Philip C. Jessup International Law Moot Court 2024/2025

Philip C. Jessup International Law Moot Court

 

©User:Velvet/Wikimedia Commons/CC BY-SA 4.0

 

Was ist der Jessup?

 

Der Philip C. Jessup International Law Moot Court ist der älteste, renommierteste und nach der Teilnehmerzahl weltweit größte studentische Wettbewerb im Völkerrecht. Jedes Jahr nehmen mehr als 700 Universitäten aus über 100 Ländern an dem Wettbewerb teil.

 

Der „Jessup“ simuliert eine Gerichtsverhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Die Teams der teilnehmenden Universitäten, die normalerweise aus vier bis fünf Studierenden bestehen, treten als Parteivertreter in einen fiktiven Fall auf. Die Richterbank ist Personen aus der juristischen Praxis (Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft) besetzt. Der gesamte Wettbewerb findet in englischer Sprache statt.

 

Jessup 2024/25

 

Der Fall für den „Jessup 2025“ wird folgende Fragen aufwerfen: (1) die Rechte und Pflichten anderer Mitglieder der internationalen Gemeinschaft, wenn zwei Personen den Anspruch erheben, der rechtmäßige Präsident eines Staates zu sein; (2) die Berufung auf die Immunität von Regierungsbeamten, die schwerer Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden; (3) die rechtlichen Folgen des Rückgangs der Küstenlinie für die Meereszonen der Küstenstaaten; und (4) die Auslegung der „kompromissarischen Klausel“ in einem Vertrag zur Gründung einer regionalen Organisation.

 

Ablauf

 

Der Wettbewerb erstreckt sich in der Regel von der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters bis zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einer Bewerbungsrunde im Juli ausgewählt. Nach einer Vorbereitungsphase beginnt im September die Bearbeitungszeit mit Ausgabe des Falles durch die International Law Students Association (ILSA). Zunächst verfassen die Teams Schriftsätze, die sog. „Memorials“, jeweils für die Kläger- und Beklagtenseite. Nach Abgabe der Schriftsätze im Januar werden Plädoyers („Pleadings“) für die nationale Vorausscheidung vorbereitet, die jährlich wechselnd von verschiedenen deutschen Universitäten oder Institutionen veranstaltet wird. Die drei besten Teams qualifizieren sich schließlich für die Endausscheidung in Washington, D.C. Die mündlichen Plädoyers bilden dabei das „Herz“ des Wettbewerbs.

 

 

Finale GNR 2024 © Lina Möller © Lina Möller

 

Finale GNR 2023 ©Hertie School / Thomas Lobenwein ©Hertie School / Thomas Lobenwein

 

Bewertung und Punktevergabe

 

Memorials und Pleadings werden von den Richterinnen und Richtern auf einer Punkteskala von 50 bis 100 Punkten - für die sog. „Raw Points“ - bewertet.

 

Dabei werden insbesondere die Kenntnisse des anwendbaren Rechts, der Umfang und der methodisch korrekte Umgang mit Rechercheergebnissen, die Struktur der Ausführungen und im mündlichen Bereich das Zeitmanagement, das Auftreten und der Umgang mit den Fragen der Richterinnen und Richtern gewichtet und bewertet. Jedes Team kann so insgesamt 900 „Raw Points“ pro Runde erreichen, 600 für die Pleadings, 300 für die Memorials.

 

Die in einer Runde erzielten „Raw Points“ der gegeneinander antretenden Teams werden in einem festgelegten Verfahren miteinander verglichen. Nach bestimmten Kriterien werden aus diesem Vergleich die sog. „Round Points“ errechnet. Es sind insgesamt neun Round Points zu vergeben, sechs für die Pleadings, drei für die Memorials. Das Team mit der höheren Anzahl „Round Points“ gewinnt den Vergleich.

 

Warum Jessup? – oder: Was wir Ihnen bieten

 

  • Völkerrecht: Sie erwerben und vertiefen in vergleichsweise kurzer Zeit belastbare Völkerrechtskenntnisse, die Ihnen eine wertvolle Grundlage für die Schwerpunktprüfung bieten können.
  • Fremdsprachenausbildung: Der gesamte Wettbewerb findet in englischer Sprache statt. Sie perfektionieren Ihre fachbezogene Ausdrucksfähigkeit in englischer Sprache.
  • Praxisbezug: Bereits während des Studiums erhalten Sie wertvolle Einblicke in die anwaltliche Arbeitsweise und lernen, eine Partei vor Gericht zu repräsentieren. Das ermöglicht zugleich einen neuen Zugang zum (Völker-)Recht.
  • Rhetorik- und Argumentationstraining: Sie üben, wie man einen Schriftsatz anfertigt, kreative Lösungsansätze für seine Partei entwickelt und überzeugend seine Argumente vor Gericht vertritt. Dadurch stärken Sie auch Ihre (in der Praxis wichtigen) mündlichen Fertigkeiten.
  • Networking: Der Wettbewerb eröffnet die Chance, wertvolle Kontakte zu den beteiligten Vertretern aus Wissenschaft und Praxis (insbesondere internationale Anwaltskanzleien, internationale Organisationen, Auswärtiges Amt) zu knüpfen. Auch gibt er Gelegenheit, in der Endausscheidung Studierende aus der ganzen Welt kennenzulernen.
  • Teamwork und Spaß: Die Teilnahme am Jessup ist eine Herausforderung, die zusammenschweißt. Der Jessup Spirit, der Teams auch lange nach Ende des Wettbewerbes zusammenhält, ist legendär.
  • Intensive Betreuung: Während des gesamten Wettbewerbes werden Sie durch den Lehrstuhl betreut. Ihnen werden in mehreren Crash-Kursen die theoretischen und praktischen Fähigkeiten vermittelt, die für den Wettbewerb erforderlich sind.

 

Der Jessup und das Studium

 

Die Teilnahme am Jessup-Wettbewerb kann als Schwerpunktleistung im Fach „Völkerrecht“ eingebracht oder als praktische Studienzeit nach § 25 JAPO angerechnet werden.

 

Daneben kann für die Teilnahme am Jessup Moot Court eine sog. „Freischussverlängerung“ nach § 37 JAPO gewährt werden.

 

Der Jessup Moot Court ist ein Wettbewerb, der einen großen Zeiteinsatz und die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmenden verlangt. Interessenten sollten sich daher darauf einstellen, am regulären Veranstaltungsbetrieb nur eingeschränkt teilnehmen zu können.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden, die noch keinen akademischen Abschluss erworben haben. Das Programm richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, einschließlich des Bachelorstudienganges Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

 

Sollten Sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben, müsste ggfs. die Zustimmung des Veranstalters für die Teilnahme eingeholt werden.

Daneben sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Interesse an völkerrechtlichen Fragen (Vorkenntnisse sind nicht zwingend)
  • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Fähigkeit zur Teamarbeit
  • ausreichende zeitliche Kapazität

 

Bewerbungsunterlagen und Ansprechpartner

 

Für eine Bewerbung sind bis zum 21.06.2024 folgende Unterlagen an sekretariat.rensmann@jura.uni-augsburg.de zu senden:

  • Motivationsschreiben in englischer Sprache
  • Lebenslauf
  • STUDIS-Auszug
  • sonstige relevante Nachweise

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an quirin.bernhard@jura.uni-augsburg.de wenden.

 

 

Weiterführende Hinweise

 

 

 

 

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