucherinformationsgesetz
Ende August 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht viele Rechtsfragen beantwortet, die in der behördlichen und gerichtlichen Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) umstritten waren. Dieses Urteil kommentiert Prof. Rossi im Heft 11/2020 der Juristenzeitung. Das BVerwG habe die grundsätzlichen Voraussetzungen des Informationszugangs nach dem VIG methodisch sauber und deshalb überwiegend überzeugend beantwortet und damit zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beigetragen. Hinsichtlich des grundrechtlich gebotenen Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen habe es sich aber nicht entscheiden können, ob normativ der Anspruch auf individuellen Informationszugang oder faktisch dessen mögliche Wirkung als Grundrechtseingriff bzw. als funktionales Äquivalent zu verstehen ist. Anders als das BVerwG meint Prof. Rossi, mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung individuell erlangter Verbraucherinformationen durch Private könne grundrechtlich nicht zwischen einer antragsabhängigen Informationserteilung nach dem VIG und einer amtlichen Publikumsinformation nach dem LFGB unterschieden werden.
7. Mai 2020
Kurzbeitrag zur Qualität staatlicher Daten
Eine für März 2020 geplante Tagung an der LMU zum Thema „Input Control: Datenqualität und Datenvalidität als Grundlage rechtlicher Automatisierungsprozesse“ ist den staatlichen Reaktionen auf das Corona-Virus zum Opfer gefallen. Anstelle seines Vortrags skizziert Prof. Rossi nun in einem Kurzbeitrag in dem Online-Rechtsmagazin „Legal Revolutionary“ Informationsgewährungspflichten und -möglichkeiten des Staates mit Blick auf die für rechtliche Automatisierungsprozesse notwendige Qualität. Die Qualitätsanforderungen bestimmten sich dabei nach dem jeweiligen Verarbeitungszweck, weshalb es auch keine vollständige Kongruenz zwischen den Qualitätsanforderungen an die Datenerhebung einerseits und die Datenverwendung andererseits geben könne. Insofern sei es nachvollziehbar, dass etwa das Informationsfreiheitsrecht keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zugänglichen Daten übernehme. Bei einer anlassbezogenen aktiven Unterrichtung sei der Staat hingegen der inhaltlichen Richtigkeit der Daten verpflichtet. Für das Zusammenspiel zwischen staatlicher und privater Informationsgewährung gebe es fünf Grundmodelle.
23. Juli 2020
Kommentar zum Datenschutzrecht
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist die 7. Auflage des „Auernhammer“ erschienen, die die Kommentierung der DSGVO, des BDSG sowie einiger datenschutzrechtlich relevanter Vorschriften anderer Gesetze
auf den Stand Frühjahr 2020 bringt. Prof. Rossi hat insoweit seine Kommentierungen der Art. 63-67 DSGVO zum Kohärenzverfahren zwischen den Aufsichtsbehörden aktualisiert.- März 2020
Soft Law im Europarecht
Im Heft 1/2020 der Zeitschrift für Gesetzgebung ist ein Beitrag von Prof. Rossi zum Soft Law im Europarecht erschienen, das in unterschiedlichen Erscheinungsformen von verschiedenen Akteuren eingesetzt wird. Stets bewegt es sich auf der Grenze zwischen Politik und Recht – es nutzt die Freiheit des Politischen und beansprucht doch die Verbindlichkeit des Rechts. Aus legistischer Perspektive kommt ihm insofern eine Experimentierfunktion zu, es lässt sich als „Recht im Werden“ beschreiben. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive freilich gefährdet Soft Law die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und als unmittelbare Folge die Kompetenzverteilung in den Mitgliedstaaten, meist zu Lasten der nationalen Parlamente. Doch sie verfügen über „Rückholrechte“, können ein Unterlaufen ihrer Befugnisse durch den Erlass förmlichen Rechts stets verhindern, wie Prof. Rossi in dem Beitrag ausführt.
23. März 2020
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
In einem Beitrag für das Jahrbuch 2019 „Informationsfreiheit und Informationsrecht“ befasst sich Prof. Rossi mit dem Regierungsentwurf für ein Geologiedatengesetz. Die Kenntnis des Untergrunds ist eine essenzielle Voraussetzung für eine Vielzahl von Politikbereichen, von der wirtschaftlichen Nutzung diverser Rohstoffe über die Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft über die Gefahrenabwehr bis hin zur Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten. Insofern ist die Regelung eines umfassenden und modernen Informationsregimes über den Umgang mit geologischen Daten sinnvoll und geboten, gerade unter den Bedingungen und Möglichkeiten der Digitalisierung.
Mit dem Entwurf eines Geologiedatengesetzes, so Prof. Rossi, liege ein ebenso anspruchsvolles wie in vielerlei Hinsicht neues Konzept vor, das gerade auch im Hinblick auf die öffentliche Bereitstellung von Daten innovativ sei, weil es eine nach Schutzbedürftigkeit orientierte Kategorisierung von geologischen Daten vornehme, auf eine zeit-, arbeits- und kostenintensive Einzelfallabwägung durch die Behörden verzichte und stattdessen eine gesetzesunmittelbare Fristenlösung vornehme. Diese dürfe zwar nur als widerlegbare Vermutungsregel ausgestaltet sein, doch werde insgesamt ein Weg vorgezeichnet, der auch in anderen Bereichen des Informationsfreiheitsrechts gangbar erscheine.
Es wäre tragisch, wenn ausgerechnet die Treibkraft hinter dem Gesetz, die Suche und möglichst transparente Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, die differenzierte und ausgewogene Architektur des Gesetzes aushebeln würde, wie Prof. Rossi auch in der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen hat (siehe nachfolgende Meldung).
9. März 2020
Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages
Am 9. März 2020 hat Prof. Rossi als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages teilgenommen. Gegenstand der Anhörung war der Entwurf eines Geologiedatengesetzes, das nicht nur in formaler Weise das bisherige Lagerstättengesetz ablösen, sondern vor allem auch ein umfassendes Informationsregime bezüglich geologischer Daten einschließlich ihrer öffentlichen Bereitstellung etablieren soll. Hierzu sieht es nach Meinung von Prof. Rossi grundsätzlich ein sachgerechtes und hinreichend differenziertes Regelungssystem vor.
Allerdings wird diese Architektur durch die Sonderregelung für die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktives Material wieder ausgehebelt, die eine weitreichende öffentliche Bereitstellung auch solcher geologischer Daten erlaubt, die grundrechtlich besonders geschützt sind, so Prof. Rossi. Das Gesetz berücksichtige zu wenig, dass die zu einem Zweck öffentlich bereitgestellten Daten auch zu anderen Zwecken verwendet werden können. Prof. Rossi plädierte deshalb für eine weitere tatbestandliche Begrenzung der öffentlich bereitzustellenden Daten und für die Schaffung einer Teilöffentlichkeit, etwa in Form eines unabhängigen Vertrauensgremiums. Darüber hinaus rügte er eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz und mahnte verschiedene Feinjustierungen an. Der Gesetzgeber möge sich die nötige Zeit für einzelne Änderungen nehmen, um im Ergebnis ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen.
29. Januar 2020
Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung
Im Verlag „Mohr Siebeck“ ist nun der von Phillip Hellwege und Marta Soniewicka herausgegebene Tagungsband des 9. Krakauer-Augsburger Symposiums erschienen, das sich mit der „Einheit der Rechtsordnung“ befasst hat.
Prof. Rossi betrachtet in seinem Beitrag die „Föderale Vielfalt im Spannungsverhältnis zur postulierten Einheit der Rechtsordnung.“ Ausgehend von der Autonomie föderaler (Teil-)Ordnungen, sind Mehrebenensysteme grundsätzlich eher auf Homogenität denn auf Einheit ausgerichtet. Ungleichheit ist nicht nur Konsequenz, sondern auch Auftrag föderaler Ordnungen. Föderale Systeme potenzieren insoweit die Pluralisierung der Rechtsordnung. Um die föderale Vielfalt nicht einer theoretischen Einheit zu opfern, muss das ohnehin umstrittene Postulat von der Einheit der Rechtsordnung relativiert werden. Es kann nur als politische Handlungsmaxime im Sinne einer Optimierungsaufgabe, nicht indes als justiziable verfassungsrechtliche Vorgabe verstanden werden.
16. Dezember 2019
Das Recht der Kohäsionspolitik der EU
Nach fünf Jahren ist im Dezember 2019 die 2. Auflage des von Prof. Niedobitek herausgegebenen Lehrbuchs zum Europarecht erschienen. Als Handbuch vereint das Werk nun die beiden Bände zu den Grundlagen der Union einerseits und den Politiken der Union andererseits.
Prof. Rossi hat in dem Buch seinen Beitrag zum Recht der Kohäsionspolitik aktualisiert. Neben der Entwicklung der Kohäsionspolitik werden deren politische und ökonomische Funktionen skizziert und der besondere Charakter des Rechts der Kohäsionspolitik dargestellt. Die von der zum 1. Dezember 2019 ins Amt gesetzten EU-Kommission in Aussicht gestellten neuen Fonds, etwa zu Gunsten des Klimaschutzes, konnten von dem Beitrag ebenso wenig berücksichtigt werden wie der immer noch in der politischen Diskussion befindliche mehrjährige Finanzrahmen für die Zeit von 2021 - 2027. Gleichwohl legt das Kapitel von Prof. Rossi die Grundlagen, um die künftige Kohäsionspolitik der EU verstehen und bewerten zu können.
15. Dezember 2019
Anmerkung zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Mehr als elf Jahre währte der Rechtsstreit über die Fragen, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen Unterlagen der BaFin nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geklärt, dass das aufsichtsrechtliche Geheimnis der BaFin einem Informationszugang bereits dann entgegen steht, wenn die reale Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Finanzaufsicht gegeben ist. Prof. Rossi begrüßt diese Entscheidung in einer kurzen Anmerkung im Heft 24 der NVwZ, macht darüber hinaus auf das Maß der europarechtlichen Determinierung des IFG aufmerksam und kritisiert in diesem Zusammenhang die pauschale Übernahme einer EuGH-Entscheidung durch das BVerwG, nach der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse grundsätzlich nur fünf Jahre schützenswert sein sollen.
13. Dezember 2019
Kommentierung von Vorschriften des Wasserrechts
In der 53. Ergänzungslieferung des von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp herausgegebenen Kommentars zum Wasserhaushaltsgesetz hat Prof. Rossi die Vorschriften der §§ 38 - 42 WHG zur Gewässerunterhaltung aktualisiert, die bislang von Dr. Schwendner bearbeitet wurden, und auch die §§ 43 - 45 WHG zu Küstengewässern bearbeitet, die bislang von Dr. Gößl kommentiert wurden. Die 53. Ergänzungslieferung bringt das Werk auf den Stand August 2019.
11. Dezember 2019
Vortrag zur Straßenfotografie
Am Mittwoch, den 11.12.2019, hat Prof. Rossi an der Hochschule Augsburg einen öffentlichen Vortrag zum Thema "Straßenfotografie zwischen Kunstfreiheit und Rechten Dritter" gehalten.
Straßenfotografie ist innerhalb der Fotografie ein eigenes Genre. Sie lebt davon, Situationen und Momente festzuhalten, die jedermann täglich in der Öffentlichkeit beobachten oder auch nur aus dem Augenwinkel wahrnehmen kann. Doch sie betrifft nahezu zwangsläufig andere Personen und deren Rechte. Vor diesem Hintergrund ging der Vortrag der Frage nach, welche Grenzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht einerseits und das Datenschutzrecht andererseits der Kunstform der Straßenfotografie ziehen. Prof. Rossi sprach sich erneut für ein grundrechtlich begründetes Kunstprivileg im Datenschutzrecht und somit für eine weitgehende Freistellung der Straßenfotografie von den datenschutzrechtlichen Einwilligungserfordernissen aus.
