Fachwechsel, Studiengangswechsel, Ortswechsel

  • Fach- bzw. Studiengangswechsel (Umschreibung): Sie sind bereits an der Universität Augsburg immatrikuliert und möchten ein Studienfach in Ihrem Lehramtsstudiengang oder Ihren Lehramtsstudiengang wechseln.
  • Hochschul- bzw. Universitätswechsel (Ortswechsel): Sie studieren bisher an einer anderen Universität einen Lehramtsstudiengang/lehramtsbezogenen Studiengang  und möchten Ihr Studium an der Universität Augsburg fortsetzen oder vertiefen.

Bei Fach-und Studiengangswechsel

Studierende, die bereits an der Universität Augsburg in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind, jedoch ein Fach oder ihren Lehramtsstudiengang wechseln möchten, können eine Umschreibung vornehmen.

 

Je nachdem, ob in ein Fach mit oder ohne Eignungsverfahren gewechselt werden soll, müssen dabei bestimmte Vorgehensweisen, Regeln, Termine und Fristen befolgt werden. Sie sind auf der zentralen Webseite zum Studiengang- und Studienfachwechsel zusammengefasst. Dort finden Sie auch den Antrag auf Umschreibung verlinkt, den Sie ausfüllen und bei der Studierendenkanzlei abgeben müssen.

 

In der Regel starten Sie im neuen Studiengang bzw. im neuen Fach im ersten Fachsemester. Die Hochschulsemester (Semester, die Sie insgesamt schon an einer Universität oder Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren) werden dagegen fortlaufend addiert und weitergezählt.

 

Bitte beachten Sie weiter:

  • Studierende der LPO UA 2012 studieren im Falle eines Studiengangswechsels (= Wechsel der Schulart) den neuen Studiengang (= neue Schulart) nach der LPO UA 2023. Für sie sind die Modulhandbücher der LPO UA 2023 für alle Fächer maßgeblich.
  • Studierende der LPO UA 2012 studieren im Falle eines Studienfachwechsels (= Wechsel des Unterrichtsfaches/Vertieften Faches) das neue Fach (= das neue Unterrichtsfach/Vertiefte Fach) nach der LPO UA 2012. Für sie sind die Modulhandbücher der LPO UA 2012 für alle Fächer maßgeblich.

 

 

Erst nach erfolgter Umschreibung kann ggf. ein Antrag auf Anrechnung bisheriger Leistungen gestellt werden.

 

Für Fragen, ob bereits absolvierte Praktika angerechnet werden bzw. wie Sie mit noch abzuleistenden Praktika verfahren sollten, wenden Sie sich bitte an das für Ihren neuen Studiengang zuständige Praktikumsamt.

 

Bei Universitäts-/Ortswechsel

Studierende anderer Hochschulen und Universitäten, die an die Universität Augsburg in einen Lehramtsstudiengang wechseln möchten, müssen sich zunächst nach dem üblichen Verfahren für einen Studienplatz im gewünschten Studiengang bewerben. Informationen dazu finden Sie unter Bewerbung.

 

Je nachdem, ob Sie an der Universität Augsburg in ein Fach mit oder ohne Eignungsverfahren wechseln möchten, müssen Sie dabei bestimmte Vorgehensweisen, Regeln, Termine und Fristen befolgen bzw. Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Diese finden Sie verlinkt auf der zentralen Seite zur Bewerbung.

 

 

Nach der Bewerbung kann die Immatrikulation erfolgen. Bei einem Ortswechsel von einer anderen bayerischen Universität an die Universität Augsburg unter Beibehaltung des gleichen Lehramtsstudiengangs und der gleichen Fächerkombination wird das Studium an der Universität Augsburg fortgesetzt, d. h. die Fachsemester werden weitergezählt.

 

Auch die Hochschulsemester (Semester, die Sie insgesamt schon an einer Universität oder Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren) werden fortlaufend addiert und weitergezählt.

 

Erst nach erfolgreicher Bewerbung und Einschreibung kann ggf. ein Antrag auf Anrechnung bisheriger Leistungen gestellt werden.

 

Für Fragen, ob bereits absolvierte Praktika angerechnet werden bzw. wie Sie mit noch abzuleistenden Praktika verfahren sollten, wenden Sie sich bitte an das für Ihren neuen Studiengang zuständige Praktikumsamt.

 

Fristen und Termine für Umschreibung und Ortswechsel

Alle Termine und Fristen finden Sie auf der zentralen Webseite Fristen und Termine.

 

  • Für Fach- und Studiengangswechsel gelten die Fristen und Termine für immatrikulierte Studierende.
  • Für Ortswechsel von einer anderen Universität oder Hochschule an die Universität Augsburg gelten die Fristen und Termine, die auch für neu einzuschreibende Erstsemester gelten.
  • Bitte beachten Sie die Fristen und Termine für Fächer mit Eignungsverfahren.

 

Bitte beachten Sie: Besondere Fristen können für die Aufnahme eines zulassungsfreien Studiengangs ohne erstes Fachsemester im Sommersemester gelten.

 

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