FAQs

Allgemeines

 

Prüfungsordnung und Modulhandbuch

Die Prüfungsordnung legt die Richtlinien des Studiengangs fest, z.B.:
 

  • Umfang und Inhalte Modulgruppen
  • Verpflichtende und eine Auswahl optionaler Veranstaltungen in den Modulgruppen
  • Umfang von Prüfungen
  • Fristen, z.B. Orientierungsprüfung oder Höchststudiendauer
  • Arten und Verlauf von Prüfungen

Prüfungsordnungen sind nach Geltungsbereich unterteilt und bauen aufeinander auf. Dabei werden die Prüfungsordnungen über die Zeit verändert, um den Studiengang fortzuentwicken. Gültig ist jeweils die Version, mit der Sie eingeschrieben wurden in der konsolidierten Fassung. Diese Information können Sie in Studis überprüfen.

Im Modulhandbuch wird ein Katalog an potentiellen Veranstaltungen aufgeführt und die Details zu diesen Veranstaltungen genannt. Welche Veranstaltungen Sie belegen müssen oder können, ergibt sich aus der Prüfungsordnung. Nicht jede Veranstaltung wird jedes Semester angeboten, siehe dazu Stundenplan und Digicampus.

Als Informationen sind u.a. enthalten:
 

  • Verantwortlicher für das Modul
  • Inhalte des Kurses
  • Lernziele
  • Prüfungsform
  • Zuordnung zur Modulgruppe (siehe Prüfungsordnung)
  • SWS/Arbeitsaufwand
  • Empfohlenes Semester

Das Modulhandbuch ändert sich in geringen Maß von Semester zu Semester und hängt von Studiengang und Prüfungsordnung ab.

 

Fremdsprachen und Ausland

Das  Sprachenzentrum der Universität Augsburg bietet eine breite Palette an Fremdsprachen an, darunter Wirtschaftsenglisch, Chinesisch oder Portugiesisch.
Informationen bezüglich eines Auslandsaufenthalts finden Sie hier.
Alle wichtigen Infos zum Thema Urlaubssemester finden Sie auf der Website der Studierendenkanzlei. Der formale Prozess wird durch die Universität abgewickelt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.

 

Dienste der Universität Augsburg

Mit dem Studierendenausweis und der darauf abgedruckten 12-stelligen Benutzernummer können Bücher im Erdgeschoss der Bibliothek für vier Wochen ausgeliehen werden. In der Regel ist eine Verlängerung der Leihfrist möglich. Alle anderen Bücher dürfen nur innerhalb der Bibliothek genutzt werden. Die Bibliothek bietet regelmäßig Einführungsveranstaltungen an, die alle wichtigen Fragen beantworten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bibliothek.
Um bestimmte Bücher in der Bibliothek zu finden, steht das OPAC-System zur Verfügung. OPAC ist ein elektronischer Katalog, der alle Bücher und anderen Medien der Bibliothek verzeichnet. Über dieses Tool können auch Bücher reserviert werden. Für eine Einführung in das  OPAC-System werden Bibliothekseinführungskurse angeboten.
Alles, was die RZ-Kennung betrifft, wird vom Rechenzentrum verwaltet. Mit dieser Kennung können Sie sich an nahezu jedem PC und den meisten Online-Portalen der Universität anmelden. Die RZ-Kennung wird im „vibs“-Portal bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Rechenzentrums.
Das Virtual Private Network (VPN) ermöglicht es, sich innerhalb der Universität per WLAN und RZ-Kennung mit dem eigenen Notebook ins Internet einzuwählen. Auch von zu Hause aus kann über den VPN-Client auf das Netzwerk der Universität zugegriffen werden, beispielsweise um Zugang zu Literatur der Bibliothek zu erhalten. Dafür muss der VPN-Client installiert werden. Eine Anleitung zum Herunterladen und den Client selbst finden Sie hier.
Mit der Immatrikulation erhält jeder Student eine eigene E-Mail-Adresse, die über das Web-Portal aufgerufen werden kann. Von dort aus können E-Mails gesendet und empfangen sowie Weiterleitungen, beispielsweise auf die private E-Mail-Adresse, eingerichtet werden. Alle Details finden Sie auf der Website des Mail-Dienstes.

