Schwerpunktseminar Digitale Technologien im Gesundheitswesen

Frau Prof. Wagner bietet im Sommersemester 2024 ein Schwerpunktseminar (Schwerpunkt VI) an:


Digitale Technologien im Gesundheitswesen


Dass der Digitalisierung zunehmend eine Schlüsselrolle auch für den Gesundheitsschutz zukommt, ist
weitestgehend unbestritten. Bei der ordnungspolitischen Gestaltung der Digitalisierung im Gesund-
heitswesen wird aber immer wieder um den richtigen Weg gerungen. Dem Recht kommt dabei die
Aufgabe zu, die nötige Offenheit für die Chancen der Digitalisierung zu bewahren, aber auch die Risiken
für die Gesundheit und die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu ad-
ressieren. Ausgerichtet am Patientenwohl leiten normative Kriterien wie Selbstbestimmung, Qualität
oder Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit die Navigation zwischen Fortschritt und Vorsicht. Das am
22. März 2024 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesund-
heitswesen (DigiG) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) vom sel-
ben Tag setzen dabei die jüngsten Akzente der nationalen Digitalisierungsstrategie.

 

Im Rahmen des Seminars sollen Kontext, Chancen und Risiken einzelner Erscheinungsformen digitaler

Technologien im Gesundheitswesen aus rechtlicher Perspektive beleuchtet werden.


Mögliche Themen:


1. Zugang zur Gesundheitsversorgung: Chancen und Risiken der Digitalisierung
2. Versichertendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung
3. Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken
4. Die elektronische Gesundheitskarte
5. Die elektronische Patientenakte: Opt-In oder Opt-Out?
6. Die elektronische Gesundheitsakte
7. Das elektronische Rezept
8. Das nationale Gesundheitsportal
9. „Apps auf Rezept“ – Digitale Gesundheitsanwendungen
10. Digitale Gesundheitsanwendungen und Lock-in-Effekte
11. Telemedizin: berufsrechtliche Perspektive
12. Telemedizin: Sorgfaltsstandards
13. Telemedizin: Werbung
14. Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung: Haftungsfragen
15. Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung: Diskriminierungsfragen

 

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende des Schwerpunktbereichs VI ab dem 5. Fachse-
mester, steht aber auch anderen Interessierten offen. Alle an einer Seminarteilnahme Interessierten
werden gebeten, sich zunächst unverbindlich bei Frau Daniela Schölzel per E-Mail (sekretariat.wag-
ner@jura.uni-augsburg.de) bis zum 21. April 2024 voranzumelden – gerne auch unter Mitteilung des
Wunschthemas.


Die Vorbesprechung einschließlich der Themenvergabe findet am Dienstag, den 23. April 2024, um
17:30 Uhr im HS 1001 (Gebäude H) statt. Nach einer zweiwöchigen Anmeldefrist beginnt der vierwö-
chige Bearbeitungszeitraum am Mittwoch, den 8. Mai 2024, um 11:00 Uhr. Die Themenvergabe wird
erst mit Ablauf der zweiwöchigen Anmeldefrist verbindlich.

 

Suche