Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 17.07.2024

In der zehnten ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 17.07.2024, wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Verantwortungsbewussten Alkoholkonsum bei studentischen Veranstaltungen stärken

Bei Veranstaltungen der überfakultären Studierendenvertretung soll grundsätzlich nicht ausschließlich Alkohol angeboten werden. Es soll eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sich Teilnehmer*innen zu keinem Zeitpunkt zum Alkoholkonsum gedrängt fühlen. Dies kann beispielsweise geschehen, indem für Aktivitäten, die als Trinkspiel konzipiert, sind wie Flunkyball und Bierpong auch die Option zum Konsum von nichtalkoholischen Getränken bedacht wird. Außerdem soll bei der Veranstaltungsbewerbung gekennzeichnet werden, ob bei einer Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht.

Der Studentische Konvent empfiehlt den StuRas, Fachschaften und weiteren studentischen Vereinigungen und Initiativen, dies ebenfalls umzusetzen, insbesondere bei Ersti-Veranstaltungen.

Begründung:
In Deutschland ist der Konsum von Alkohol gesellschafltich akzeptiert und nicht mehr wegzudenken. Besonders unter Studerenden ist dies der Fall, so haben ca. 20 % aller Studierenden einen nicht ungefährlichen Alkoholkonsum.
Dieser Thematik sollte die Studierendenvertetung der Universität Augsburg begegnen und mit gutem Vorbild vorangehen. Hierzu gehört es den Alkoholkonsum auf den von der Studierendenvertretung organisierten und durchgeführten Veranstaltungen zu überdenken und sich Konzepte zu überlegen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol hergestellt werden kann. So ist nicht gegeben, dass Spaß nur in Verbindung mit Alkohol stattfinden kann.
Außerhalb des AStA besitzt der Studentische Konvent keine Weisungskompetenz. Trotzdem sollte er Anregungen für die Gestaltung des studentischen Lebens und der universitären Kultur geben und Best Practice vorleben und in die Universität hineinkommunizieren.
Ersti-Veranstaltungen wie z.B. Erstihütten oder Orientierungswochen sind besonders relevant, da erst kurz Volljährige i.d.R. noch weniger Erfahrung mit ihrem Alkohollimit haben, aber auch mit dem Achten auf und Kommunizieren von Grenzen. In Kombination erhöht dies die Gefahr von übergriffigem Verhalten. Gruppen und Personen mit Vorbild-Funktion sollen eine Kultur pflegen, in der kein sozialer Druck zu Alkoholkonsum besteht.
Es gibt verschiedenste Gründe, warum eine Person grundsätzlich oder gerade keinen Alkohol konsumieren möchte oder kann. Dadurch sollte sich niemand vom studentischen Leben ausgeschlossen fühlen oder tatsächlich werden.

Entlastung des AStA-Vorstands der Legislatur 2022/23 sowie Geschäftsjahr 2023

Der Studentische Konvent entlastet nach §2a Nr. 2 seiner Geschäftsordnung den AStA-Vorstand der Legislatur 2022/23 sowie den gesamten AStA für das Geschäftsjahr 2023.

Begründung:
Im Geschäftsjahr 2023 haben die Referate des AStA, der AStA-Vorstand sowie zugehörige Gruppen zahlreiche Projekte und Veranstaltungen durchgeführt, an Vernetzungstreffen teilgenommen sowie Anschaffungen getätigt. Nach Überprüfung der tatsächlichen Buchungen von 2023 sind die Antragstellenden der Ansicht, dass im Haushaltjahr 2023 alle Ausgaben und Einnahmen sinnvoll im Rahmen der Aufgaben und Interessen des AStA getätigt wurden, weshalb hierfür um die Entlastung durch den Studentischen Konvent gebeten wird. Im Anhang befindet sich eine Übersicht des vom Konvent beschlossenen Haushalt für 2023 und eine Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben im Vergleich.
Darüber hinaus werden um die Entlastung des AStA-Vorstands und der Referent*innen aus der Legislatur 2022/23 gebeten. Die Antragstellenden sehen keinen Hinweis darauf, dass der Vorstand oder Referent*innen 2022/23 der Rechenschaftspflicht dem Konvent gegenüber nicht gerecht wurden, noch dass in sonstiger Hinsicht entgegen den Interessen der Studierendenschaft oder Studierendenvertretung gehandelt wurde.

Discokugel im HS I

Im HS I, Gebäude C oder altenativ an zentraler Stelle im Hörsaalzentrum soll eine Discokugel installiert werden.

Begründung:
Das Campusleben ist in den letzten zwei Jahren nach der pandemiebedingten Schließung der Universität und vielen weiteren Teilen des öffentlichen Lebens wieder gut angelaufen.
Initiativen, Fachschaften, der AStA und weitere Akteure bemühen sich, eine vielzahl verschiedener Veranstaltungen an der Uni durchzuführen. Leider gibt es bei Partyveranstaltung noch immer für manche Gruppen rechtliche und für alle ehrenamtlichen auch organisatorische und kapazitätstechnische Einschränkungen. Parties finden schon lange nur in externen Räumlichkeiten statt.
Mit einer Discokugel soll den Studierenden eine Inspiration gegeben werden, dass unser Campus, besonders das Hörsaalzentrum, mal ein Ort großer Feiern war und es an der Universität auch Platz für Freude und Beisammensein außerhalb des Studiums gibt. Darüber hinaus erhoffen wir uns, dass die Discokugel zur Motivation der Studierenden Vorlesungen zu besuchen beiträgt.
Optional kann ein Beleuchtungskonzept erarbeitet werden, welches die Discokugel besser zur Geltung bringt.

Änderung der Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet die Veränderung des Punktes „Aufwandsentschädigungen“ in der Übersicht der voraussichtlichen Aufgaben, nach § 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universität Augsburg. Dem Punkt „Aufwandsentschädigungen“ werden die beiden Unterpunkte „2 Mitglieder des Präsidiums á 613,53 €“ und „Vertreter*innen in der EULe á 104,00 €“ hinzugefügt. Dies führt zur nachfolgenden Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben.

Veröffentlicht von

Dieser Artikel wurde veröffentlicht vom Präsidium des Studentischen Konvents.

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