Zur Anmeldung für Klausuren und zur Einsicht in die erbrachten Leistungen steht das studentische Informationssystem  STUDIS zur Verfügung. Im Bereich der Fakultät für Angewandte Informatik können über den Button „Dienste“ die Studierendendaten abgerufen werden. Die Anmeldung erfolgt mit der RZ-Kennung und dem zugehörigen Passwort.

Wichtig: Wenn die Prüfungsanmeldung in STUDIS versäumt wurde, kann in begründeten Fällen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und mindestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor der jeweiligen Prüfung eingereicht werden und eine Begründung enthalten, warum die Fristversäumnis nicht vom Studierenden zu vertreten ist. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen.

Jeder Studierende kann sich Immatrikulationsbescheinigungen online im  vibs-Portal der Universität Augsburg ausdrucken. Für den Login sind die eigene RZ-Kennung und das Passwort erforderlich. Alternativ gilt auch eine Kopie des Studierendenausweises als Immatrikulationsbescheinigung.

Wichtige Anträge im Zusammenhang mit dem Prüfungsamt, wie zum Beispiel

  • Anrechnungsanträge
  • Anmeldung der Bachelorarbeit
  • Zeugnisantrag
  • Antrag auf Umbuchung

finden Sie auf der Website des Prüfungsamts. Anträge sind stets beim Prüfungsamt einzureichen.

Der  Career Service der Universität Augsburg begleitet Studierende und Promovierende während Ihres Studiums bis hin zum erfolgreichen Berufseinstieg.

Vor dem Studium

 

Voraussetzungen

Grundlegende Vorkenntnisse sind im Grunde nicht erforderlich, da jeder Kurs von Grund auf neu beginnt, um sicherzustellen, dass alle Studierenden über ein gemeinsames Verständnis verfügen. Es wird jedoch empfohlen, ein gewisses Interesse an Informatik und Mathematik zu haben. Vorkenntnisse sind zwar nicht notwendig, aber hilfreich, da ansonsten alle Themenbereiche von Grund auf neu erlernt werden müssen. Dies könnte in den ersten Semestern zu einem höheren Arbeitsaufwand führen, ist jedoch mit entsprechendem Engagement machbar. Zusätzlich ist die Motivation wichtig, neue Themen eigenständig zu erforschen, in Gruppen zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln
Die Fächer, die normalerweise mit Naturwissenschaften in Verbindung gebracht werden, haben im Rahmen dieses Studiengangs nur begrenzte Relevanz. Einzig eine gewisse Affinität zur Mathematik ist von Bedeutung. Die mathematische Ausbildung im Informatikstudium in Augsburg umfasst jeweils ein Semester Lineare Algebra, Analysis und Stochastik.

Für Ihr Studium am Institut für Informatik ist es wichtig, Zugang zu digitalen Lernmaterialien wie Dokumenten, Audio- und Videodateien zu haben sowie Aufgaben zu erledigen, insbesondere Programmieraufgaben. Grundsätzlich können Sie dies in den Computerräumen der Universität ohne eigenes Gerät tun. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, über Ihre eigene Hardware zu verfügen, um flexibel und unabhängig von Ort und Zeit lernen zu können.

Mobile Endgeräte wie Tablets oder Laptops sind hierfür geeignet. Tablets ermöglichen beispielsweise einfache digitale handschriftliche Notizen, während das Programmieren und das Verfassen von Hausarbeiten in der Regel mit einer festen Tastatur einfacher von der Hand gehen, die entweder mit dem Tablet verbunden oder bei einem Laptop integriert ist. Eine Alternative sind sogenannte Convertibles, die sich durch Umklappen des Bildschirms in ein Tablet verwandeln lassen.

