ZfK-Professorin Sina Fontana als Expertin zur Anhörung des Familienausschusses des Bundestags bestellt

In der Sitzung des Famiilienausschusses wurde über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) beraten. Dieser soll gewährleisten, dass schwangeren Personen hinreichenden Schutz vor Protestaktionen (sog. „Gehsteigbelästigungen“) im räumlichen Nahbereich von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erfahren. Prof. Dr. Sina Fontana kommt im Rahmen ihrer Stellungnahme zur folgenden Schlussfolgerung:

Eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, ist nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern mit Blick auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der schwangeren Personen und zur Sicherung des staatlichen Beratungsauftrags verfassungsrechtlich geboten.

Hintergrundinformationen zur Sitzung, einschließlich der schriftlichen Stellungnahme von Prof. Fontana, können hier abgerufen werden.

Suche