Möglichkeiten für Promotionsstudierende

Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Promotionsstudierende der Universität Augsburg die Möglichkeit, für einen praktischen Forschungsaufenthalt im Ausland einen Zuschuss zu beantragen.

 

Es stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

 

Zu beachten ist, dass für diese Förderschiene ("SMP") ein praktischer Aspekt bzw. ein Forschungsanteil in der Auslandsmobiliät erkennbar sein muss. Auslandsaufenthalte für Studienzwecke können hierüber nicht gefördert werden.
Mit "Praktikum" sind im Sinne des Erasmus-Programms alle praktischen Aspekte gemeint, also z.B. auch Famulaturen, Unterrichtseinsätze an Schulen, Erstellen von Abschlussarbeiten und auch Forschung!
 
Einen Vortrag zum Thema können Sie hier ansehen.
 
 

Fördersätze "short term"

Projekt 2023:

 

(Forschungs-)Praktika, die zwischen dem 01.10.23 und dem 30.09.24 beginnen, werden aus dem Projekt 2023 gefördert.

 

 

Für den Auslandsaufenthalt setzt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:

 

Mobilitätsdauer Mobilitätszuschuss

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für "fewer opportunities"*

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für nachhaltiges Reisen
Tag 5-14 der physischen Mobilität 79 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro ggf. einmalig 50 Euro
Tag 15-30 der physischen Mobilität 56 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro ggf. einmalig 50 Euro

 

* fewer opportunities = social top up, siehe unten.

 

 

Diese Fördersätze gelten weltweit.

 

Darüberhinaus können folgende Zuschläge beantragt werden:

 

  • Green Travel -  Bitte beachten Sie, dass die Universität Augsburg im Projekt 2023 den Zuschlag für Green Travel für Praktika sowohl in den Programm- als auch den Partnerländern ermöglicht. Basis hierfür sind die Regelungen für Programmländer. Reisekosten werden im Projekt 2023 für SMP pauschal nur für Auslandspraktika der Internationalen Dimension außerhalb der Regionen 13 und 14 erstattet, die ein Social Top Up (siehe unten) erhalten.

 

Ein Social Top Up ( "Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 100 € bzw. 150 €

  • für Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. einer chronischen Krankheit oder Realkostenerstattung ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie für eine evtl. Realkostenerstattung Kontakt mit dem AAA auf!
  • für Studierende mit Kind(ern)
  • für erwerbstätige Studierende
  • für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Details zu den Erasmus+-Social Top Ups sind dieser Broschüre zu entnehmen.

 

 

Projekt 2024:

 

 

(Forschungs-)Praktika, die am bzw. ab dem 01.10.24 beginnen, werden aus dem Projekt 2024 gefördert.

 

 

Für den Auslandsaufenthalt setzt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:

 

Mobilitätsdauer Mobilitätszuschuss

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für "fewer opportunities"*

Tag 5-14 der physischen Mobilität 79 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro
Tag 15-30 der physischen Mobilität 56 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro

 

* fewer opportunities = social top up, siehe unten.

 

 

Diese Fördersätze gelten weltweit.

 

 

Darüberhinaus können folgende Zuschläge beantragt werden:

 

 

 

Reisekosten:

 

  • Alle Studierenden erhalten für Praktika im Ausland grundsätzlich mindestens zwei Reisetage. Studierende, die Ihren Zielort im Ausland über grünes Reisen erreichen, können zwischen zwei und vier Reisetagen beantragen.
  • Studierende, die an einer short term-Maßnahme teilnehmen, erhalten zusätzlich zu den Reisetagen einen Reisekostenzuschuss nach folgender Tabelle:
Distanz Standardreise  Green Travel
10 und 99 km  28 EUR  56 EUR
100 und 499 km  211 EUR  285 EUR
500 und 1999 km  309 EUR  417 EUR
2000 und 2999 km  395 EUR  535 EUR
3000 und 3999 km  580 EUR  785 EUR
4000 und 7999 km 1188 EUR 1188 EUR
8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR

 

 

Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.

