Vortrag Krakau zum grundgesetzlichen Menschenrechtsbekenntnis
16.10.2021 | Im Rahmen einer Konferenz zu „Interdisciplinary Approaches to Law“ hat Prof. Rensmann an der Jagiellonen Universität in Krakau einen Vortrag mit dem Titel “Inalienable Human Rights as an Interdisciplinary Challenge“ gehalten. Mit der Veranstaltung wurde die Tradition der Krakauer-Augsburger Symposien fortgesetzt, die 2002 von Prof. Jerzy Stelmach und Prof. Reiner Schmidt begründet worden ist. Die diesjährige Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Verleihung der Ehrendoktorwürde der Jagiellonen Universität an Prof. Schmidt.
Das verfassungsrechtliche Menschenrechtsbekenntnis in Art. 1 Abs. 2 GG hat in den ersten fünfzig Jahren nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in der deutschen Rechtsprechung und Lehre kaum eine Rolle gespielt. Erst in jüngerer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht die „unveräußerlichen Menschenrechte“ als Brücke zu den europäischen und völkerrechtlichen Grund- und Menschenrechten wiederentdeckt. Prof. Rensmann hat sich in seinem Krakauer Vortrag mit den methodischen Herausforderungen auseinandergesetzt, die mit der Renaissance des grundgesetzlichen Menschenrechtsbekenntnisses verbunden sind.
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