Habilitation

an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Wenn Sie die Lehrbefähigung für ein Fach unserer Fakultät anstreben, so erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, ob in unseren ein Professor/eine Professorin bereit ist, Ihr Vorhaben zu betreuen.

 

Für Ihren Antrag auf Annahme als Habilitand/Habilitandin stellen wir Ihnen ein Antragsformular bereit, in welchem alle einzureichenden Unterlagen aufgeführt sind und ein Vorschlag für das durch den Fakultätsrat einzusetzende Fachmentorat gemacht werden kann.

 

 

Nach Prüfung der Unterlagen müssen Sie sich persönlich dem Fakultätsrat in einer seiner Sitzungen vorstellen. Erwartet werden:

  • ein kurzer Vortrag (maximal 5 bis 10 Minuten), der das Forschungsvorhaben vorstellt,
  • danach stellt Ihnen der Fakultätsrat Fragen zu Ihrem Vorhaben,
  • im Anschluss steht dem Fakultätsrat Ihre betreuende Person für Fragen zur Verfügung.

In der Regel erfahren Sie direkt vor Ort, ob Ihr Habilitationsvorhaben angenommen wird und ob das Fachmentorat in der vorgeschlagene Konstellation eingesetzt wird.

 

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, an welchen Tagen der Fakultätsrat Sitzungen hat und nehmen Sie sich dafür Zeit. Es wird vorausgesetzt, dass auch Ihre betreuende Person am Tag der Vorstellung des Vorhabens anwesend ist, um auftretende Fragen zu beantworten. Bitte sprechen Sie sich mit dieser Person rechtzeitig ab, ob Sie beide am gewünschten Termin der Sitzung Zeit haben.

 

Kontakt für weitere Fragen

Sandra Gellrich
Leiterin
Fakultätsverwaltung

Weitere Links

Verbindliche Regelungen zum Habilitationsrecht können Sie der Allgemeinen Habilitationsordnung der Universität und der Habilitationsordnung der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät entnehmen.

 

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