 
 

Ein Social Top Up ( "Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 100 € bzw. 150 €

  • für Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. einer chronischen Krankheit oder Realkostenerstattung ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie für eine evtl. Realkostenerstattung Kontakt mit dem AAA auf!
  • für Studierende mit Kind(ern)
  • für erwerbstätige Studierende
  • für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Details zu den Erasmus+-Social Top Ups sind dieser Broschüre zu entnehmen.

 

 

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das (Forschungs-)Praktikum der Kategorie "short term" muss eine Dauer zwischen 5 und 30 Tagen haben. Praktische Aufenthalte mit einer Dauer zwischen zwei und 12 Monaten können als Langzeitmobilität gefördert werden. Aufenthalte mit einer Dauer zwischen einem und zwei Monaten können nicht über Erasmus+ gefördert werden.
  • Antragstellende, die bereits über Erasmus+ gefördert wurden, müssen noch einen Restförderanspruch von mind. 5 Erasmus+-Tagen übrig haben.
  • Es muss sich um eine Vollzeitmaßnahme handeln.
  • Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
  • Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
  • Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs können nach Ihrem Studienabschluss eine Förderung über Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Förderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollständig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch während Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der Förderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
  • Die Universität Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne Frist, wobei das Stipendium vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Platzzusage vorliegt.
  • Ein bereits absolviertes Praktikum kann rückwirkend nicht gefördert werden. Ein bereits laufendes Praktikum kann nur für die noch nicht absolvierten Zeiträume gefördert werden, sofern diese den Anforderungen an die Mindestlaufzeit entsprechen.

 

 

Antragsunterlagen

Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt über Mobility Online. Voraussetzungen für die Beantra´gung sind:

  1. eine Platzzusage
  2. eine Immatrikulation (Studierende) für das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte).
  3. ein gültiger Ausweis
  4. falls zutreffend: Beleg über bereits absolvierte Erasmus-Zeiten im selben Studienabschnitt

 

Den Zugangslink erhalten Sie von Frau Alt-Rudin. Um den Bewerbungsprozess zu beginnen, halten Sie bitte die o.g. Unterlagen bereit.

 

Alle weiteren Unterlagen werden über das System Mobility Online generiert. Das System führt durch die einzelnen Schritte der Antragstellung.

  • Das über Mobility Online generierte Learning Agreement muss sowohl von den Antragstellenden als auch der Praktikumseinrichtung nass unterschrieben werden. Vorab eingescannte oder elektronische Unterschriften können nicht akzeptiert werden.
  • Das über Mobility Online generierte Grant Agreement muss ausgedruckt, von den Antragstellenden nass unterschrieben und im AAA eingereicht werden (entweder durch Einwurf in einen unserer Briefkästen oder durch Schicken per Post).

Sobald alle Unterlagen im AAA vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden. Zu verwenden sind ausschließlich die Unterlagen, die über MoBi generiert werden.

 

Kalkulieren Sie für die Antragstellung einen Vorlauf von ca. zwei Wochen ein. Kürzere Verfahren sind möglich, wobei die Dauer stark vom Mitwirken der Antragstellenden und der Zuarbeit der Praktikumsstelle abhängt! Bedenken Sie bzgl. Ihres individuellen Vorlaufs und der einzuholenden Unterschriften Abwesenheiten zu den klassischen Urlaubszeiten ein. Es kommt allen Seiten entgegen, wenn der Antrag so früh wie möglich gestellt wird.

 

 

 

Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.

 

 

Wichtig

Die Platzsuche erfolgt durch die Studierenden selbstständig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation, sondern das Programm bietet die Möglichkeit einer finanziellen und ideellen Unterstützung.

 

Eine Förderung können Sie für Forschungsaufenthalte in Unternehmen und Einrichtungen, die im öffentlichen und privaten Bereich tätig sind, erhalten.

 

Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.

 

Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, können im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. Mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Graduiertenzentrums.

 

Ein absolviertes (Forschungs-)Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilität ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zuständigen Prüfungsamt durch das AAA veranlasst.

 

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