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Durch Vorlesungsabschlussklausuren und eine intensive Betreuung in Fallbesprechungen gewährleisten wir eine ausgezeichnete Rückkopplung zwischen Lehrenden und Studierenden. Im Idealfall entstehen dadurch keine Lücken.

Prof. Dr. Raphael Koch, Studiendekan

Vorlesungsabschlussklausuren

Bürgerliches Recht

Grundkurs Bürgerliches Recht I - 1. Semester
Grundkurs Bürgerliches Recht II - 2. Semester
Grundkurs Bürgerliches Recht III (zugleich ZP) - 3. Semester

Strafrecht

Grundkurs Strafrecht I - 1. Semester
Grundkurs Strafrecht II (zugleich ZP) - 2. Semester
Grundkurs Strafrecht III - 3. Semester

Öffentliches Recht

Grundkurs Öffentliches Recht I (Einführung in das Öffentliche Recht, Grundrechte) - 1. Semester
Grundkurs Öffentliches Recht II (Organisationsrecht von Staat und EU) - 2. Semester
Grundkurs Öffentliches Recht III (Verwaltungsrecht) (zugleich ZP) - 3. Semester
Grundkurs Öffentliches Recht IV (Europarecht) - 4. Semester

Ebenfalls während des Grundstudiums...

Anfängerhausarbeiten

Im Rahmen einer Anfängerhausarbeit bearbeiten die Studierenden einen umfangreicheren Fall und erarbeiten eine wissenschaftlich fundierte Lösung. In der vorlesungsfreien Zeit nach jedem Wintersemester wird eine Hausarbeit für Anfänger im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht, in der vorlesungsfreien Zeit nach jedem Sommersemester wird eine Hausarbeit für Anfänger im Strafrecht zur Bearbeitung gestellt.

Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse

Während ihres Jurastudiums müssen die Studierenden an einer Einführungsveranstaltung zum anglo-amerikanischen Recht, französischen Recht, polnischen Recht, russischen Recht, spanischen Recht oder türkischen Recht teilnehmen. Diese Kenntnisse können die Studierenden im Rahmen der Fremdsprachigen Rechtswissenschaftlichen Ausbildung vertiefen.

Wissenschaftliches Arbeiten

Wissenschaftliches Arbeiten erlernen die Studierenden durch den Besuch einer Pflichtveranstaltung zur "Juristischen Arbeitstechnik". Idealerweise gegen Ende des Grundstudiums vertiefen sie ihre Kenntnisse durch eine Hausarbeit in der Veranstaltung „Quellenexegese“ oder den Besuch eines propädeutischen Seminars.

Praktische Studienzeiten

Während der dreimonatigen praktischen Studienzeiten lernen die Studierenden die Praxis der Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung kennen und erhalten einen Einblick in die Aufgaben und Tätigkeiten von Juristinnen und Juristen. Einer der drei erforderlichen Monate kann durch die Teilnahme an den "integrierten Praktika" erbracht werden. Dieses Angebot gibt es exklusiv an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.

"Integrierte Praktika"

© Universität Augsburg
Prof. Dr. Christoph Becker
Mit dem "integrierten Praktikum", das als ein Praktikumsmonat anerkannt wird, werden die Studierenden bereits in einem sehr frühen Stadium mit dem juristischen Berufsfeld vertraut gemacht.

Prof. Dr. Christoph Becker

Drei Stationen

Erste Station

Die erste Station ist der Juristischen Arbeitstechnik gewidmet und wird durch zwei Workshops zur Bibliotheksrecherche und zu den Datenbanken ergänzt.

Zweite Station

Im Mittelpunkt der zweiten Station steht die Veranstaltungsreihe „Die Rechtsanwaltschaft stellt sich vor“. Am Ende der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester berichten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berichten am Ende der vorlesungsfreien Zeit über ihre Tätigkeit in den Bereichen Verwaltungsrecht, Familienrecht, Architektenrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.

Dritte Station

Im Rahmen der dritten Station besuchen die Studierenden drei Einrichtungen ihrer Wahl. Während eines ca. dreistündigen Aufenthalts gewinnen sie einen Eindruck von den Örtlichkeiten, den Abläufen und Zuständigkeiten des Hauses und lernen die Aufgaben kennen, mit denen die Juristinnen und Juristen dort jeweils betraut sind.

Ablauf

Wintersemester

Voraussetzung für die Teilnahme an den "integrierten Praktika" ist das Bestehen der Klausur zur Vorlesung „Juristische Arbeitstechnik“. Wer sich während des Anmeldezeitraums im Anschluss an die Klausur nicht für das "Integrierte Praktikum" angemeldet hat, kann sich in den Folgejahren nur nach Rücksprache mit den Organisatoren anmelden. Diese Rücksprache muss bis spätestens Ende Februar des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.

Sommersemester

Während der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die ganztägige Veranstaltung „Die Rechtsanwaltschaft stellt sich vor“, den zweiteiligen Workshop „Einführung in die Bibliotheksrecherche und nehmen an drei Exkursionen teil. Eine Exkursion kann durch das „Kolloquium zu wirtschaftsjuristischen Fragestellungen“ ersetzt werden. Die Veranstaltungen müssen innerhalb eines Jahres besucht werden und können nicht in folgenden Semestern angerechnet werden.

Ansprechpartner für die Integrierten Praktika

Dr. Matthias Kober
Studienberatung für den Studiengang Rechtswissenschaft
Juristische Fakultät

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