Ein "High-End-Gerät" ist für das Studium nicht erforderlich. Geräte in niedrigeren Preisklassen sind in der Regel ausreichend für das Studieren. Im Zweifelsfall ist ein etwas größerer Arbeitsspeicher einer höheren Prozessorleistung vorzuziehen.

An der Universität sind Windows-Geräte weit verbreitet, aber auch Apple-Geräte werden verwendet. Mit letzteren kann es gelegentlich Probleme bei Verbindungen oder Dateiformaten geben, die jedoch in der Regel lösbar sind.

Wenn Sie im Internet nach gängigen Anbietern zusammen mit dem Begriff "education" suchen, finden Sie oft spezielle Angebote für Schüler und Studierende.

Darüber hinaus stehen eine begrenzte Anzahl von Leihgeräten zur Verfügung. Weitere Informationen zur Ausleihe finden Sie hier.

 

Bewerbung

Hier finden Sie eine Übersicht zum Studienangebot des Instituts für Informatik.
Die Möglichkeit zum Einstieg in einen Bachelorstudiengang am Institut für Informatik an der Universität Augsburg besteht regelmäßig zum Wintersemester. Studierende, die bereits in einem äquivalenten Studiengang eingeschrieben waren, haben auch die Option, sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben. Auch bei einem Wechsel des Studiengangs ist eine rechtzeitige Bewerbung erforderlich, da der Zugang zum Studiengang begrenzt ist. Weitere Informationen dazu finden sich bei der Studierendenkanzlei.
Für jeden Studiengang gibt es eine individuelle Regelung. Mehr Informationen finden Sie beim jeweiligen Studiengang.

Für Studiengänge am Institut für Informatik können grundsätzlich Leistungen angerechnet werden. Die Möglichkeit, ein Modul von einer anderen Universität oder einem anderen Studiengang oder während eines Auslandsaufenthalts erbrachte Leistungen für ein äquivalentes Modul im Studiengang anzurechnen, hängt von der inhaltlichen Übereinstimmung der beiden Module ab. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Auslandsaufenthalten Module direkt anzurechnen, sofern sie thematisch in den Studiengang passen.

Um Leistungen anrechnen zu lassen, muss ein offizieller Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt gestellt werden. Hierfür werden die Modulbeschreibungen der absolvierten Module in deutscher oder englischer Sprache sowie ein Leistungsnachweis (Transcript of Records) benötigt.

 

Bitte beachten Sie: Wir können mögliche Anrechnungen erst prüfen, wenn Sie im Studiengang immatrikuliert sind.

Weitere Informationen und der Anrechnungsantrag sind auf der Website des  Prüfungsamts verfügbar.

Im Studium

 

Studienstart

Zur Orientierung auf dem Campus hilft der Lageplan.
Digicampus ist die zentrale Lehr- und Lernplattform der Universität Augsburg.
Das Institut für Mathematik bietet einen  Brückenkurs Mathematik an, um Studienanfängerinnen und -anfängern den Übergang von der Schule an die Universität zu erleichtern.

 

Zur Vorbereitung auf das Studium der Informatik bietet das Institut für Informatik den  Vorkurs Informatik an.

 

Zur Begrüßung der Erstsemesterstudierenden werden Erstsemestereinführungen vom Institut für Informatik angeboten und der  Erstsemesterkompass gibt einen Überblick über alles Wichtige zum Studienstart.

Am Institut für Informatik gibt es zwei Fachschaften, die sich für die Studierenden einsetzen und Aktivitäten zum Austausch unter den Studierenden organisieren.

 

Der  offene Inforaum dient als Lern-Treffpunkt für Informatik-Studierende während der Vorlesungszeit.

 

 

Prüfungen

Wenn die Anmeldung für Klausuren über STUDIS erfolgt, erhalten alle Studierenden rechtzeitig eine E-Mail vom Prüfungsamt. In Fällen von Blockveranstaltungen oder ähnlichem kann es vorkommen, dass die Klausur vorverlegt wird. In solchen Fällen gilt auch eine frühere Anmeldezeit.Auf solche Sonderfälle wird während der Vorlesung oder im Digicampus hingewiesen.