4. Dezember 2019
Beitrag zum Recht der Europäischen Union
Im Beck-Verlag ist der von Gregor Kirchhof, Mario Keller und Reiner Schmidt herausgegebene Sammelband „Europa: In Vielfalt geeint!“ erschienen. Das Werk vereint 30 Beiträge aus Politik, Jura, Wirtschaft, Geschichte, Religion und Philosophie. Sein Anliegen ist es, die Europäische Union auf der Grundlage ihrer Gründungsideen und zugleich in Anerkennung der Vielfalt ihrer Mitgliedstaaten zu erneuern.
Prof. Rossi hat für den Band einen Beitrag zum Recht in der Europäischen Union verfasst (S. 451 – 482). Er befasst sich mit den verschiedenen Funktionen des Rechts, geht dessen möglicher Krise nach und hebt die Bedeutung einer geregelten Änderbarkeit des Rechts als Erfordernis demokratischer Rechtsstaatlichkeit hervor. Um den Lernprozess des europäischen Rechts zu verbessern, schlägt er u.a. umfassende Initiativbefugnisse sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rats der EU vor. Den in der politischen Praxis gelobten informellen Trilog qualifiziert er hingegen als Verfahren ultra vires, den zunehmenden Einsatz von soft law als Möglichkeit der Kompetenzumgehung. Insgesamt plädiert er angesichts der vielfältigen Verwebung der Rechtsordnungen für mehr Gelassenheit mit unterschiedlichem Recht und begreift eine gestufte Integration als Ausdruck der Einheit in Vielfalt.
28. November 2019
Vortrag zur Kohäsionspolitik der EU
Das Jahreskolloquium 2019 des Arbeitskreises Europäische Integration e.V., der zugleich sein 50-jähriges Bestehen feierte, fand in diesem Jahr in den Räumlichkeiten der Schader-Stiftung in Darmstadt statt. Das Thema „Der Nutzen der Regional- und Kohäsionspolitik für die Unionsbürger“ wurde entsprechend dem interdisziplinären und praxisbezogenen Grundverständnis des Arbeitskreises von Vertretern der politischen Institutionen der EU und Deutschlands sowie aus wirtschafts-, politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive entfaltet.
Prof. Rossi referierte zum „Recht der Kohäsionspolitik“, dessen Ausgestaltung nicht weniger komplex sein könne als die Kohäsionspolitik selbst. Mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip äußerte er die Sorge, dass die Kommission mit Geld und soft law zu steuern versuche, was sie mit Recht nicht dürfe. Er warb dafür, die Kohäsionspolitik nicht als eigenen und selbständigen Politikbereich zu begreifen, sondern sie stärker mit den jeweiligen Sachpolitiken zu verkoppeln.
8. Oktober 2019
Kommentierung von Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes
Die 37. Ergänzungslieferung des Kommentars von Sieder/Zeitler zum Bayerischen Wasserrecht bringt das Werk auf den Stand von Februar 2019. Prof. Rossi hat seine 2015 vorgenommenen Kommentierungen der Art. 45, 46, und 47 BayWG zum Hochwasserschutz aktualisiert und erstmals den im Jahr 2018 eingeführten Art. 57a BayWG kommentiert, der die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 99a WHG betrifft.
27. September 2019
Tagung zum 150-jährigen Bestehen der Gewerbeordnung
Organisiert von Prof. Dr. Winfried Kluth vom Institut für Marktordnungs- und Berufsrecht an der Universität Halle und Prof. Dr. Stefan Korte von der Technischen Universität Chemnitz, fand am 26. und 27. September 2019 in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Berlin ein Symposium anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Gewerbeordnung statt, das sich der „Aktualität und Problematik eines Gesetzes aus dem Industriezeitalter im Übergang zu einer digitalen Dienstleistungsgesellschaft“ zum Thema setzte.
Prof. Rossi betrachtete die Gewerbeordnung aus der Perspektive der Gesetzgebungslehre. Er erkannte einen erheblichen Konsolidierungsbedarf in formaler Hinsicht und regte zugleich eine inhaltliche Überarbeitung an. Zugleich dämpfte er angesichts der zunehmenden europarechtlichen Überlagerung und der Flankierung des öffentlich-rechtlich geprägten Gewerberechts durch zivilrechtliche Regelungen Erwartungen nach einer strikten Kohärenz.
26. September 2019
Aufruf zu Europa: In Vielfalt geeint!
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 26. September ist auf Seite 7 ein Impuls von 22 Personen zur Zukunft der Europäischen Union erschienen. Von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg haben Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M., Prof. Dr. Reiner Schmidt und Prof. Dr. Matthias Rossi den Beitrag gezeichnet, der auf eine behutsame Erneuerung der Europäischen Union auf der Grundlage ihrer bisherigen Identität zielt und die besondere Bedeutung des Rechts für das Verhältnis zu den Mitgliedstaaten sowie als Vertrauensbasis für die Unionsbürger hervorhebt.
23. September 2019
Vortrag zum Parteienrecht
Vom 22.-24. September 2019 fand an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, WWU Münster, und Prof. Dr. Matthias Ruffert, HU Berlin, das XXI. Deutsch-Polnische Verwaltungskolloquium zum Thema „Verwaltungsrecht als politisches Recht“ statt. In diesem Jahr wurden unter dem Titel „Verwaltungsrecht als politisches Recht“ Themen des Parlaments- und Parteienrechts, des Kommunikations- und Informationsrechts sowie des Rechts des Öffentlichen Dienstes anhand von vier deutsch-polnischen Vortragspaaren diskutiert. Prof. Rossi referierte aus deutscher Sicht zum Thema „Parteienrecht als Schnittstelle von Verfassungs- und Verwaltungsrecht“. Er analysierte dabei Maß und Möglichkeiten der Konstitutionalisierung des Parteienrechts und nahm zugleich andere Formen und Akteure der politischen Willensbildung in den Blick.
20. September 2019
Internationale Tagung „La mobilité urbaine“
Das 12. Symposium der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme fand in diesem Jahr, organisiert von Prof. Spannowsky von der TU Kaiserslautern, in der Europäischen Rechtsakademie in Trier statt. Teilnehmer aus 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus der Schweiz und der Türkei befassten sich rechtsvergleichend mit dem Thema „La mobilité urbaine“. Prof. Rossi stellte in seinem Länderbericht die deutsche Rechtslage dar und verschiedene Bemühungen um eine Verbesserung der Mobilität vor. Er bemängelte, dass insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung bislang nicht hinreichend für eine Vernetzung des öffentlichen Verkehrs mit dem Individualverkehr genutzt würden.
20. September 2019
Offener Brief an den Bundestagspräsidenten zur Novellierung des Wahlrechts
Zusammen mit rund 100 Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrern hat Prof. Rossi einen offenen Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestags gezeichnet, mit dem der Bundestag zu einer Reform des Wahlrechts aufgefordert wird. Anlass und Hintergrund ist die aktuelle Größe des Bundestags: Mit derzeit 709 Abgeordneten überschreitet der Bundestag seine Soll-Größe von 598 Sitzen um insgesamt 111 Mandate. Diese Vergrößerung bewirkt weder einen demokratischen Mehrwert noch steigert sie die Effizienz der Arbeit des Bundestages, sondern schwächt umgekehrt seine Funktionsfähigkeit und verursacht noch dazu erhebliche Kosten. Prof. Rossi hat deshalb zusammen mit dem Mathematiker Prof. Pukelsheim bereits beim Inkrafttreten des geltenden Wahlrechts im Jahr 2013 auf dessen Reformbedürftigkeit hingewiesen (Imperfektes Wahlrecht, ZG 3/2013, S. 209 ff.). Nachdem sich die politischen Parteien in der 18. Legislaturperiode trotz des Drucks durch den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert nicht auf eine Novellierung einigen wollten und auch in der 19. Legislaturperiode ein erster Versuch gescheitert ist, erhoffen sich die Staatsrechtslehrer von ihrem offenen Brief, die Abgeordneten so rechtzeitig zu einer Änderung des Wahlrechts zu bewegen, dass sich der nächste Bundestag wieder deutlich seiner Sollgröße annähert.
28. August 2019
Wohnungsnot: Aufsatz zum Berliner Zweckentfremdungsrecht
Dem Mangel an Wohnraum begegnen immer mehr Städte und Stadtstaaten mit Verboten, Wohnungen zweckentfremdet zu nutzen. Zu solchen Zweckentfremdungen werden regelmäßig auch kurzzeitige Vermietungen über AirBnB und andere internetgestützte Plattformen gezählt. Doch wenn die „Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen“ auch ein legitimes Ziel staatlichen Handelns ist, muss der Staat doch die rechtsstaatlichen Sicherungen und grundrechtlichen Schranken wahren, die ihm verfassungsrechtlich vorgegeben sind.
Vor diesem Hintergrund moniert Prof. Rossi in einem Beitrag im Heft 8/2019 der Zeitschrift LKV, dass das Berliner Zweckentfremdungsrecht nicht hinreichend zwischen genehmigungspflichtiger Kurzzeit- und genehmigungsfreier Langzeitvermietung abgrenzt, dass die Befristung der Genehmigung von Nebenwohnungen diverse Grundrechte missachtet, ohne dem Markt eine einzige weitere Wohnung zur Verfügung zu stellen, dass der Verordnungsgeber seine gesetzliche Ermächtigung überschritten hat und dass die über die Genehmigungspflicht hinausgehende Registrierungspflicht zu einer Massendatenverarbeitung führt, die mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar ist.
2. Juli 2019
Anmerkung zu einem IFG-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Im Heft 13 der NVwZ kommentiert Prof. Rossi ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.2.2019, mit dem das Gericht einen Anspruch auf Zugang zu Informationen des Generalbundesanwalts ablehnt, weil dieser im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren keine materielle Verwaltungstätigkeit ausübe und das Informationsfreiheitsgesetz deshalb nicht anwendbar sei. Prof. Rossi begrüßt die Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich nicht zu einer Ausdehnung des IFG über den vom Gesetzgeber normierten Rahmen hinreißen lassen. Der Anwendungsbereich des IFG bestimme sich allein nach den gesetzlichen Vorschriften und unabhängig davon, ob andere Kontrollinstrumente zur Verfügung stehen oder nicht. Auch lasse sich weder aus dem Grundgesetz noch aus der EMRK ein unmittelbarer Zugangsanspruch ableiten.
28./29. Juni 2019
Teilnahme an einem Forschungsprojekt zur EU
Am 29./30. Juni 2019 hat Matthias Rossi an der Autorentagung eines interdisziplinären Forschungsprojekts zur Zukunft der EU teilgenommen, das von den Augsburger Fakultätskollegen Gregor Kirchhof und Reiner Schmidt gemeinsam mit Mario Keller (Münchner Europa Konferenz e.V.) initiiert und organisiert wurde. Rund 25 Autoren aus dem In- und Ausland diskutierten auf der Grundlage zuvor verfasster Beiträge zu verschiedenen Themen der Europäischen Union. Das Buch, zu dem Matthias Rossi ein Kapitel zum Recht in der Europäischen Union beiträgt, wird im Herbst im Beck-Verlag erscheinen.
8. Juni 2019
3. Konferenz der Augsburg-Johannesburg-Kooperation
Die dritte Konferenz der Juristischen Fakultäten der Universität Augsburg und der University of Johannesburg fand in diesem Jahr auf der Fraueninsel im Chiemsee statt. Insgesamt 23 Wissenschaftler der beiden Fakultäten tauschten sich zum Thema „Legal Certainty and Fundamental Rights“ aus. Prof. Rossi nutzte seinen Kommentar zu dem Beitrag “Sustainable development: Fuzzy logic, fuzzy jurisprudence and the need for certainty” von Prof. Jenny Hill, um sich grundlegend zum Bedürfnis und kritisch zu der Praxis einer nachhaltigen Gesetzgebung zu äußern.
