Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (M.A.)
Studieninhalt:
Zentrale Inhalte des Studiengangs sind die Vertiefung von theoretischem und methodologischem Wissen mit dem Ziel des Ausbaus transkultureller Kompetenz, dem Ausbau und der Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in sprachwissenschaftlichen Disziplinen und die Erarbeitung von exemplarischen eigen- und fremdkulturellen Themengebieten. Der Studiengang beinhaltet die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit zwei Fremdsprachen auf sehr hohem Niveau. Organisatorisch verteilen sich die Studieninhalte auf die Teildisziplinen Deskriptive Sprachwissenschaft, Angewandte Sprachwissenschaft, Fremdsprachendidaktik und Ethnologie/Volkskunde.
Berufsperspektiven:
- Universitäre Lehrtätigkeiten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Journalismus und Medien
- Kulturmanagement
- außerschulischer Fremdsprachenunterricht
Bewerbungsunterlagen
- Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Studienabschluss
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records")
- Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
- Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 ( s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
Das Einreichen von Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht vorgesehen.
Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden: Wenn Sie im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem "Transcript of Records" bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss (in vereidigter Übersetzung, wenn nicht auf Deutsch oder Englisch - Ausnahme: China, Indien und Vietnam nur mit APS-Bescheinigung)
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records"); in vereidigter Übersetzung, wenn nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universität Augsburg)
- Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf Niveau C1/C2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
- Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 (falls Sprachkenntnisse nicht durch Muttersprache nachgewiesen sind, s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung)
Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 3) muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.
Das Einreichen von Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht vorgesehen.
Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden: Wenn Sie im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderern gleichwertigen Hochschulabschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.
Zum Bewerbungsportal
Kontakt Fachstudienberatung
Kontakt Prüfungsamt
- Telefon: +49 821 598-1111
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