BayBIDS-Stipendium für Absolvent:innen deutscher Auslandsschulen
Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in Ihr Studium in Bayern zu erleichtern und Sie in Bezug auf den damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwand zu unterstützen. Alle bayerischen Hochschulen mit weiterführenden Informationen spezifisch für PASCH-Absolventinnen & -Absolventen aus dem Ausland sind unter
https://open.vhb.org/baybids zu finden. Stipendienleistungen
Das Stipendium beträgt also insgesamt 2.000 € bzw. 5.100 €
o Technische Hochschule Deggendorf (TH Deggendorf), 300 €/Monat, maximal 12 Monate
o Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS), 100 €/Monat, maximal 12 Monate
Bewerbungsfrist
Bitte bewerben Sie sich online im Zeitraum vom 2. Mai bis spätestens 30. Juni 2024 (bis 24.00 Uhr deutscher Zeit) über das Portal:
Der Link wird am 2. Mai 2024 freigeschaltet. Davor ist kein Zugriff möglich!
Nicht rechtzeitig eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte laden Sie die gescannten Unterlagen als PDF hoch.
Um Ihnen hohe Kosten für den Kurierversand zu ersparen, akzeptiert die BayBIDS alle unten aufgelisteten Bewerbungsunterlagen zunächst gescannt und online hochgeladen. Sofern Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie die Unterlagen jedoch auch in Papierform vorlegen (mehr Informationen dazu unter „Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung“).
Bewerbungsunterlagen
Für alle Bewerberinnen und Bewerber sind folgende Unterlagen erforderlich:
Folgende Fragen sollten behandelt werden:
• Aus welchen Unterrichtsfächern kennen Sie den Bewerber/die Bewerberin?
• Wie lange haben Sie ihn/sie unterrichtet?
• Was sind Ihrer Ansicht nach die Stärken der Schülerin/des Schülers hinsichtlich der schulischen Leistung sowie der sozialen Kompetenz und Reife?
• Warum eignet sich der Kandidat/die Kandidatin besonders für das BayBIDS-Stipendium?
• Halten Sie die Bewerberin/den Bewerber geeignet für ein Hochschulstudium im Ausland?
Bitte beachten Sie: Schicken Sie dem BayBIDS bitte nur ein Gutachten, weitere Gutachten kann die BayBIDS aus Gründen der Fairness nicht berücksichtigen!3
Falls keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) vorliegt, der ausländische Abschluss aber gleichwertig mit dieser ist:
• Deutsches Sprachdiplom Stufe IIhrer Bewerbung“).
• TestDaF Stufe 4; hierbei müssen alle 4 Einzelfächer in einem Prüfungstermin bestanden sein
• Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) Stufe 2 oder 3
• Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom; Goethe-Zertifikat C1 nur dann, wenn die Hochschule, an der Sie studieren möchten, dies akzeptiert – bitte informieren Sie sich selbst darüber bei der Hochschule!
• Weitere Informationen finden Sie hier:
www.sprachnachweis.de/
Falls Ihr ausländischer Abschluss nicht gleichwertig mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) ist:
a. Falls Sie in Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben: Scan des Zeugnisses der bestandenen Feststellungsprüfung sowie der Notenliste
b. Falls Sie bereits im Ausland studiert haben: Notenlisten aller bisherigen Studiensemester bzw. Abschlusszeugnis inklusive Notenliste: Scans der Originale sowie ggf. der amtlich beglaubigten Übersetzungen
c. Falls Sie eine Hochschulaufnahmeprüfung im Ausland abgelegt haben: Scan des Zeugnisses sowie ggf. der amtlich beglaubigten Übersetzung
Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung
Sie werden von der BayBIDS über den Ausgang Ihrer Bewerbung per E-Mail bis Ende Juli 2024 benachrichtigt. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Posteingang sowie den Spamordner.
Im Fall einer Zusage müssen Sie bis spätestens 31. Oktober 2024 beglaubigte Kopien Ihres Schulabschlusszeugnisses und ggf. der Übersetzung ins Deutsche oder Englische sowie ggf. weiterer Dokumente nachreichen (z.B. Sprachzertifikat, Feststellungsprüfungszeugnis) und per Post an die BayBIDS schicken.
Stipendienzusagen werden grundsätzlich vorbehaltlich der Zulassung und Immatrikulation an einer der 30 staatlichen oder sich in kirchlicher Trägerschaft befindlichen bayerischen
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und
Universitäten vergeben. Dementsprechend müssen Sie der BayBIDS im Fall einer Zusage bis spätestens 15. Oktober 2024 einen Scan des Zulassungsbescheids (sofern vorhanden) sowie der Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2024/25 der bayerischen Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen werden, schicken (per E-Mail oder per Post).
Hinweise zu Beglaubigungen und Übersetzungen
Bitte beachten Sie: Für Ihre Bewerbung an den Hochschulen benötigen Sie jedoch in jedem Fall amtliche Beglaubigungen!
Sie legen BayBIDS den Ablehnungsbescheid der jeweiligen Hochschule vor.
Die Bayerische Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen besteht seit 2008 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) gefördert.
Die BayBIDS dient der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Deutschen Auslands- und Partnerschulen und den bayerischen Hochschulen. Ziel ist es, begabte Absolventinnen und Absolventen dieser Schulen, die ein hohes Leistungsniveau und exzellente Sprachkenntnisse mitbringen, für ein Studium in Bayern zu interessieren. Dementsprechend bietet die BayBIDS neben Stipendien auch die Organisation von Schülerbesuchen an bayerischen Hochschulen an und ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Studium in Bayern.
Informationen zu den bayerischen Hochschulen speziell für PASCH-Absolventinnen und -Absolventen finden Sie unter
https://open.vhb.org/baybids
Weitere Informationen zur Arbeit der BayBIDS, den bayerischen Hochschulen sowie zu Studium und Leben in Bayern finden Sie auf unseren Internetseiten unter
www.baybids.de.
2 Sie erhalten Ihr Zeugnis am 15. Juni? Dann sollte das Gutachten frühestens um 15. März ausgestellt worden sein.
3 Wenn Sie mehr als ein Gutachten schicken, werden Sie automatisch aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.