29. Mai 2019
Podiumsdiskussion Wohnungsnot: Politikversagen?
Auf einer von der Liberalen Hochschulgruppe Augsburg organisierten Veranstaltung zum Thema „Wohnungsnot – Politikversagen“ warb Prof. Rossi im Gespräch mit MdB Daniel Föst (FDP) und der Geschäftsführerin des Bayerischen Mieterbundes Monika Schmid-Balzert für eine sorgfältige Gesetzesfolgenabschätzung und also dafür, neben den intendierten kurzfristigen Wirkungen vor allem auch die mittel- und langfristigen Konsequenzen der derzeit in der Diskussion befindlichen Maßnahmen zur Linderung der Wohnungsnot zu berücksichtigen. Angebotsverbessernde Maßnahmen müssten Vorrang vor angebotsregulierenden oder gar -beschränkenden Lösungen haben. „Mietpreisbremsen“ und „Mietpreisdeckel“ seien deshalb ungeeignet. Nur flankierend solle der Staat das Angebot selbst bereitstellen. Zudem erinnerte Prof. Rossi daran, dass der Staat nicht für jeden an jedem Ort „bezahlbare“ Wohnungen bereithalten müsse. Insgesamt sei ein Instrumentenmix angezeigt, der das Baurecht ebenso wie das Umweltrecht und das Mietrecht umfasse. Subventionen jeder Art wie etwa das Baukindergeld würden allenfalls der Konjunktur der Bauwirtschaft dienen, nicht aber mehr (günstigen) Wohnraum schaffen.
3. April 2019
Stellungnahme zu zwei aktuellen Fragen des Informationsfreiheitsrechts
Prof. Rossi hat im Deutschlandfunk Stellung zu zwei aktuellen Fällen genommen, die die Zugänglichkeit bzw. Verbreitung von Informationen staatlicher Behörden betreffen.
Zum einen hat das Landgericht Köln der Internetplattform „FragdenStaat“ untersagt, ein bei dem Bundesinstitut für Risikobewertung vorliegendes Gutachten zum Gesundheitsrisiko von Glyphosat online zu stellen. Prof. Rossi stellt in dem Interview klar, dass dieser Fall nicht das Informationsfreiheitsrecht betrifft, sondern am Maßstab des Urheberrechts zu entscheiden ist und vom Landgericht zutreffend entschieden wurde.
Der andere Fall betrifft die Frage, ob die Kreditanstalt für Wiederaufbau Informationen über die finanzielle Förderung eines Projekts des WWF in der Demokratischen Republik Kongo bereitstellen muss. Die Gerichte werden eine solche grundsätzliche Informationsverpflichtung der KfW sicherlich annehmen, meint Prof. Rossi, der aber zugleich auf eine unsichere Gesetzeslage hinweist und insofern Verständnis für die KfW zeigt, die zwischen der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einerseits und der privatrechtlichen Ausübung von Aufgaben andererseits differenziert wissen will und sich bezüglich letzterer nicht zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet sieht.
28. März 2019
Konferenz zur Aufhebung von Verwaltungsakten an der Université catholique de Louvain
Zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Konsequenzen und letztlich vor allem auch warum überhaupt Verwaltungsakte aufgehoben werden können, dürfen oder müssen, haben sich in Belgien mehrere Theorien herausgebildet, die mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung namentlich auch von der Rechtsprechung der Cour de Cassation auf der einen Seite und des Conseil d'Etat auf der anderen Seite bestimmt werden. Um Klarheit in die insoweit unsichere Rechtslage zu bringen, fand an der Université catholique de Louvain unter der Leitung von Prof. David Renders eine Tagung zur "Théorie du retrait d'acte administratif" statt, die sich Hinweise auch aus rechtsvergleichenden Beiträgen erhoffte. Prof. Rossi hat deshalb die Systematik der Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen im deutschen Recht erläutert. Der rund 650 Seiten umfassende Tagungsband ist bereits erschienen.
Februar 2019
National Roaming im Zuge der Frequenzversteigerung für den 5G-Mobilfunk
Im Zuge der aktuellen Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk der fünften Generation (5G) ist umstritten, ob die Bundesnetzagentur diese Zuteilung an die Bedingung knüpfen darf, das jeweils eigene Netz durch ein National Roaming auch den Kunden anderer Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Ein solches National Roaming ist essentielle Voraussetzung dafür, dass sich neben den drei bestehenden Netzbetreibern auch neue Unternehmen um die Zuteilung von Frequenzen bewerben und ein viertes Netz aufbauen können. Die Bundesnetzagentur meint, National Roaming nicht unmittelbar verpflichtend anordnen zu dürfen, und setzt stattdessen auf eine „Verhandlungslösung“ zwischen den Netzbetreibern. Prof. Rossi und Aqilah Sandhu vertreten in einem Aufsatz im Heft 2/2019 der MMR hingegen die Auffassung, dass ein obligatorisches National Roaming nicht nur volkswirtschaftlich sinnvoll, sondern schon nach dem geltenden TKG rechtlich zulässig und zur Gewährleistung eines chancengleichen Wettbewerbs auch geboten ist. Zudem ist die verpflichtende Anordnung im Vergleich zu den umfassenden Rahmenbedingungen, denen eine Verhandlungslösung unterworfen werden muss, die weniger fehleranfällige Regelungsalternative. Auch der zwischenzeitlich in Kraft getretene neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation spricht für die Anordnung von National Roaming.
2. Februar 2019
Zugänglichkeit geologischer Daten für die Standortauswahl eines atomaren Endlagers
Seit 2017 ist das Verfahren zur Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesetzlich geregelt. Das Verfahren wird durch ein pluralistisch besetztes Gremium vermittelnd und unabhängig begleitet, um Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Mit diesem Ziel hat das Nationale Begleitgremium am 2. Februar 2019 in Berlin eine öffentliche Veranstaltung zur Zugänglichkeit geologischer Daten als Voraussetzung für ein erfolgreiches Standortauswahlverfahren durchgeführt. Prof. Rossi hat auf dieser Veranstaltung die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Gestaltungsoptionen für die Bereitstellung geologischer Daten bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Rechten Dritter beleuchtet. Er sprach sich mit Blick auf ein geplantes Geologiedatengesetz für eine hinreichende Differenzierung zwischen sämtlichen geologischen Daten einerseits und für die Standortauswahl relevanten Daten andererseits aus und forderte weitere gesetzliche Differenzierungen sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenseite, um die grundrechtsrelevante Entscheidung über die öffentliche Bereitstellung von geologischen Daten nicht allein in die Verantwortung der Behörden zu stellen
Dezember 2018
Architectural heritage, sites and landscapes seized by Urban Law
Soeben ist im Verlag Bruylant der Tagungsband des 11. Kolloqiums der Association internationale de droit de l'urbanisme erschienen. Er befasst sich in rechtsvergleichender Weise mit der Verzahnung des Planungsrechts, des Baurechts und des Denkmalschutzrechts. Zusammen mit Frau Sandhu skizziert Prof. Rossi in diesem Band die entsprechende deutsche Rechtslage (S. 189 - 201) bezüglich des Baudenkmalschutzes, während Prof. Spannowsky von der TU Kaislerslautern sich im anschließenden Beitrag (S. 201 - 213) dem Schutz von Naturdenkmälern widmet. Beide Beiträge sind in englischer Sprache verfasst. Der Band kann direkt über über die Larcier Group bezogen werden.
Dezember 2018
Kommentierung des novellierten Hochwasserschutzrechts
Zum 5. Januar 2018 sind durch das sog. "Hochwasserschutzgesetz II" bewirkte Änderungen des WHG in Kraft getreten. Das Änderungsgesetz zielt vor allem auf eine Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen und schafft zugleich zusätzliche Instrumente, die die Wahrscheinlichkeit des Entstehens von Hochwasser weiter verringern sollen. Unter anderem wird den Ländern in § 99a WHG ein Vorkaufsrecht für Maßnahmen des Hochwasserschutzes eingeräumt. Darüber hinaus wurden zahlreiche Änderungen im 6. Abschnitt des WHG bewirkt, der sich mit dem Hochwasserschutz befasst. Prof. Rossi hat deshalb nicht nur den neuen § 99a WHG kommentiert, sondern zugleich auch seine Bearbeitungen der §§ 72 - 81 WHG im Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp aktualisiert und dabei nicht nur die geänderte Gesetzeslage, sondern auch jüngere Rechtsprechung berücksichtigt. Die Kommentierungen sind nun als Teil der 52. Ergänzungslieferung zum Gesamtwerk erschienen.
November 2018
Kommentar zum staatlichen Haushaltsrecht
Sieben Jahre nach der ersten Auflage ist nun die 2. Auflage des von Prof. Christoph Gröpl herausgegebenen Kommentars zum staatlichen Haushaltsrecht erschienen. Er gibt einen kompakten, zugleich aber wissenschaftlich fundierten Überblick über die Vorschriften der BHO und berücksichtigt vergleichend auch die korrespondierenden Vorschriften des Landeshaushaltsrechts. Prof. Rossi kommentiert in dem Werk u.a. die Vorschriften über Verpflichtungsermächtigungen, über Kreditermächtigungen, über konjunkturpolitisch bedingte zusätzliche Ausgaben sowie zur Veranschlagung und Bewilligung von Zuwendungen. Die Kommentierung ist auf dem Stand von Mai 2018 und berücksichtigt insofern auch das im Zuge der Verfassungsreform von 2017 erlassene Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften.
19. November 2018
Article in „International Data Privacy Law“
Auf der Grundlage des im Frühjahr 2018 in der Zeitschrift für Datenschutz veröffentlichten Beitrags zum "Financial Blocking im Glücksspielrecht" haben Prof. Rossi und Aqilah Sandhu nun eine englische Fassung des Aufsatzes in der IDPL publiziert, die auf der Seite von Oxford University Press schon vor dem Erscheinen der für das Heft 2019/1 vorgesehenen Druckfassung zugänglich ist.
Member States have the exclusive competence in the field of gambling and defend their monopolies in the internal market against EU-Law. However, since the partial opening of the Internet as a sales channel in 2012, German gambling supervisory authorities face increasing difficulties with the enforcement of the German Inter-State Treaty on games of chance (GlüStV). Aside from prohibitory orders against unlawful gambling operators, national gambling authorities may issue orders against banks in order to prevent payments connected with unlawful gambling (Financial Blocking). Such orders against gambling operators and players require the processing of personal data on a massive scale, encompassing the data of all bank customers. The German Law lacks a clear and precise legal basis as required under data protection law on how such Financial Blocking measures are supposed to be enforced or what form they should take.
16./17. November 2018
Straßenfotografie im Konflikt mit Datenschutz
Mitte November fand im Staatlichen Textil- und Industriemuseum - tim - in Augsburg der art3kultursalon statt, der sich selbst als Vernetzungskongress versteht. Neben Themen zur "Zukunft der Museen im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung", zur "kunst-bau-kunst", zur Frage des öffentlichen Zugangs zu privaten Sammlungen und zum Thema "Kulturarbeit und Einkommen" stand auch ein panel "Recht und Kunst" auf dem Programm, für das Prof. Rossi verantwortlich zeichnete. Es umfasste Beiträge zum Internationalen Leihverkehr (Benita Böhm, PHIDIAS-Rechtsanwälte), zum Urheberrechtsschutz an Bildwerken (Prof. Dr. Klaus Weber, Beck-Verlag) und zum strafrechtlichen Bildnisschutz (Dr. Rebecca Heiß, Oberlandesgericht München). Prof. Rossi thematisierte in seinem Vortrag die Zulässigkeit von Straßenfotografie: Während das Verhältnis von Kunstfreiheit und Allgemeinem Persönlichkeitsrecht weitgehend geklärt ist, ist die Rechtslage bezüglich der Stellung der Kunst im Datenschutzrecht ebenso unsicher wie das Verhältnis zwischem dem Kunsturhebergesetz und der Datenschutzgrundverordnung. Prof. Rossi sprach sich für ein grundrechtlich begründetes Kunstprivileg im Datenschutzrecht und somit für eine weitgehende Freistellung der Straßenfotografie von den datenschutzrechtlichen Einwilligungserfordernissen aus.
