​Termine Erste Staatsprüfung Herbst 2024

Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Herbst 2024 per Einschreiben an folgende Adresse:

 

Universität Augsburg

Prüfungsamt 1/4

Lehramt - Staatsexamen

Universitätsstraße 2

86159 Augsburg

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.

 

  • Anmeldung:
    1. Dezember 2023 bis 1. Februar 2024
     
  • Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
    1. Februar 2024

    mit Verlängerung:
    1. April 2024
     
  • Änderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebietsänderung usw.):
    15. Mai 2024
     
  • Rücktritt:
    spätestens bis 9. Juli 2024
     
  • Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
    Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
     
  • Schriftlicher Prüfungszeitraum:
    05.08.2024 bis 04.10.2024
    Endgültiger Terminplan für den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung im Herbst 2024
     
  • Praktischer Prüfungszeitraum:
    05.08.2024 bis 06.12.2024
     
  • Mündlicher Prüfungszeitraum:
    07.10.2024 bis 06.12.2024
    Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Präsidiumsgebäude) ausgehängt.
     
    • Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:

      Die Einsichtnahme in die abgelegten Prüfungen des ersten Staatsexaemens vom Herbsttermin 2024 findet statt am Mittwoch, 29.01.2025 von 16:00 - 18:30 Uhr.

      - Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
      - Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
      - Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
      - Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.

      Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
       

Merkblatt zum Zulassungsantrag

 

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 04.10.2023

 

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 02.10.2023 (Staatsexamen Sport)
 

Internetseite des Bayerischen Staatsminsiteriums für Unterricht und Kultus: Anmeldetermine und Prüfungstermine zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

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