Erstes Staatsexamen in einem Lehramt
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme in die abgelegten Prüfungen des ersten Staatsexamens vom Herbsttermin 2024 findet statt am: Termin der Einsichtnahme
Aktuelle Informationen
- Wegfall der Meldefrist
Wichtiger Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 die Erste Lehramtsprüfung in den Fächerverbindungen ablegen wollen finden Sie unter folgenem Link:
Wegfall der Meldefrist
-
Hinweis zur Bekanntgabe der mündlichen Prüfungstermine im Frühjahr 2025
- Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Informationen/Sonderregelungen auf der
Öffnungszeiten
Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Achtung:
Ab 07.01.2025 bis 17.04.2025 findet der Parteiverkehr im Prüfungsamt Lehramt Staatsexamen täglich von 8.30 bis 12.00 Uhr statt.
Wir bitten Sie weiterhin vorwiegend Ihre Nachreichungen oder Fragen per E-Mail ( Pruefungsamt-Lehramt-Staatsexamen@zv.uni-augsburg.de) oder per Post zu senden. Auch der Einwurf in unseren Briefkasten ist möglich (Sie erhalten immer eine Eingangsbestätigung per E-Mail).
Sie erreichen uns außerdem telefonisch über die Studierendenhotline (0821) 598 - 1111.
Sondermaßnahme des Kultusministeriums
-
Informationen zum Quereinstieg in das Lehramt an Realschulen
Hinweis: Diese Sondermaßnahme wird auch in den nächsten Jahren fortgeführt und bspw. hinsichtlich der möglichen Fächerverbindungen noch ausgebaut!
- Sondermaßnahmen für das Lehramt am Gymnasium (Quereinstieg)
Im Gymnasialbereich besteht derzeit in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geschichte, Informatik, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Gesellschaft, Sport sowie Wirtschaft und Recht ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. Daher werden zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der gymnasialen Lehrbefähigung in diesen Fächern durchgeführt.
Weitere Informationen hierzu finden sie unter folgendem Link:
https://www.lehrer-werden.bayern/quereinstieg-und-sondermassnahmen
Unsere Themen
Themen auf dieser Seite:
- Homepagelink zum Staatsministerium
- Anmeldung/Leitfaden und Formularserver des Kultusministeriums (Online-Meldung)
- 30-Punkte-Regelung
- Fristen für die Prüfungstermine Frühjahr/Herbst
- Antrags- und Änderungsformulare (Adressänderung/Rücktritt/Fachänderungen)
- Zulassungsarbeit (Empfangsbestätigung/Verlängerung/Aufkleber/Anrechnung)
Staatsexamen: erste Schritte für eine erfolgreiche Anmeldung
-
Leitfaden für die Meldung mit Formularserver (Online-Meldeverfahren)
VIBS-Portal - Studienverlaufsbescheinigung
Studis-Portal - Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung
- Informationsblatt zur 30-Punkte-Regelung ab Herbst 2021
-
30-Punkte-Formular
Dem ausgefüllten 30-Punkte-Formular sind beizufügen:
- eine Prüfungsanmeldebestätigung Studis-Portal (bitte im Studisportal auswählen: NICHT VERIFIZIERBAR Nr. 4 Prüfungsanmeldebestätigung)
- eine Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung Studis-Portal
Die Beantragung der 30-Punkte-Regelung, zusammen mit den beizufügenden Unterlagen, kann erst ca. 1 Woche aber spätestens zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten Einzelprüfung erfolgen! -
Dringende Studierempfehlung für Kandidatinnen/Kandidaten Staatsexamen nach § 116 Schüler mit besonderem Förderbedarf (LPO I)
Neu: § 116 wird zu § 117 LPO I „Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern“
Die Bestimmungen in § 117 LPO I gelten erstmals für den Prüfungstermin Herbst 2022! Die obigen Studierempfehlungen gelten auch für § 117 LPO I.
Formulare Erste Staatsprüfung
-
pdf
-
pdf
Informationen und Formulare Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
-
pdf
-
pdf
-
pdf
-
pdf
-
pdf
Aufkleber
-
pdf
-
pdf
-
pdf
-
pdf
Anrechnung als Zulassungsarbeit
-
pdf
Kontakt
- Telefon: +49 821 598-1111
E-Mail: pruefungsamt-lehramt-staatsexamen@zv.uni-augsburgzv.uni-augsburg.de ()
- Telefon: +49 821 598-1111
E-Mail: pruefungsamt-lehramt-staatsexamen@zv.uni-augsburgzv.uni-augsburg.de ()
- Telefon: +49 821 598-1111
E-Mail: pruefungsamt-lehramt-staatsexamen@zv.uni-augsburgzv.uni-augsburg.de ()