23. Oktober 2018
Vortrag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Unter dem Titel "Zensur, Korrektur und Löschung. Ist die Meinungsfreiheit in sozialen Medien in Gefahr" hat Prof. Rossi einen Vortrag vor der Katholischen Hochschulgemeinschaft Augsburg gehalten. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das nun seit gut 10 Monaten Anwendung findet. Prof. Rossi betonte die Regelungsnotwendigkeit in Bezug auf Äußerungen in sozialen Medien, teilte aber aus juristischer Perspektive die Kritik am geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen weitgehend privaten Akteuren überlässt, dabei aber keine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und allgemeinen Persönlichkeitsrechten auf der anderen findet und zudem strukturell bereits auf ein "overblocking" angelegt ist.
21. September 2018
Vortrag auf dem ECA`s Members Seminar 2018
Anknüpfend an seine Beratungen der "Foresight Task Force" des Europäischen Rechnungsgshofes, hat Prof. Rossi auf dem diesjährigen "ECA's Members Seminar" nun allen Mitgliedern des Rechnungsgshofes seine Überlegungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für mögliche Tätigkeiten des Rechnungsgshofes im institutionellen Gefüge der EU präsentiert. Er erkannte einen weiten Handlungsspielraum des Rechnungshofes und plädierte insbesondere dafür, bestehende Audit-Lücken zu schließen, die inbs. durch mitgliedstaatliche Parallelstrukturen zur EU entstanden sind. Darüber hinaus empfahl er dem Rechnungshof, seine Kenntnisse und Erfahrungen verstärkt auch prospektiv einzusetzen. Eine Zusammenfassung des Beitrags von Prof. Rossi findet sich in der aktuellen Ausgabe des ECA Journal auf den S. 69 - 71
August 2018
Aufsatz zum kommunalen Spekulationsverbot
Zusammen mit seinem ehemaligen Mitarbeiter, Dr. Sebastian Pfahl, hat Prof. Rossi in der aktuellen DÖV einen Beitrag zu kommualen Spekulationsverboten publiziert. Anlass ist die jüngste strafrechtliche Aufarbeitung von Fällen, in denen sich Kommunen wie Private u.a. auf derivative Finanzgeschäfte eingelassen haben und an Stelle hoher Gewinne zum Teil immense Verluste erlitten haben. Die auch für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung solcher Fälle entscheidende Frage ist öffentlich-rechtlicher Natur: Ob und mit welchem Inhalt es ein kommunalrechtliches Spekulationsverbot überhaupt gibt und welche Konsequenzen sich aus seiner Missachtung ergeben können. Rossi und Pfahl gelangen zu dem Ergebnis, dass ein solches Spekulationsverbot wegen seiner nur mittelbaren Ableitung funktional allenfalls als sinnvolle politische Handlungsmaxime begriffen werden kann, nicht hingegen als belastbares rechtliches Verbot.
26. Juni 2018
Beratung der Foresight Task Force des Europäischen Rechnungshofes
Nach einem ersten Treffen im Mai 2018 hat Prof. Rossi nun zum zweiten Mal an einer Sitzung der „Foresight Task Force“ des Europäischen Rechnungsgshofes in Luxemburg teilgenommen. Diese Arbeitsgruppe, die im Januar 2018 vom Europäischen Rechnungshof eingesetzt wurde und aus fünf seiner Mitglieder besteht, hat die Aufgabe, die strategischen Aktivitäten des Rechnungsgshofes in der Zukunft zu koordinieren und zugleich auch über die künftige Positionierung des Europäischen Rechnungsgshofes im institutionellen Gefüge der Europäischen Union nachzudenken. Insbesondere in Bezug auf diese letzte Aufgabe ist Prof. Rossi als externer Experte gebeten, Möglichkeiten und Grenzen von Tätigkeiten des Rechnungsgshofes auszuloten und zu einer (Neu-) Definition seiner Rolle als öffentlicher Prüfer der EU beizutragen.
21. Juni 2018
Diskussion zur Flüchtlingsobergrenze
Organisiert von der Law Clinic Augsburg, fand am 21. Juni an der Juristischen Fakultät eine Diskussion zur Flüchtlingsobergrenze statt. Nach einer Einführung in das Thema durch Zoe Mannhardt, Law Clinic Augsburg, umrissen der Bundestagsabgeordnete Dr. Volker Ullrich (CSU), die Gründerin des Flüchtlingsrats Augsburg, Christine Wilholm, der Philosoph Prof. Dr. Uwe Voigt (Uni Augsburg) und der Rechtswissenschaftler Dr. Walther Michl (LMU) zunächst ihre Perspektiven auf das Thema, das auch auf die aktuelle Diskussion über den Sinn und die Zulässigkeit von Kontrollen an den Binnengrenzen der EU ausgedehnt wurde. Die Teilnehmer einigte das Bekenntnis zur EU, trennte aber doch die Herangehensweise: Nicht verhandelbare Grundprinzipien auf der einen, folgenorientiere Vorschläge auf der anderen Seite. Weil das Kantsche "Sollen impliziert Können" mit Blick auf eine moralische Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen etwas vereinfacht zu einem "aus dem Können folgt das Sollen" zusammen gefasst wurde, bemühte sich Prof. Rossi in seiner Moderation mehrfach, auch das für eine Demokratie maßgebliche "Wollen" in die Diskussion einzubringen, die insgesamt von hohem Informationsgehalt und großer Sachlichkeit geprägt war.
12. Juni 2018
Gastvortrag zur Regulierung von Algorithmen
Am 12. Juni 2018 hat Prof. Dr. Kai von Lewinski von der Juristischen Fakultät der Universität Passau auf Einladung von Prof. Rossi einen Gastvortrag zum Thema "Regulierung von Algorithmen" an der Universität Augsburg gehalten und dabei eine Matrix zur Vermessung eines neuen Rechtsgebiets vorgestellt. Unter Verwendung eines bewusst unscharfen Begriffs von Algorithmen machte Prof. von Lewinski in einem aus verschiedenen Rechtsmaterien und punktuellen Kriterien gebildeten Koordinatensystem einzelne "weiße Flecken", also ungeregelte Bereiche, aus, überließ die Frage nach der Notwendigkeit deren Regulierung aber der rechtspolitischen Entscheidung.
5. Juni 2018
Expertengespräch zum Datenschutz im Glücksspielrecht
Auf Einladung des früheren Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, Mitglied des „Think Tank“ des Deutschen Verbands für Telekommunikation und Medien, hat Prof. Rossi in Hannover an einem Expertengespräch zum Thema „Glücksspiel - Datenschutz und staatliche Kontrolle“ teilgenommen. Hintergrund ist das Gutachten, das Prof. Rossi im Dezember 2017 zur rechtlichen Bewertung des „Financial Blocking“ vorgelegt hat und das u.a. Gegenstand einer kleinen parlamentarischen Anfrage in Niedersachsen war. In dem Gespräch nun versuchten Datenschützer, Parlamentarier und Verbandsvertreter Möglichkeiten auszuloten, um in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag zu einem rechtskonformen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu gelangen.
30. Mai 2018
Beitrag zur Finanz- und Haushaltsordnung der EU
Die soeben erschienene 44. Ergänzungslieferung zum Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, das von Prof. Dauses begründet wurde und von Prof. Ludwigs herausgegeben wird, enthält auch den Beitrag von Prof. Rossi zur Finanz- und Haushaltsordnung der EU. Auf dem Rechtsstand von Dezember 2017 werden die Entwicklung der Finanz- und Haushaltsordnung sowie die Grundlagen der Finanzierung und die Grundsätze der Haushaltswirschaft der EU auf rund 70 Seiten erläutert.
25. Mai 2018
Kommentar zum Datenschutzrecht
Pünktlich zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist die 6. Auflage des "Auernhammer" erschienen, in dem neben der DSGVO und dem BDSG auch diverse Nebengesetze kommentiert werden. Prof. Rossi hat für die Neuauflage seine Kommentierung zu den Vorschriften der Art. 63 - 67 DSGVO über das Kohärenzverfahren zwischen den Aufsichtsbehörden vertieft.
10.-12. Mai 2018
Deutsch-Italienisches Verfassungskolloquium
Im Mai hat Prof. Rossi an dem XVIII Deutsch-Italienischen Verfassungskolloqium teilgenommen, das in diesem Jahr in Padua stattfand. In einem kurzen Beitrag zur "Migrationskrise in der EU" hob Prof. Rossi die Bedeutung der Fragen hervor, wer im demokratischen Mehrebenensystem in welchem Umfang über den Zuzug von Migranten und deren Integration entscheiden kann und muss und wie das Vertrauen in die Rechtsetzung und ihren Vollzug sichergestellt werden kann.
30. März 2018
Financial Blocking im Glücksspielrecht - Inanspruchnahme von Banken zur Kontrolle von Bürgern
Die Durchsetzung des nationalen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist unter den Rahmenbedingungen des europäischen Binnenmarktes und wegen der Möglichkeiten des Internet nicht einfach. Anbieter im Ausland entziehen sich den Regelungen von vorneherein, Spieler im Inland sind nicht immer greifbar. Deshalb darf die Glücksspielaufsicht nach dem GlüStV auch auf Banken und andere Finanzdienstleister zugreifen: Sie müssen auf Anordnung jegliche Zahlungen unterbinden, die im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel stehen. Doch solche Maßnahmen eines "Financial Blocking" verstoßen nicht nur gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, sondern sind auch nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar, wie Prof. Rossi und Aqilah Sandhu im Heft 4 / 2018 der Zeitschrift für Datenschutz darlegen: Schon die gesetzliche Grundlage genügt nicht den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen, zudem wären Maßnahmen auch unverhältnismäßig, weil sie von den Banken die umfangreiche Erhebung zusätzlicher personenbezogenen Daten sowie den permanenten, anlasslosen Abgleich der vorhandenen Daten aller Kunden erforderten, was einer grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung gleichkäme.
9. März 2018
2. Bayreuther Gespräch zum Recht Bayerns in Deutschland und Europa
Auf Einladung der Professoren Markus Möstl und Heinrich Amadeus Wolff von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth fand am 9. März 2018 das 2. Bayreuther Gespräch zum Recht Bayerns in Deutschland und Europa statt, dieses Mal in den Räumlichkeiten der Regierung von Oberfranken. Die Teilnehmer aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft diskutierten über Verbandsklagerechte einerseits und Staatsverträge der Länder andererseits. Prof. Rossi trug zur Veranstaltung mit einem Vortrag über die strukturellen Folgen von Verbandsklagerechten bei, in dem er Veränderungen in der demokratischen und rechtsstaatlichen Gesamtarchitektur ausmachte.