Nach der Anmeldung zu den Prüfungen in STUDIS wird empfohlen, eine "Prüfungsanmeldebescheinigung" zu generieren und zu überprüfen. Diese kann im Zweifelsfall als Nachweis für die Anmeldungen dienen.

 

Bitte beachten Sie: Die Frist für die Anmeldung zur Klausur muss unbedingt eingehalten werden. Bei technischen Problemen während der Anmeldephase in STUDIS können Sie sich per E-Mail an das Prüfungsamt wenden. Die E-Mail sollte neben Ihrem Vor- und Nachnamen auch Ihre Matrikelnummer und den korrekten Veranstaltungstitel enthalten.

 

Wenn die Anmeldung zur Prüfung in STUDIS versäumt wurde, kann unter bestimmten Umständen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und spätestens drei Werktage (Mo-Fr) vor dem Prüfungstermin eingereicht werden. Der Antrag muss begründen, warum das Versäumnis der Frist nicht vom Studierenden zu vertreten war. Gegebenenfalls sind Nachweise beizufügen.

Die Klausuren werden individuell für jede Veranstaltung geplant. Termine und Räume werden in der jeweiligen Veranstaltung vom Dozenten bekannt gegeben oder hier veröffentlicht.
Für Studierende, die eine Klausur im Pflichtbereich beim ersten Versuch nicht bestehen oder daran nicht teilnehmen, besteht die Möglichkeit zur Wiederholung. Wiederholungsprüfungen können während des Prüfungszeitraums abgelegt werden, der gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit des entsprechenden Semesters stattfindet, in dem die Veranstaltung geprüft oder abgehalten wurde.

Die spezifischen Regeln für Abschlussarbeiten werden von den Lehrstühlen/Professoren individuell festgelegt. Die relevanten Informationen sind daher auf den jeweiligen Websites der Lehrstühle zu finden. Bitte beachten Sie: Lehrstühle stellen häufig Anforderungen an vorherige Veranstaltungen, die vor der Betreuung einer Abschlussarbeit absolviert werden müssen, oder legen bestimmte Zeiträume für den Beginn einer Abschlussarbeit fest. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren.

 

Mehr Informationen zu Abschlussarbeiten am Institut für Informatik finden Sie hier.

 

Orientierungsprüfung und Fristen

Die Einhaltung von Fristen ist ein wichtiger und zentraler Aspekt für einen reibungslosen Studienverlauf. Fristen für die Klausuranmeldung in STUDIS, die Abgabe von Seminararbeiten oder der Bachelorarbeit müssen strikt eingehalten werden, da nur in absoluten Ausnahmefällen eine Verlängerung gewährt wird, wenn die Gründe sofort gemeldet werden. Im Folgenden sind die zu beachtenden Fristen aufgeführt:

 

Rückmeldung

Bereits an der Universität Augsburg immatrikulierte Studierende müssen sich innerhalb der Frist zurückmelden, wenn sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten. Dies erfolgt nicht persönlich, sondern durch Überweisung des Semesterbeitrags an die Staatsoberkasse Bayern. Weitere Informationen zur Überweisung und zur Rückmeldefrist finden Sie auf der Website der Studierendenkanzlei. Wer die fristgemäße Rückmeldung versäumt, wird gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr. 4 BayHSchG exmatrikuliert. In Studiengängen mit begrenzter Teilnehmerzahl bedeutet dies den Verlust des Studienplatzes.

 

Klausuranmeldung in STUDIS

Wer vergisst, sich in STUDIS für eine Klausur anzumelden, kann ausnahmslos nicht an dieser Klausur teilnehmen und hat erst wieder in einem oder zwei Semestern die Möglichkeit, die Prüfung zu schreiben. Dies kann zur Verlängerung der Studiendauer führen. Die Anmeldezeiträume für die Klausuren der nächsten Semester finden Sie auf der Website des Prüfungsamts. Wenn nach acht (bzw. neun nach Prüfungsordnung 2015) Semestern nicht alle Prüfungsleistungen erbracht wurden, kann eine Verlängerung der Studienzeit nur gewährt werden, wenn jeder Prüfungszeitraum genutzt wurde. Das bedeutet: Wenn ein Prüfungszeitraum verpasst wurde, in dem die Prüfung nicht versucht wurde, ist ein Härtefallantrag nicht mehr möglich, da der Studierende nicht zielgerichtet studiert hat. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Studierende aus nicht selbst verschuldeten Gründen, wie z. B. Krankheit, nicht teilnehmen konnte.

