Habilitationsverfahren

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung eines Bewerbers/einer Bewerberin zum Professor/zur Professorin in einem bestimmten Fachgebiet (Lehrbefähigung). Im Anschluss an die erfolgreiche Habilitation kann auf Antrag auch die Lehrbefugnis an der Universität Augsburg erteilt werden.

 

Die näheren Informationen zum Habilitationsverfahren und zur Erteilung der Lehrbefugnis können Sie dem Ablaufplan für Habilitationsverfahren (s.u.) und den Habilitationsordnungen (s.u.) entnehmen. Bei Fragen zum Ablauf eines Habilitationsverfahren und zu den Zulassungskriterien steht unsere Fachbereichsbeamtin gerne zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass an der Fakultät für Angewandte Informatik ein Habilitationsverfahren mit einem Vorstellungsvortrag des Kandidaten/der Kandidatin und der Ermunterung durch das fachlich zuständige Institut beginnt. Erst bei Vorliegen der Ermunterung kann der Antrag auf Zulassung zur Habilitation eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich wegen der Planung Ihres Vorstellungsvortrags rechtzeitig an die Fachbereichsbeamtin.

Kontakt

Gabi Pröll
Fachbereichsbeamtin
Fakultät für Angewandte Informatik

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