Februar 2018
Kommentar zum Recht der EU
Mitte Februar ist die 2. Auflage des von Christoph Vedder und Wolff Heintschel von Heinegg herausgegebenem Handkommentars zum Europäischen Unionsrecht erschienen. Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand des Lissaboner Vertrags und berücksichtigt alle Änderungen bis zum Herbst 2017. Prof. Rossi kommentiert in dem Werk die steuerlichen Vorschriften und die Vorschriften zur Angleichung von Rechtsvorschriften (Art. 110 - Art. 118 AEUV), die Vorschriften zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Art. 174 - 178 AEUV), zum Europäischen Rechnungshof (Art. 285 - 287 AEUV) sowie die Vorschriften zum Haushaltsrecht der Europäischen Union (Art. 310 - 325 AEUV).
27./28. Oktober 2017
Symposium zur Einheit der Rechtsordnung
Ende Oktober 2017 hat erneut ein Krakauer-Augsburger Symposium stattgefunden, auf dem sich Mitglieder der Juristischen Fakultät der Jagiellonen-Universität Krakau und der Juristischen Fakultät Augsburg seit 2002 regelmäßig austauschen. Thema der diesjährigen Veranstaltung war die Einheit der Rechtsordnung. Prof. Rossi hat einen Vortrag zur "föderalen Vielfalt im Spannungsverhältnis zur postulierten Einheit der Rechtsordnung" gehalten und dabei neben der Rechtsetzung auch die Rechtsdurchsetzung sowie die nicht gesetzesvollziehende Verwaltung in den Blick genommen.
Oktober 2017
Die tierschutzrechtliche Verbandsklage
Soeben ist im Verlag Duncker & Humblot die Dokumentation der wissenschaftlichen Tagung zur tierschutzrechtlichen Verbandsklage erschienen, die im Juni 2016 in Berlin stattfand. Der Band umfasst u.a. Beiträge zum Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht, zu Ermittlungsverfahren in Tierschutzstrafsachen, zur Notwendigkeit von Mitwirkungs- und Klagerechten im Tierschutzrecht sowie zu den grundsätzlichen Vor- und Nachteilen von Verbandsklagerechten. Prof. Rossi widmet sich in seinem Beitrag der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bezüglich der Einführung von Verbandsklagerechten im Tierschutzrecht und befasst sich insofern insbesondere mit den Voraussetzungen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 GG.
18. Oktober 2017
Wilhelm Tell und das Recht
Am 18.10.2017 sprach Prof. Dr. Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität zu Berlin auf gemeinsame Einladung von Prof. Rossi und der Juristischen Gesellschaft Augsburg zum Thema "Wilhelm Tell und das Recht". Der bekennende "Schiller-Fan" ordnete das Drama von 1804 in die Biographie Schillers ebenso wie in die Zeitgeschichte ein, rekapitulierte seine erstaunliche Rezeption in den vergangenen 200 Jahren und thematisierte darüber hinaus die Bedeutung des Dramas für das rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeitsprinzip, das Widerstandsrecht und die Differenzierung zwischen Privatem und Politischem.
Oktober 2017
Anhörung zu Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen
Am 18.10.2017 hat Prof. Rossi an einer Anhörung im Innnenausschuss des Bayerischen Landtags zur Frage teilgenommen, welches Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen Anwendung finden sollte. Hintergrund war ein Vorschlag der CSU-Fraktion, vom derzeitigen Hare-Niemeyer-Verfahren zum Verfahren nach d'Hondt zurückzukehren. Prof. Rossi leitete aus dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit und aus der verfassungsrechtlichen Beobachtungs- und Anpassungspflicht des Gesetzgebers im Bereich des Wahlrechts ein Optimierungsgebot her, das den gesetzlichen Gestaltungsspielraum bei der Wahl des mathematischen SItzzuteilungsverfahrens beschränke, und empfahl statt einer Rückkehr zum Verfahren
10. Oktober 2017
Konferenz in Johannesburg
Die zweite gemeinsame Konferenz der Juristischen Fakultäten der Universität Augsburg und der University of Johannesburg fand in diesem Jahr in Südafrika statt. Unter dem gemeinsamem Oberthema "(Constitutional) Legality and Limitations of Powers: Values, Principles and Regulations in Civil Law, Criminal Law and Public Law" wurden Fragen des Verfassungsrechts, des Arbeitsrechts, des Kapitalmarktsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Internationalen Privatrechts und des Völkerrechts diskutiert. Prof. Rossi sprach zum Thema "Democratic Flexibility and Constitutional Stability".
22.-23. September 2017
International Urban Law Congress
Der 11. Kongress der Association Internationale du Droit de l'Urbanisme (AIDRU) fand in diesem Jahr an der Universitat Autònoma de Barcelona statt. Thema der französisch- und englischsprachigen Konferenz war die Frage, wie das Bau- und Planungsrecht mit dem Denkmalschutz und dem Schutz von Naturdenkmälern verzahnt ist. Rechtsvergleichend wurden insofern die Regelungen in Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Belgien, den Niederlanden, Deutschland (präsentiert von Prof. Rossi und von Prof. Willy Spannowsky), der EU, der Schweiz, der Türkei und den U.S.A. vorgestellt und hinsichtlich des genauen Schutzgegenstands, der maßgeblichen Akteure, der allgemeinen sowie besonderer finanzieller Instrumente analysiert.
14.-16. September 2017
Gesetzgebung in der Europäischen Union
Im September 2017 fand die 36. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung an der Universität Basel statt. Unter dem Oberthema "Das Recht und seine Durchsetzung" befasste sich die Fachgruppe Europarecht mit dem Thema "Rechtsgemeinschaft in Gefahr? Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung im Unionsrecht". Prof. Rossi referierte im einleitenden Vortrag über den Zusammenhang zwischen guter Gesetzgebung und wirksamer Rechtsdurchsetzung und befasste sich sowohl mit Anforderungen an die Form als auch mit Vorgaben für das Verfahren der Gesetzgebung.
August 2017
Kommentar zum Datenschutzrecht
Der "Auernhammer", einer der Standard-Kommentare zum Datenschutzrecht, ist in der 5. Auflage erschienenen. Die von Martin Eßer, Philipp Kramer und Kai von Lewinski herausgegebene aktuelle Auflage umfasst bereits die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten wird und schon jetzt gewisse Vorwirkungen entfaltet. Prof. Rossi kommentiert in dem Werk die Vorschriften der Art. 63 - 67 DSGVO zum Kohärenzverfahren zwischen den Aufsichtsbehörden.
5. Juli 2017
Dissertationspreis für Dr. Sebastian Pfahl
Für seine unter Betreuung von Prof. Rossi entstandene Dissertation "Staatliche Wirtschaftsteilnahme und Art. 30 GG" ist Dr. Sebastian Pfahl (links) auf der Akademischen Jahresfeier der Juristischen Fakultät am 5.7.2017 mit dem Dissertationspreis der Alumni-Vereinigung ausgezeichnet worden - überreicht vom Vorsitzenden Dr. Rudolf Wittmann (rechts).
1. Juli 2017
Forum Verfassungspolitik zur Zukunft der EU
An der Akademie für politische Bildung in Tutzing fand erneut ein Forum Verfassungspolitik statt, das sich in diesem Jahr der Zukunft der Europäischen Union widmete. Auf dem Abschlusspodium diskutierte Prof. Rossi unter Moderation der Direktorin der Akademie für politische Bildung Tutzing, Prof. Ursula Münch, gemeinsam mit dem Mitveranstalter des Forums, Prof. Hans-Jürgen Papier, sowie mit Prof. Klaus-Josef Lutz, BayWA AG, und Martin Winter, ehemaliger Büroleiter der Süddeutschen Zeitung in Brüssel, über mögliche Entwicklungen der EU.
29./30. Juni 2017
Internationale Konferenz zur EU in Wien
Organisiert vom Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien und unterstützt von den Universitäten Salzburg und Innsbruck, fand Ende Juni eine interdisziplinäre und internationale Konferenz in Wien zum Thema "In the Maelstrom of Crises - European Solidarity under Pressure" statt. Prof. Rossi sprach im Rahmen des Panels "Option to solve the crisis: Use the existing potential" zum Thema "Loyal application of existing treaties and its potential to create legitimacy - legal aspects". Er beschwor zunächst den Charakter der EU als Rechtsgemeinschaft und betonte insofern, dass sich jegliche Lösungen zur Überwindung der Krisen innerhalb des Rechts bewegen müssten. Dementsprechend sprach er sich deutlich gegen eine Durchbrechung oder auch nur Auflockerung des Rechts durch eine „loyal application“ im Namen der Solidarität aus, hielt im Gegenteil eine Nichtanwendung des geltenden Rechts für unsolidarisch und betonte im Übrigen, dass das Recht, wo seine Anwendung Schwierigkeiten bereitete, geändert werden müsste – freilich nach Maßgabe der dafür vorgesehenen förmlichen Verfahren. Er warb auch für eine stärkere Nutzung des mitgliedstaatlichen Rechts zur Sicherung der Legitimation der EU.
22. Juni 2017
Diskussion über das Bayerische Integrationsgesetz
Auf Einladung der Law Clinic Augsburg fand am 22. Juni an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg eine Podiumsdiskussion über das seit rund einem halben Jahr in Kraft befindliche Bayerische Integrationsgesetz statt, gegen das Klagen der Fraktionen von SPD und Die Grünen beim bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig sind. Unter Moderation von Prof. Rossi beurteilten die Abgeordneten des Bayerischen Landtags Dr. Hans Reichart (CSU), Franz Schindler (SPD) und Christine Kamm (Die Grünen) das Gesetz erwartungsgemäß unterschiedlich. Prof. Rossi monierte aus legistischer Perspektive vor allem den überwiegend programmatischen Charakter des Gesetzes.
April 2017
Gutachten zum Geodatenzugangsgesetz
Anlässlich der intendierten Änderung des DWDG, künftig das Regelungsregime des Geodatenzugangsrechts auf den Deutschen Wetterdienst zu übertragen, hat Prof. Rossi im Auftrag des Verbands Deutscher Wetterdienstleister e.V. ein Gutachten zu ausgewählten Fragen zum GeoZG erstellt. Der Verband hat dieses Gutachten in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Es kann als Anlage 3 zur Ausschussdrucksache 18(15)506-A auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.
29. März 2017
Brennpunkte europäischer Politik
Kurz nach dem 60. Jahrestag der Römischen Verträge und am Tag der offiziellen Erklärung Großbritanniens, aus der EU austreten zu wollen, resümiert Prof. Rossi auf der von der Akademie für politische Bildung organisierten Veranstaltung „Brennpunkte europäischer Politik“ in Tutzing die Geschichte der EU von ihren Anfängen bis zum Brexit.
20. März 2017
Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages
Im Zuge der geplanten Verfassungsänderungen zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sollen auch die Informationsrechte des Bundesrechnungsgshofes erweitert und verschiedene Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung geändert werden. Prof. Rossi nahm hierzu als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages teil.
März 2017
Anmerkung zu einem Beschluss des BGH
Anknüpfend an seinen Beitrag in der ZIP (s.u.), hat Prof. Rossi im Heft 13/2017 der NJW eine kurze Anmerkung zu einem Beschluss des BGH vom 10.1.2017 verfasst. Der BGH bestreitet in diesem Beschluss eine durch das 1. FiMaNoG hervorgerufene Strafbarkeitslücke im Kapitalmarktrecht und setzt sich damit in Widerspruch zum Gesetzgeber, der genau diese Lücke im Entwurf zum 2. FiMaNoG schließen will.
Februar 2017
Beiträge zu einem neuen Lehrbuch zum Verwaltungsrecht
Im Februar ist, herausgegeben von Privatdozent Dr. Dr. Armin Steinbach, ein neues Lehrbuch zum Verwaltungsrecht erschienen, das die Spruchpraxis insb. des Bundesverwaltungsgerichts in einheitlicher Struktur aufbereitet. Prof. Rossi fasst in dem Buch zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Staatshaftung sowie eine zur Informationstätigkeit von Regierungen zusammen.