 

Abgabe der Bachelorarbeit

Der Abgabetermin ist auf dem Bescheid des Prüfungsamts vermerkt und muss unbedingt eingehalten werden, da eine verspätete Abgabe zum Nichtbestehen der Bachelorarbeit führt. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, falls während der Bearbeitung der Bachelorarbeit triftige Gründe entstehen, die eine fristgerechte Fertigstellung unmöglich machen und nicht vom Studierenden zu vertreten sind (z. B. Krankheit). Dieser Antrag muss so früh wie möglich mit entsprechenden Nachweisen eingereicht werden.

Die Orientierungsprüfung regelt, welche Prüfungsleistungen von Ihnen in den ersten Semestern (in der Regel in den ersten drei Semestern) unbedingt erbracht werden müssen. Welche Leistungen dies im Einzelnen sind und wie die genauen Fristen festgelegt wurden regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

 

Hier gilt: wenn nicht alle für die Orientierungsprüfung festgeschreibenen Leistungen fristgerecht bestanden wurden, ist der Studiengang endgültig nicht bestanden. Härtefallanträge können beim Prüfungsamt beantragt werden. Hierfür müssen belegbare triftige Gründe vorliegen!

Falls die Orientierungsprüfung (30 LPs aus dem Grundlagenbereich bis zum Ende des zweiten Semesters) nicht bestanden wird, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser offizielle Antrag muss beim Prüfungsamt eingereicht werden, welches auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert. Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind auf der Website des Prüfungsamts verfügbar. Der Antrag sollte auf schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen basieren (z. B. durch Atteste). Bei Genehmigung des Antrags wird ein zusätzliches Semester für die Orientierungsprüfung gewährt. Im Falle einer Ablehnung ist eine Fortsetzung des Studiums leider nicht möglich.

Falls bereits während des Studiums Schwierigkeiten auftreten oder Verzögerungen erkennbar werden, sollte frühzeitig die Studienfachberatung kontaktiert werden. Diese kann oft wertvolle Tipps und Unterstützung bieten. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit zu stellen. Dieser offizielle Antrag muss beim Prüfungsamt eingereicht werden, welches auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Website des Prüfungsamts.

Der Antrag muss auf schwerwiegenden, nicht selbst verschuldeten und nachweisbaren Gründen beruhen (z. B. durch Atteste). Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller ein zusätzliches Semester für den Abschluss des Studiums. Bei Ablehnung ist eine Fortsetzung des Studiums leider nicht möglich.

Sobald alle Leistungen erbracht sind, müssen Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Prüfungsamts.

Nach dem Studium

 

Masterstudium

Auch für den Master bietet das Institut für Informatik ein reichhaltiges Angebot von Studiengängen an, um das Wissen weiter zu vertiefen. Zur Übersicht des Studienangebots am Institut für Informatik:

Masterangebot

Die Masterstudiengänge bauen auf den Inhalten der Bachelorstudiengänge des Instituts auf. Bewerbungen aus anderen Universitäten und Fächern sind erwünscht, aber zum Teil eingeschränkt.

Falls Sie Interesse an einem Masterstudiengang haben, stehen Ihnen die Fachstudienberaterinnen und -berater gerne zur Verfügung. Grundsätzlich ist - wie auch für einen Bachelorstudiengang - eine Bewerbung erforderlich (siehe auch: Studiengangwechsel​​​​).

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Studienangebot:
Übergang vom Bachelor zum Master.

 

Habilitation

Informationen zur Habilitation finden Sie hier.

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