Grundstudium Jura
Vorlesungsabschlussklausuren
Bürgerliches Recht
Grundkurs Bürgerliches Recht I - 1. Semester
Grundkurs Bürgerliches Recht II - 2. Semester
Grundkurs Bürgerliches Recht III (zugleich ZP) - 3. Semester
Strafrecht
Grundkurs Strafrecht I - 1. Semester
Grundkurs Strafrecht II (zugleich ZP) - 2. Semester
Grundkurs Strafrecht III - 3. Semester
Öffentliches Recht
Grundkurs Öffentliches Recht I (Einführung in das Öffentliche Recht, Grundrechte) - 1. Semester
Grundkurs Öffentliches Recht II (Organisationsrecht von Staat und EU) - 2. Semester
Grundkurs Öffentliches Recht III (Verwaltungsrecht) (zugleich ZP) - 3. Semester
Grundkurs Öffentliches Recht IV (Europarecht) - 4. Semester
Ebenfalls während des Grundstudiums...
Anfängerhausarbeiten
Im Rahmen einer Anfängerhausarbeit bearbeiten die Studierenden einen umfangreicheren Fall und erarbeiten eine wissenschaftlich fundierte Lösung. In der vorlesungsfreien Zeit nach jedem Wintersemester wird eine Hausarbeit für Anfänger im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht, in der vorlesungsfreien Zeit nach jedem Sommersemester wird eine Hausarbeit für Anfänger im Strafrecht zur Bearbeitung gestellt.
Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse
Während ihres Jurastudiums müssen die Studierenden an einer Einführungsveranstaltung zum anglo-amerikanischen Recht, französischen Recht, polnischen Recht, russischen Recht, spanischen Recht oder türkischen Recht teilnehmen. Diese Kenntnisse können die Studierenden im Rahmen der Fremdsprachigen Rechtswissenschaftlichen Ausbildung vertiefen.
Wissenschaftliches Arbeiten
Wissenschaftliches Arbeiten erlernen die Studierenden durch den Besuch einer Pflichtveranstaltung zur "Juristischen Arbeitstechnik". Idealerweise gegen Ende des Grundstudiums vertiefen sie ihre Kenntnisse durch den Besuch eines Grundlagenseminars oder eine Hausarbeit in der Veranstaltung „Quellenexegese.
Praktische Studienzeiten
Während der dreimonatigen praktischen Studienzeiten lernen die Studierenden die Praxis der Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung kennen und erhalten einen Einblick in die Aufgaben und Tätigkeiten von Juristinnen und Juristen. Einer der drei erforderlichen Monate kann durch die Teilnahme an den "integrierten Praktika" erbracht werden. Dieses Angebot gibt es exklusiv an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.
Grundlagenseminare
Ab dem Wintersemester 2024/2025 werden die bisherigen propädeutischen Seminare durch "Grundlagenseminare" abgelöst. Die Grundlagenseminare werden von den Professorinnen und Professoren angeboten und richten sich an die Studierenden ab dem dritten Semester. Bereits in einem sehr frühen Stadium des Studiums wollen wir Freunde am wissenschaftlichen Diskurs vermitteln. Nicht der Inhalt, sondern die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Grundlagenthema in Wort und Schrift steht im Mittelpunkt dieses neuen Veranstaltungsformates. Der erfolgreiche Besuch eines Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren im Schwerpunktbereich.
"Integrierte Praktika"
Prof. Dr. Christoph Becker
Drei Stationen
Erste Station
Die erste Station ist der Juristischen Arbeitstechnik gewidmet und wird durch zwei Workshops zur Bibliotheksrecherche und zu den Datenbanken ergänzt.
Zweite Station
Im Mittelpunkt der zweiten Station steht die Veranstaltungsreihe „Die Rechtsanwaltschaft stellt sich vor“. Am Ende der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester berichten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berichten am Ende der vorlesungsfreien Zeit über ihre Tätigkeit in den Bereichen Verwaltungsrecht, Familienrecht, Architektenrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.
Dritte Station
Im Rahmen der dritten Station besuchen die Studierenden drei Einrichtungen ihrer Wahl. Während eines ca. dreistündigen Aufenthalts gewinnen sie einen Eindruck von den Örtlichkeiten, den Abläufen und Zuständigkeiten des Hauses und lernen die Aufgaben kennen, mit denen die Juristinnen und Juristen dort jeweils betraut sind.
Ablauf
Wintersemester
Voraussetzung für die Teilnahme an den "integrierten Praktika" ist das Bestehen der Klausur zur Vorlesung „Juristische Arbeitstechnik“. Wer sich während des Anmeldezeitraums im Anschluss an die Klausur nicht für das "Integrierte Praktikum" angemeldet hat, kann sich in den Folgejahren nur nach Rücksprache mit den Organisatoren anmelden. Diese Rücksprache muss bis spätestens Ende Februar des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Sommersemester
Während der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die ganztägige Veranstaltung „Die Rechtsanwaltschaft stellt sich vor“, den zweiteiligen Workshop „Einführung in die Bibliotheksrecherche und nehmen an drei Exkursionen teil. Eine Exkursion kann durch das „Kolloquium zu wirtschaftsjuristischen Fragestellungen“ ersetzt werden. Die Veranstaltungen müssen innerhalb eines Jahres besucht werden und können nicht in folgenden Semestern angerechnet werden.
Ansprechpartner für die Integrierten Praktika
- Telefon: +49 (0)821 598-4502