25. Januar 2017
Bundespräsident a.D. Christian Wulff in Augsburg
Im Rahmen der "Augsburger Reden zu Vielfalt und Frieden in der Stadtgesellschaft" hat der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff im Goldenen Saal des Rathauses zu den Voraussetzungen der Demokratie gesprochen. Eingeführt wurde er von Prof. Rossi, der auch die anschließende Diskussion moderierte.
Dezember 2016
Strafbarkeitslücke im Kapitalmarktrecht
Die Anpassung nationaler Vorschriften an europäische Vorgaben ist für den Gesetzgeber häufig nicht nur eine politische, sondern auch eine technische Herausforderung. Im Falle der Umsetzung der sog. MAR (Market Abuse Regulation) durch eine Novellierung des Wertpapierhandelsgesetzes ist dem Gesetzgeber dabei ein folgenschwerer Fehler unterlaufen, wie Prof. Rossi in einem gerade publizierten Beitrag in der ZIP darlegt..
November 2016
Vorschriften zur Unionsbürgerschaft
AIm November ist der von Prof. Winfried Kluth und Andreas Heusch herausgegebene Kommentar zum Ausländerrecht erschienen. Prof. Rossi kommentiert in dem Buch die maßgeblichen Rechte der Unionsbürgerschaft – das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Art. 18 AEUV) sowie die allgemeine Freizügigkeitsrecht (Art. 21 EUV).
November 2016
Lösungsskizze zur Examensklausur
Examenstraining: Im Heft 22/2016 der Bayerischen Verwaltungsblätter findet sich die von Prof. Rossi erarbeitete Lösungsskizze zu einer grundrechtlichen Examensklausur, deren Sachverhalt bereits im Heft 21/2016 abgedruckt war.
November 2016
Verbandsklagerechte im Tierschutzrecht
Der im Juni 2016 gehaltene Vortrag zu den föderalen Regelungsbefugnissen für Verbandsklagerechte im Tierschutzrecht ist nun in der Zeitschrift Natur und Recht erschienen. Der Beitrag befasst sich in allgemeiner Hinsicht mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und betont, dass im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung nicht schon jede politische Maßnahme, sondern nur ein konkretes Gesetz des Bundes Sperrwirkung gegenüber den Ländern entfalten kann.
November 2016
Geologische Daten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Als Auszug aus der u.g. Studie zum Geodatenzugangsrecht befasst sich Prof. Rossi im Heft 4/2016 der EurUP, das Prof. Reiner Schmidt aus Anlass seines 80. Geburtstages gewidmet ist, mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen geologische Daten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse qualifiziert werden können und deshalb vom allgemeinen Informationszugang ausgenommen werden müssen.
November 2016
Studie zum Geodatenzugangsrecht
Über ein Jahr lang hat Prof. Rossi für das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Freistaats Sachsen und in ständiger Kooperation mit dessen Mitarbeitern an Fragen zur rechtlichen Bewertung der Herausgabe von geologischen Daten gearbeitet. Die daraus entstandene Schrift ist nun in den Studien zur Informationsfreiheit beim Nomos-Verlag erschienen.
Oktober 2016
Zukunftsperspektiven: Die Welt in 20 Jahren
Im Rahmen ihrer Forschungskooperation haben Prof. Tina Ehrke-Rabel von der Universität Graz und Prof. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg zu einer interdisziplinären Tagung an die Uni Graz eingeladen, um jenseits jeglicher Zwänge über die Frage zu diskutieren, wie die Welt in 20 Jahren aussehen mag. Aus der Perspektive der Wirtschaft (Emilio Galli-Zugaro), der Theologie (Friedrich Wilhlem Graf), der Zukunftsforschung (Elisabeth Hoedl), der Medien (Reinhard Müller), des Rechts (Matthias Rossi, Emanuel Towfigh) und der Medizin (Tom Schwarzbraun) wurden mal hellere, mal düstere Zukunftsbilder skizziert. Den beiden Organisatoren gelang es, aus diesem bunten Gesamtwerk die wesentlichen Herausforderungen der näheren Zukunft zu konturieren.
17. August 2016
Anhörung im Sächsischen Landtag
Als erstes Bundesland will Sachsen die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung in Fällen schaffen, in denen Personen, die durch die allgemeine Zugänglichkeit von Umweltinformationen oder Geodaten möglicherweise in ihren Rechten verletzt werden, nicht bekannt sind und auch nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können. Zu diesem Gesetzesvorhaben hat Prof. Rossi als Sachverständiger an einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtags in Dresden teilgenommen.
Juli 2016
Calliess/Ruffert: Kommentar zum Europarecht
Im Juli ist der von den Professoren Christian Calliess und Matthias Ruffert herausgegebene Kommentar zu den Verträgen der Europäischen Union in der 5. Auflage erschienen. Prof. Rossi kommentiert in diesem Kommentar u.a. verschiedene Vorschriften zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Flexibilitätsklausel des Art. 352 AEUV.
24. Juni 2016
Gesetzgebungskompetenz zur Einführung einer Verbandsklage im Tierschutzrecht
In einigen Bundesländern gibt es das Instrument der Verbandsklage im Tierschutzrechtrecht, in anderen und auf Bundesebene dagegen nicht. Vor diesem Hintergrund hat Prof. Rossi auf einer an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführten Tagung zur Frage der Gesetzgebungskompetenz für die Einführung solcher Verbandsklagen referiert.
3.-4. Juni 2016
Augsburg Graduate Conference in Law
Anfang Juni fand in Augsburg, organisiert von Dr. Stefan Lorenzmeier und Dorota Miler, erstmals eine speziell an Nachwuchswissenschaftler adressierte Konferenz statt. Inhaltlich stand unter dem Motto "The New Law" die Frage im Vordergrund, wie das Recht verbessert werden könne. Prof. Rossi hat auf der Tagung ein panel zum Öffentlichen Recht geleitet. Zwischenzeitlich sind die Beiträge in einem Tagungsband veröffentlicht.
1. April 2016
Vortrag an der Yale Law School
Organisiert von der Sciences Po (Paris) und der Yale Law School (New Haven), fand am 1. und 2. April 2016 eine rechtsvergleichende Konferenz zum Recht der Landnutzung („Cityscapes: A Conference on Comparative Land Use Law“) an der Yale Law School statt. Je 16 Vertreter aus den U.S.A. und Europa haben sich in sechs Panels über Unterschiede und Gemeinsamkeiten, vor allem aber über Probleme und Lösungsmöglichkeiten der Nutzung und Verteilung von Land ausgetauscht. Prof. Rossi hat aus der Perspektive des deutschen Rechts die staatlichen Möglichkeiten beleuchtet, Grundstücke zum Zwecke der städtebaulichen Entwicklung zu enteignen.
April 2016
Beitrag zur Rechtsfigur der Konzession
Prof. Martin Kment will mit dem von ihm herausgegebenen Band zu "Konzessionen im Umwelt- und Infrastrukturrecht", der auf den von ihm im Juni 2015 veranstalteten 2. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstag zurückgeht, die Rechtsfigur der Konzession näher beleuchten. Deshalb suchen Prof. Dr. Matthias Rossi und Dr. Sebastian Pfahl in ihrem Beitrag nach "Grundstrukturen der Konzession", entdecken aber eher vielfältige Erscheinungsformen..
März 2016
Beitrag zu aktuellen Gefährdungen der Privatsphäre
Auf einer von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing veranstalteten Tagung wurde im Juli 2014 das aktuelle Verhältnis von Freiheit und Sicherheit von hochrangigen Vertretern der Sicherheitsbehörden sowie von Rechtswissenschaftlern diskutiert. Nun haben Prof. Hans-Jürgen Papier, Prof. Ursula Münch und Dr. Gero Kellermann den dazugehörigen Tagungsband herausgegeben. Prof. Rossi befasst sich in seinem Beitrag mit dem Schutz der Privatsphäre und arbeitet strukturelle Gefährdungen in der digitalisierten Gesellschaft heraus.
Februar 2016
Deutsche Besonderheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit
Wie lässt sich die Qualität von Gesetzen sichern und welche Rolle kommt Verfassungsgerichten dabei zu? Diesen Fragen widmet sich der von Pierre Albertini herausgegebene Band "La qualité de la loi", in dem Prof. Rossi die Besonderheiten der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit darlegt. Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den Prof. Rossi im November 2014 auf einer Tagung in Rouen gehalten hat.
Februar 2016
Kommentierung weiterer Vorschriften zum Hochwasserschutz
In der 49. Ergänzungslieferung zum Wasserrechtskommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp kommentiert Prof. Rossi die Vorschriften §§ 73 - 76 und 78 WHG und vervollständigt damit seine Bearbeitungen der bundesrechtlichen Bestimmungen zum Hochwasserschutz.
23. Oktober 2016
Vortrag an der Jagiellonen-Universität Krakau
Zum 9. Male fand im Oktober das Krakauer-Augsburger Symposium statt. Unter dem Rahmenthema „Normschaffung“ hat Prof. Rossi in seinem Vortrag deutliche Kritik an dem informellen Trilog-Verfahren in der EU-Rechtsetzung geübt.
22. September 2015
Vertretung des Bundesrates vor dem Bundesverfassungsgericht
Mit Urteil vom 22.9.2015 (BVerfGE 140, 115) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit nicht für Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses gilt, unabhängig davon, ob diese durch einen förmlichen Beschluss des Ausschusses oder durch eine informelle Entscheidung eingerichtet werden. Geklagt hatten einzelne Abgeordnete sowie die Fraktion „Die Linke“ gegen die Praxis informeller Absprachen.
Prof. Rossi hat in der mündlichen Verhandlung am 19.5.2015 den Bundesrat vertreten.
September 2015
Kommentierung des bayerischen Hochwassserschutzrechts
Im September 2015 ist die 35. Ergänzungslieferung zum Kommentar von Sieder/Zeitler zum Bayerischen Wassergesetz erschienen. Prof. Rossi kommentiert die landesrechtlichen Vorschriften zum Hochwasserschutz.
September 2015
Beitrag zu den Möglichkeiten des Informationsfreiheitsrechts
Bei Duncker & Humblot ist der von Prof. Hans Herbert von Arnim herausgegebene Band "Transparenz contra Geheimhaltung in Staat, Verwaltung und Wirtschaft" erschienen, der die Beiträge der 16. Speyerer Demokratietagung im Oktober 2014 zusammenfasst. In seinem Beitrag zu "Anspruch und Wirklichkeit der Informationsfreiheit" kritisiert Prof. Rossi die demokratietheoretische Ideologisierung des Informationsfreiheitsrechts und spricht sich für ein stärker freiheitsorientiertes Verständnis aus.
14. Juni 2015
Sind die Menschenrechte westlich?
Diese Frage stellte der Soziologe und Sozialphilosoph Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joas in einem Vortrag im Rahmen der Augsburger Reden zu Vielfalt und Frieden in der Stadtgesellschaft. Zu einer Antwort versuchte ihn Prof. Rossi zu bewegen, der ihn einführte und die anschließende Diskussion moderierte.
November 2014
Konferenz zum EU-Recht in Innsbruck
Gemeinsam organisiert von der Universität Salzburg, Innsbruck und der Wirtschaftsuniversität Wien, fand Ende November eine Internationale Konferenz zur "schleichenden Reform der EU im Zuge der Bekämpfung der Wirtschaftskrise und Staatsschuldenkrise" in Innsbruck statt. Prof. Rossi setzte sich in seinem Vortrag mit der Frage auseinander, wie sich soft law-Maßnahmen der EU auf die vertikale Kompetenzverteilung und auf die Rolle der nationalen Parlamente auswirken.
