Bibliotheksbenutzung für UKA & BKH-Beschäftigte

Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

Ärztliches und weiteres wissenschaftliches Personal des UKA

Der Bibliotheksausweis der Universitätsbibliothek ist integriert in die CAMPUS CARD der Universität. Eine CAMPUS CARD erhalten Sie über das Rechenzentrum (ZEBRA) der Universität (Rechenzentrumskennung erforderlich).

 

Um Ihre CAMPUS CARD für die Bibliotheksnutzung freizuschalten, füllen Sie bitte das Online-Formular zur "Einrichtung eines Bibliotheksbenutzerkontos" aus. Teilen Sie uns im Anschluss über die  Online-Auskunft die Bibliothekskennung Ihrer CAMPUS CARD mit oder kommen Sie in der Teilbibliothek Medizin vorbei, damit Ihre Karte freigeschaltet werden kann.

 

 

Nicht-wissenschaftliches Personal des UKA und Personal des BKH

Um einen Bibliotheksweis zu erhalten, füllen Sie bitte das Online-Formular zur "Einrichtung eines Bibliotheksbenutzerkontos" aus.
 
Damit wir Ihre Anträge eindeutig zuordnen können, geben Sie dabei bitte im Feld "Fakultät/Lehrstuhl bzw. Einrichtung:" den Eintrag "UKA" bzw. "BKH" an. sowie im Feld "Email-Adresse dienstlich:" Ihre UKA- bzw. BKH-Mailadresse.
 
Ihnen wird der Bibliotheksausweis innerhalb etwa einer Woche per Hauspost zu geschickt.

Was kann ich mit meinem Bibliotheksausweis ausleihen?

Alle Beschäftigten des UKA und des BKH (Beschäftigungsnachweis erforderlich):

 

Über Ihren Bibliotheksausweis können Sie folgende Medien der UB Augsburg ausleihen:

  • Bis zu fünf Bände aus dem Präsenzbestand. Die Leihfrist beträgt eine Woche. Zwei Verlängerungen um eine weitere Woche sind möglich, sofern keine Vormerkungen vorliegen.
  • Bis zu 20 Bände aus dem Magazin. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Zwei Verlängerungen um jeweils 4 Wochen sind möglich, sofern keine Vormerkungen vorliegen.
  • Bände aus der Lehrbuchsammlung sind mit Ihrem Bibliotheksbenutzerausweis leider nicht ausleihbar.

 

Ärztliches und weiteres wissenschaftliches Personal des UKA und des BKH:

 

Abweichend können Sie bis zu 20 Bände aus dem Präsenzbestand ausleihen. Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Zwei Verlängerungen um jeweils weitere vier Wochen sind möglich, sofern keine Vormerkungen vorliegen.

Wie kann ich auf E-Medien zugreifen?

Der Zugriff auf lizenzierte E-Medien für das Fach Medizin ist für alle Beschäftigten des UKA und des BKH möglich:

  • in den Räumen der Teilbibliothek Medizin und allen anderen Standorten der Universitätsbibliothek 
  • sowie in der Regel von internetfähigen Rechnern im UKA
  • (falls vorhanden) über Ihre Rechenzentrumskennung per VPN oder Shibboleth

 

Für ärzliches und weiteres wissenschaftliches Personal bieten wir zusätzlich einen ortsunabhängigen Zugriff via E-Medien-Login an.

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