ZfK-Professorin Sina Fontana als Expertin zur Anhörung des Familienausschusses des Bundestags bestellt
Eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, ist nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern mit Blick auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der schwangeren Personen und zur Sicherung des staatlichen Beratungsauftrags verfassungsrechtlich geboten. Hintergrundinformationen zur Sitzung, einschließlich der schriftlichen Stellungnahme von Prof. Fontana, können
hier abgerufen werden.