Zulassungsvoraussetzungen

Die Qualifikation für den Masterstudiengang "Europäische Kommunikations-kulturen Italienisch/Tradizione e interpretazione dei testi letterari. Curriculum internazionale" wird nachgewiesen durch:

 

  1. einen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus einer Philologie, der Geschichte, den Kommunikationswissenschaften oder den Politik-wissenschaften oder aus Fächern, deren Inhalte mit diesen Bereichen vergleichbar sind. Die Laurea triennale einer italienischen Universität in einem geisteswissenschaftlichen Fach wird als gleichwertig mit der Bachelorprüfung anerkannt;
     
  2. das Vorliegen deutscher und italienischer Sprach- und Fachsprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen; diese Sprachkenntnisse gelten jeweils als nachgewiesen, wenn der Abschluss nach Nr. 1 in der jeweiligen Sprache vorliegt;
     
  3. das Bestehen des Eignungsverfahrens nach der Eignungsordnung (siehe Anlage I der Prüfungsordnung) für den deutsch-italienischen Masterstudiengang "Europäische Kommunikationskulturen Italienisch/ Tradizione e interpretazione dei testi letterari. Curriculum internazionale";
  4. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschluss nach Nr. 1 vor, sind Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten und bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation folgenden Semesters der Abschluss eines Studiengangs nach Nr. 1 nachzuweisen.

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