Urban Cultures (M.A.)
Studieninhalt:
Der internationale forschungsbasierte Masterstudiengang "Urban Cultures" (URC) richtet sich an Studierende mit Interesse an urbanen Kulturwissenschaften, die transdisziplinäre Kompetenzen in Bezug auf europäische und lateinamerikanische Städte und Stadtregionen erwerben wollen. Neben dem Studium einschlägiger urbaner Theorien und Praktiken konzentriert sich der Master-Lehrplan auf die Bedeutung von Kunst und Kultur für eine nachhaltige und integrative Stadtplanung und -verwaltung. Dabei werden nicht nur Maßnahmen der Stadtverwaltung und -politik berücksichtigt, sondern auch die konstituierende Rolle städtischer Imaginationen und Ästhetik für urbane Identitäten und Gestaltungsprozesse.
Der Studiengang beinhaltet:
- Städtische Ästhetik & Diskurse
- Urbane Räume & Governance
- Urbane Transformation & Diversität
- Transatlantische urbane Kulturen und Praktiken
- und vieles mehr
Berufsperspektiven:
- Stadtverwaltung/öffentliches Management
- Städtische/regionale Kulturämter
- Gemeinden und Ministerien
- Kulturmanagement & Regierungsagenturen
- Erhaltung des kulturellen Erbes und Erneuerung der bebauten Umwelt
- Kreativwirtschaft
- Städtisches Netzwerk
- Kommunale Ämter
- Architektonische und kulturelle Planungsbüros
- usw.
Besonderheiten
- Interkulturalität: Drei Auslandssemester in historischen UNESCO-Städten (Augsburg-Santiago de Compostela-Coimbra) mit europäischem Praktikum oder lateinamerikanischer Studienaktivität in Buenos Aires oder São Paulo.
- Transdisziplinarität: Urban Cultural Studies - Ansätze und Methoden aus den Geisteswissenschaften, der Geographie und den Sozialwissenschaften.
Bewerbungsunterlagen
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Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. Ä.;
ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
Bewerber und Bewerberinnen, die einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Urban Cultures zugelassen, dass sie den überdurchschnittlichen Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Urban Cultures folgenden Semesters nachweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Prüfungsergebnisse, die dabei erzielte Durchschnittsnote, die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte beizufügen (Transcript of Records). Studierende der Universität Augsburg beantragen die Durchschnittsnotenbescheinigung bitte frühzeitig per E-Mail ssc@zv.uni-augsburg.de beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort über https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann. -
Transcript of Records
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Nachweis von Sprachkenntnissen: Englisch auf Niveau C1 GER
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Nachweis von Sprachkenntnissen: Spanisch und/oder Portugiesischer auf dem Niveau C 1 GER.
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Lebenslauf
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Motivationsschreiben
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Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. Ä (in englischer oder deutscher Übersetzung im Original hochzuladen);
ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
Bewerber und Bewerberinnen, die in einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Urban Cultures zugelassen, dass sie den überdurchschnittlichen Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Urban Cultures folgenden Semesters nachweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Prüfungsergebnisse, die dabei erzielte Durchschnittsnote, die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte beizufügen (Transcript of Records).
- Transcript of Records
- Nachweis von Sprachkenntnissen: Englische auf dem Niveau C 1 GER
- Nachweis von Sprachkenntnissen: Spanische und/oder Portugiesisch auf dem Niveau C 1 GER
Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten unter anderem als nachgewiesen, wenn ein Abschluss nach Nr. 1 vorliegt mit einem sprachwissenschaftlichen oder philologischen Anteil in der jeweiligen Sprache im Umfang mindestens eines Nebenfachs mit 60 LP oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt.
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Lebenslauf
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Motivationsschreiben
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Hochschulzugangsberechtigung
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.
Kontakt Fachstudienberatung
Kontakt Prüfungsamt
- Telefon: +49 821 598-1111
- Telefon: +49 821 598-1111