Zweitstudium: Studium eines Lehramtsstudiengangs nach abgeschlossenem Erststudium
Möchten Sie nach einem bereits abgeschlossenen Studium ein anderes, grundständiges Studium aufnehmen, handelt es sich um ein Zweitstudium.
Bitte beachten Sie, dass ein zweiter abgeschlossener Studiengang nicht automatisch die Berufsmöglichkeiten verbessert. Es ist sehr zu empfehlen, vor der Aufnahme eines Zweitstudiums die Beratung der Zentralen Studienberatung der Universität Augsburg und die Beratungsangebote der Arbeitsagentur wahrzunehmen (z.B. die Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) oder die Akademische Beratung und Akademische Vermittlung der Hochschulteams).
Unabhängig davon, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt, werden für alle immatrikulierten Studierenden der Universität Augsburg die Semesterbeiträge und Gebühren für Rückmeldungen fällig.
Als Zweitstudium sind alle Lehramtsstudiengänge zulassungsfrei: Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasium
Zulassungsfreie Lehramtsstudiengänge als Zweitstudium
Um einen zulassungsfreien Lehramtsstudiengang als Zweitstudium aufzunehmen, müssen Sie grundsätzlich genauso vorgehen wie Erststudierende.
Es sind alle Termine und Fristen für Online-Bewerbung, Eignungsverfahren und die Einschreibung zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Studiengänge beim jeweiligen Lehramtsstudiengang.