November 2014
Symposium in Rouen
Auf einer internationalen Konferenz in Rouen wurden französische und europäische Erfahrungen zur Frage ausgetauscht, ob und wie Verfassungsgerichte zur Qualität der Gesetze beitragen können. Prof. Rossi berichtete aus deutscher Perspektive über die Besonderheiten der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit.
Oktober 2014
Kodifizierung des Informationsfreiheitsrechts?
Angesichts der sektoralen und föderalen Zerfaserung des Informationsfreiheitsrechts hatte Prof. Rossi sich auf dem 3. Symposium der BfDI im August 2014 in Berlin mit der Frage zu befassen, ob "wir ein Informationsfreiheitsgesetzbuch brauchen." In seinem nun in der ZRP abgedruckten Vortrag erläutert er, warum zwar ein Harmonisierungs-, nicht aber ein Kodizifierungsbedarf besteht.
22. September 2014
Anhörung im Innenausschuss des Bundestages
Nachem das BVerfG mit Urteil vom 24.4.2013 das Antiterrordateigesetz zwar in seinen Grundstrukturen, nicht aber in einzelnen Ausgestaltungen für verfassungskonfom befunden hat, hat die Bundesregierung Änderungen des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vorgeschlagen. Hierzu fand am 22.9.2014 eine Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt, an der Prof. Rossi teilgenommen hat. Er hat in seiner Bewertung des Gesetzentwurfs zwischen verfassungsgerichtlich und verfassungspolitisch motivierten Änderungen differenziert und im Übrigen das Unterlassen von gebotenen Änderungen kritisiert.
September 2014
Kommentierung von Vorschriften des Hochwasserschutzrechts
Im September ist die aktuelle Ergänzungslieferung zum Großkommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp zum Wasserrecht erschienen. Prof. Rossi wirkt erstmals an der Bearbeitung mit und kommentiert die §§ 72, 77 und 79-81 WHG - sämtlich Vorschriften zum Hochwasserschutzrecht.
5. Juli 2014
Forum Verfassungspolitik: Freiheit vs. Sicherheit?
BDie Akademie für Politische Bildung Tutzing hat in Kooperation mit dem früheren Präsidenten des BVerfG, Prof. Hans-Jürgen Papier, das "Forum Verfassungspolitik" begründet. Auf der ersten Fachkonferenz stand das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit im Mittelpunkt von Beiträgen aus Sicht der Praxis (u.a. Harald Runge und Hans-Georg Maaßen) und der Wissenschaft (u.a. Prof. Hofmann-Riem, Prof. v. Danwitz, Prof. Wolff). Prof. Rossi hat zu aktuellen Gefährdungen der Privatsphäre gesprochen.
2012
Gesetzgebungspflicht ohne Initiativverpflichtung
Trotz seiner grundsätzlichen Gestaltungsfreiheit ist der Gesetzgeber einer Vielzahl von Gesetzgebungspflichten unterworfen, die im Ergebnis entweder auf dem Vorranganspruch höherrangigen Rechts oder auf der Bindungswirkung selbst eingegangener Verpflichtungen beruhen. Diese Pflichten sind allerdings ergebnisbzoegen, sind nämlich auf den Erlass eines Gesetzes gerichtet. Doch wer dieses Gesetz zu initiieren hat, ist verfassungsrechtlich nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund betrachtet Prof. Rossi in einem kurzen Beitrag in der Zeitschrift ad legendum mögliche Adressaten eienr Initiativverpflichtung und benennt Kriterien ihrer Auswahl. Im Ergebnis sieht er keine Notwendigkeit, eine Initiativverpflichtung verfassungsrechtlich zu normieren, sondern hält unter Einbeziehung der organinternen Strukturen einen politischen Wettbewerb für ausreichend.
Mai 2014
Beitrag zum Informationshandeln des Bundesrechnungshofes
In einem Beitrag im Heft 11/2014 der DVBl. analysiert Prof. Rossi die jüngste Änderung der Bundeshaushaltsordnung, mit der dem BRH neue Zugänge zur Öffentlichkeit ermöglicht werden und zugleich die Anwendbarkeit des IFG gesperrt wird. Weil die Änderung erst durch den Haushaltsausschuss im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung eines anderen Gesetzes initiiert wurde, dieses also als sog. "Omnibusgesetz" genutzt wurde, ist der Aufsatz auch als Beitrag zum Gesetzgebungsrecht zu lesen.
Mai 2014
Beitrag zum Verwaltungsprivatrecht
Zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis haben ihm seine Schüler eine Festschrift überreicht, die dem Allgemeinen Verwaltungsrecht in seiner gesamten Breite und Tiefe gewidmet ist. Prof. Rossi befasst sich in seinem Beitrag mit dem Verwaltungsprivatrecht, dessen Bedeutung er angesichts begrifflicher Unschärfen und vor dem Hintergrund einer explizit im Grundgesetz normierten umfassenden Grundrechtsbindung der öffentlichen Gewalt eher gering einschätzt.
14. Mai 2014
Heribert Prantl zur „Willkommenskultur“
Die Friedensstadt Augsburg hat mit den "Augsburger Reden zu Vielfalt und Frieden in der Stadtgesellschaft" ein Format geschaffen, in dem in der Vergangenheit zahlreiche Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Sport zu Themen der Interkulturalität, diversity, Migration und Integration vorgetragen haben. Eingeführt und moderiert von Prof. Rossi, sprach in diesem Jahr Heribert Prantl, Leiter des Ressort Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung, über "Willkommenskultur und Demokratie"
Mai 2014
Kohäsionspolitik der EU
Im Verlag de Gruyter ist ein neues, zweibändiges Lehrbuch zum Europarecht erschienen, herausgegeben von Prof. Niedobitek. Der erste Band ist den Grundlagen, der zweite den Politiken der Union gewidmet. Prof. Rossi befasst sich im 2. Band mit der Kohäsionspolitik der Union und arbeitet nicht nur deren Funktionen, sondern vor allem auch den besonderen Charakter des Rechts der Kohäsionspolitik heraus.
Mai 2014
Regionalisierung des Glücksspielrechts
Im Dezember 2012 hat Prof. Rossi für den Deutschen Lottoverband ein Gutachten zur Regionalisierung im Glücksspielrecht erstattet. Hintergrund ist der Umstand, dass gewerbliche Spielevermittler verpflichtet sind, den Spielumsatz in dem Bundesland einzuliefern, in dem der Spielteilnehmer den Schein erworben hat, während das staatlich monopolisierte Lotto bundesweit einheitlich organisiert und angeboten wird. Zusammen mit zwei weiteren Gutachten von Prof. Hans D. Jarass und Prof. Andreas Fuchs ist das Gutachten nun im Band 5 der Schriftenreihe zum Europäischen Glücksspielrecht erschienen.
April 2014
Kommentierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Auf der Grundlage eines ständig aktualisierten Online-Kommentars ist der von den Professoren Hubertus Gersdorf und Boris P. Paal herausgegebene Querschnittskommentar zum Informations- und Medienrecht nun auch als Buch erschienen. Prof. Rossi kommentiert in dem Band die Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes.
April 2014
Betroffenenbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren
Während es vor Gericht einen Anspruch auf rechtliches Gehör gibt und auch vor Maßnahmen der Verwaltung stets eine Anhörung durchgeführt werden muss, gibt es ein solches Recht gegenüber dem Gesetzgeber nicht. Prof. Rossi befasst sich in seinem Beitrag im Band 62 des Jahrbuchs des öffentlichen Rechts der Gegenwart mit einem solchen "Recht auf legislatives Gehör" und erkennt in einer Betroffenenbeteiligung grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um die parlamentarische Demokratie für partizipative bzw. direktdemokratische Elemente zu öffnen.
März 2014
Missbrauch von Sperrklauseln zur Sicherung von Macht
Pünktlich zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Manfred Dauses ist im Beck-Verlag eine Festschrift erschienen. Ausgehend von seinen Erfahrungen im Verfassungsprozess (s.u.), stellt Prof. Rossi organbezogene Beobachtungen zur Ausgestaltung des Europawahlrechts an und setzt gegenüber der Kollusion zwischen dem machtbeanspruchenden Europäischen Parlament und dem parteipolitisch handelndem Bundestag alle Hoffnung auf das verfassungsschützende Bundesverfassungsgericht.
26.2.2014
Bundesverfassungsgericht zur 3% Sperrklausel im Europarecht
Mit Urteil vom 26.2.2014 hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass auch eine Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig und nichtig ist. Der Gesetzgeber hatte diese Sperrklausel eingeführt, nachdem das BVerfG bereits am 9.11.2011 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Klausel als Verstoß gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien für verfassungswidrig erklärt hatte. Prof. Rossi hat in dem Verfahren rund 1.100 Beschwerdeführer vertreten, die, organisiert von dem Verein Mehr Demokratie, Verfassungsbeschwerde gegen die Sperrklausel erhoben hatten.
Februar 2014
Nationale Identität in der Europäischen Union
Zu Ehren von Prof. Otmar Seul von der Universität Paris Ouest Nanterre La Défense ist im Nomos Verlag ein liber amicorum erschienen, das unter dem Titel "Die deutsch-französischen Rechtsbeziehungen, Europa und die Welt" zahlreiche Aufsätze zusammenfasst. Prof. Rossi erstellt in seinem Beitrag eine Skizze in drei Schritten, mit denen die zahlreichen Bestimmungen zur Sicherung der nationalen Identität in einer immer tieferen Euroäischen Integration als Kompetenzübertragungsgrenze, als Kompetenzausübungsgrenze und als Rechtfertigungsgrund für das Abweichen von kompetenzgerecht erlassenem Unionsrecht systematisiert werden.
20.11.2013
Vortrag zur Kontrolle des ESM durch die Rechnungshöfe
Die Jagiellonen Universität in Krakau und die regionalen Rechnungsprüfungskammer Krakau haben gemeinsam eine "Konferenz zur Finanzdisziplin der öffentlichen Hand als Instrument einer geordneten Wirtschaft des öffentlichen Sektors" veranstaltet. Prof. Rossi sprach zur "Kontrolle des ESM durch die Rechnungshöfe".
November 2013
Beitrag zur interparlamentarischen Demokratie
In dem von RiBVerfG Prof. Dr. Peter M. Huber herausgegebenem Band "Der Vertrag von Lissabon und das nationale Verfassungsrecht" hinterfragt Prof. Rossi die Fähigkeit der in Art. 12 EUV verankerten "Interparlamentarischen Demokratie" zur Legitimationsvermittlung und setzt sich zugleich kritisch mit dem Urteil des BVerfG vom 7.9.2011 zum Euro-Rettungsschirm auseinander.
Der Beitrag geht auf eine Kurzintervention auf dem XV. Deutsch-Italienischen Verfassungskolloqium im Oktober 2011 zurück. Eine längere Fassung findet sich in der Gedächtnisschrift für Thilo Brandner: "Gesetzgebung als wissenschaftliche Herausforderung" (siehe unten).
5.11.2013
Podiumsdiskussion zum Nutzen des IFG für das Kapitalmarktrecht
Auf dem 10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts des Deuschen Anwaltvereins hat Prof. Rossi an einer Podiumsdiskussion zur Frage teilgenommen, ob sich die Informationsbeschaffung nach dem IFG im Kapitalmarktrecht als Papiertiger darstellt. Hintergrund der Diskussion ist die Frage, ob Anleger über das IFG an Informationen der BaFin kommen können, die ihnen die Gesellschaften selbst verwehren. In rechtlicher Hinsicht stellt sich das Problem, dass die Abwägung zwischen Zugangsinteresse und öffentlichem Geheimhaltungsinteresse nach materiellem Recht anderen Maßstäben folgt als nach prozessualem Recht.
Oktober 2013
Staatliche Daten als Informationsrohstoff
Zurückgehend auf einen Vortrag, den Prof. Rossi am 1.3.2013 auf der Tagung "Kultur im Wandel. Informationen der öffentlichen Hand: Zugang und Nutzen" am ZKM in Karlsruhe gehalten hat, ist nun ein Beitrag zur Bedeutung der staatlichen Daten als Informationsrohstoff in der NVwZ erschienen. Staatliche Daten, so die Kernthese des Beitrags, fielen regelmäßig nur als Nebenprodukt der jeweiligen Aufgabenerfüllung an und seien deshalb nur ein Rohmaterial, aus dem der Markt Informationen gewinnen und bereitstellen könne. Die gesamten Tagungsbeiträge sowie weitere Aufsätze zu dem Themengebiet sind später auch im Band 3 der Studien zur Informationsfreiheit erschienen: Informationen der öffentlichen Hand - Zugang und Nutzung.
September 2013
Phantasie in der Gesetzgebung
Zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Michael Kloepfer ist bei Duncker & Humblot eine Festschrift mit dem Titel "Beharren. Bewegen." erschienen, hrsg. u.a. von Prof. Rossi. Er trägt zudem mit einem Essay zur "Phantasie in der Gesetzgebung" zu der Festschrift bei, in dem er deren Notwendigkeit erkennt und verschiedene Instrumente zu ihrer Gewährleistung benennt.
September 2013
Beitrag zum neuen Wahlrecht
Infolge des Urteils des BVerfG vom 25.7.2012 zur Verfassungswidrigkeit des Bundestagswahlrechts hat der Gesetzgeber das Wahlrecht novelliert - gerade noch rechtzeitig vor der Wahl im September 2013. Es sieht zunächst die Ermittlung der Sitzzahl des Bundestages vor, bevor sodann die Sitze in einer Oberzuteilung auf die Parteien und in Unterzuteilungen auf deren Landeslisten verteilt werden. Der Mathematiker Prof. Pukelsheim und Prof. Rossi analysieren dieses Wahlrecht im Ergebnis als imperfekt und monieren u.a. das Fehlen einer Obergrenze für die Größe des Bundestages.
September 2013
Beitrag zum Recht auf Vergessen
Den 40. Jahrestag der Gründung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg im Jahr 1971 hat die Fakultät mit einem offiziellen Festakt im November 2011 sowie mit einer Ringvorlesung im Sommersemester 2012 gefeiert. Sämtliche Vorträge zu "Gerechtigkeitsfragen in Gesellschaft und Wirtschaft" sind nun in einem von Prof. Arnd Koch und Prof. Rossi herausgegebenem Band erschienen, der auch Beiträge der Herausgeber enthält. Prof. Rossi befasst sich aus Anlass des jüngst thematisierten "Recht auf Vergessen" mit dem "Informationsfluss zwischen Lethe und Mnemosyne" und plädiert im Ergebnis für Verwertungsverbote anstelle von Vergessensrechten.
August 2013
Kapitel zum Informationsfreiheitsrecht
Die Professoren Dirk Ehlers, Michael Fehling und Hermann Pünder haben ein dreibändiges Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht herausgegeben. In dessen soeben erschienenem Band 2 führt Prof. Rossi in das "Informationsfreiheitsrecht" ein.
Juli 2013
Beitrag zum Haushaltsrecht der EU
Im 2. Heft der Zeitschrift Europarecht aus dem Jahr 2013 ist ein Beitrag von Prof. Rossi zu der Entlastungsbefugnis des Europäischen Parlaments erschienen. Er befasst sich mit der Frage, ob das Europäische Parlament im Entlastungsverfahren auch den Haushaltsvollzug durch den Rat prüfen darf. Prof. Rossi verneint diese Frage, weil der Rat nicht Entlastungsadressat, sondern seinerseits Entlastungsorgan ist. Zugleich erkennt er einen gegen die Kommission gerichteten Anspruch des Parlaments auf Informationen über den Haushaltsvollzug durch den Rat..
März 2013
Beitrag zu den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages
Hervorgegangen aus einem Gutachten für den Direktor beim Deutschen Bundestag, untersucht Prof. Rossi in einem in der DÖV publizierten Beitrag die Stellung der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages im Informationsfreiheitsrecht. Entgegen ihrer formalen Stellung unterfielen sie wegen ihrer funktionalen Bedeutung für die parlamentarischen Tätigkeiten nicht dem IFG, meint Prof. Rossi
5.3.2013
Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz
Im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat eine Expertenanhörung zum sog. Liquiditätspool stattgefunden. Dieser wurde auf Forderung des Landesrechnungsgshofes gegründet und spielte u.a. bei der Finanzierung des Nürburgrings und des Flughafens Hahn eine entscheidende Rolle. Prof. Rossi bezweifelte in seiner Stellungnahme die Vereinbarkeit des Liquiditätspools mit europäischem Beihilferecht.
Januar 2013
Das neue Verbraucherinformationsgesetz
Im September 2012 ist das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten. Jennifer Prommer und Prof. Rossi analysieren im aktuellen Heft des Gewerbearchiv die Ziele und Struktur des novellierten VIG und bewerten insbesondere dessen neue Inhalte.
2012
Beitrag zur Folgerichtigkeit
Kodifikationen erheben den Anspruch, einen Rechtsstoff systematisch, umfassend und abschließend zu normieren. Der Kodifikationsgedanke beherrschte die kontinentaleuropäische Rechtsentwicklung des 18. und 19. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund zunehmender Diversifizierung und Europäisierung des Rechts stellt sich indes die Frage nach seiner Zukunftsfähigkeit. Die hier versammelten Aufsätze, die auf eine von Prof. Arnd Koch und Prof. Rossi organisierte Augsburger Ringvorlesung zurückgehen, dokumentieren den Stand der gegenwärtigen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Es wird gezeigt, dass die Kodifikationsidee auch im 21. Jahrhundert eine Zukunft hat.
In seinem eigenen Beitrag „Inkonsequente Gesetzgebung“ befasst sich Prof. Rossi mit dem Grundsatz der Folgerichtigkeit, der vom Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit auch außerhalb des Steuerrechts angewendet wird. Er kritisiert die dieser Erstreckung zugrundeliegende Vermischung von Gleichheits- und Freiheitsrechten, die Wandlung des Gesetzes vom Gegenstand zum Maßstab der Verfassungskontrolle und warnt vor einer Radikalisierung der Rechtsordnung: Wenn verhältnismäßige Gesetzgebung inkonsequent ist, neigt konsequente Gesetzgebung zur Unverhältnismäßigkeit. Insgesamt sieht er in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz eine Fehlentscheidung. Inkonsquentes Recht sei regelmäßig kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, sondern müsse auf politschem Wege korrigiert werden.
2012
Tagungsband zur Dienstleistungsrichtlinie
Im Nomos-Verlag ist der Band zur Tagung „Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Rechtsordnungen Italiens und Deutschlands“ erschienen, die Prof. Rossi mit Unterstützung durch den DAAD iim Juli 2011 an der Universität Augsburg abgehalten hat. Denn auch zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist bleiben sowohl in der deutschen als auch in der italienischen Rechtsordnung zahlreiche Fragen offe, die zum Teil spezieller, zum Teil sehr grundlegender Natur sind.
In seinem eigenen Beitrag untersucht Prof. Rossi die zahlreichen Informationspflichten, die Dienstleistungserbringer nach der Richtlinie treffen. Er meint, die Informationspflichten würden nicht zu einer Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen führen, sondern den Blick stattdessen auf die Erfüllung formaler Aspekte lenken. Übersehen werde in einer vorschnellen Umsetzung der Akerlof’schen Theorie, dass es nur für Dienstleistungen, sondern auch für Informationen über Dienstleistungen einen Markt gebe.
2012
Transparenz von Vergabeverfahren
Das Vergaberecht hat das Verhältnis zwischen Transparenz und Geheimhaltung sorgfältig austariert, um einerseits den Markt und den Wettbewerb auch im Interesse der öffentlichen Hand nutzen zu können, andererseits aber auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem effektiven Rechtsschutz und der Kontrollierbarkeit hinreichend Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck ist das Vergaberecht geprägt von verschiedenen Informationspflichten und -rechten ebenso wie von zahlreichen Informationsrestriktionen. Die Sorge, dass dieses austarierte System durch ein allgemeines Informationsfreiheitsrecht unterlaufen wird und ins Wanken gerät, kulminiert vielfach in der Behauptung, das Informationsfreiheitsrecht fände auf das Vergaberecht überhaupt keine Anwendung.
Vor diesem Hintergrund zeigt der Beitrag von Matthias Rossi und Marten Vogt, dass die Balance zwischen Zugänglichkeit und Verschlossenheit von Informationen aus dem Vergaberecht auch bei Anwendung des Infor- mationsfreiheitsrechts gewahrt wird. Ausgehend von der Bedeutung der Geheimhaltung als Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb im Rahmen von Vergabeverfahren, ausgehend aber auch von der Bedeutung eines individuellen Informationszugangs für die Beteiligten eines Vergabeverfahrens als Grundlage eines effektiven Rechtsschutzes und ausgehend schließlich auch von der Bedeutung eines allgemeinen Informationszugangs zur Gewährleistung der Transparenz von Vergabeverfahren und zur Ermöglichung einer Korruptionsprävention, wird dargestellt, dass das Vergaberecht und das Informationsfreiheitsrecht sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern in kohärenter Weise miteinander verzahnt sind.
2011
Interparlamentarischen Demokratie? Zur Einbindung der nationalen Parlamente in die Rechtsetzung der EU
Im Nomos-Verlag ist eine Gedächtnisschrift für Priv.-Doz. Dr. Thilo Brandner erschienen, die das Gedenkkolloquium vom 26. November 2010 dokumentiert. Der Band umfasst nach einer Würdigung von Thilo Brandner durch Dirk Uwer verschiedene Beiträge zur Gesetzgebung, so zur Gesetzesänderung (Klaus Meßerschmidt), zur Vielsprachigkeit (Theodor Schilling), zur Bindung von Gesetzen an Gesetze (Michael Kloepfer), zu Kodifikationsstrategien im Datenschutzrecht (Kai v. Lewinski), zum Vertrauen in die Gesetzgebung (Claudio Franzius) und zum Gesetz und seinem Richter (Peter Wysk).
Matthias Rossi befasst sich in seinem Beitrag mit der Interparlamentarischen Demokratie nach Art. 12 EUV und untersucht die Formen der Einbindung der nationalen Parlamente in die Rechtsetzung der Europäischen Union (S. 47 -
80).2009
Finanzmarktkrise und Enteignung
Außerordentliche wirtschaftliche Krisensituationen bedürfen außerordentlicher Maßnahmen. Aber wie weit darf die Politik die verfassungsrechtlichen Grenzen in Krisenzeiten neu ausloten? Und rechtfertigt die Finanzmarktkrise auch die Rettungsübernahme von Unternehmen des Finanzsektors durch Enteignung, wie sie im Fall der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) im Raum steht?
Im Zentrum des Rechtsgutachtens der Augsburger Professoren Ivo Appel und Matthias Rossi steht die Frage, unter welchen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Staat das Instrument der Enteignung zur Bewältigung einer Finanzmarktkrise einsetzen darf und ob das am 9. April 2009 in Kraft getretene sogenannte „Rettungsübernahmegesetz“ diese Voraussetzungen erfüllt. Dabei kann die Untersuchung auch als Lehrstück über die Kontrolle staatlichen Handelns in Krisenzeiten gelesen werden. Denn über den konkreten Fall hinaus ist die verfassungsrechtlich wie verfassungspolitisch grundlegende Frage aufgeworfen, wie sich eine Verfassung in Krisenzeiten bewähren kann und bewähren muss.
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