Zugangsvoraussetzungen
- Bachelor- und Lehramtsstudiengänge, Magisterstudiengang Kath. Theologie, Humanmedizin [Modellstudiengang], Rechtswissenschaft
Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (an der Universität Augsburg sind dies die Studiengänge: Bachelor- und Lehramtsstudiengänge, Magisterstudiengang Kath. Theologie, Humanmedizin -Modellstudiengang- und Rechtswissenschaft), wird durch eine deutsche oder ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen. Die Hochschulreife wird als allgemeine oder als fachgebundene Hochschulreife erworben. Einen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang können auch beruflich Qualifizierte erwerben.
Wichtig: Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an der Universität Augsburg. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zu den verschiedenen Hochschulzugangsberechtigungen:
Nachweis einer Deutschen HZB:
- Deutsche Staatsangehörige mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ( allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife).
- Studiengänge, die mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Augsburg studiert werden können
- Ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben (Bildungsinländer).
Unter bestimmten Voraussetzungen wird gemäß Art. 88 Abs. 5 und 6 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Verbindung mit den §§ 29 bis 33 der Qualifikationsverordnung der Zugang zum Hochschulstudium für Beruflich Qualifizierte ermöglicht, wenn Sie weder Abitur noch eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Techniker) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.
Detallierte Informationen zur Bewerbung für Beruflich Qualifizierte
- Masterstudiengänge
Die Zugangsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge der Universität Augsburg finden sich auf den Studiengangsseiten im Studienangebot.
- Nachweis von Sprachkenntnissen (sofern nicht eigens geregelt)
Nachweise für Englischkenntnisse A1 – C1 GER
Englischkenntnisse A1
Als Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau A1 wird an der Universität Augsburg anerkannt:
- telc Englisch A1
Englischkenntnisse A2
Als Nachweise ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau A2 werden an der Universität Augsburg anerkannt:
- Cambridge English Language Assessment: A2 Key
- telc Englisch A2
- UNIcert® Basis Englisch
Englischkenntnisse B1
Als Nachweise ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 werden an der Universität Augsburg anerkannt:
- Cambridge English Language Assessment: B1 Preliminary
- IELTS: Gesamtergebnis (overall band score) von mindestens 4.0
- telc Englisch B1
- TOEFL iBT: mindestens 42 Punkte
- UNIcert® I Englisch
Englischkenntnisse B2
Als Nachweise ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 werden an der Universität Augsburg anerkannt:
- Cambridge English Language Assessment: B2 First
- IELTS: Gesamtergebnis (overall band score) von mindestens 5.0
- telc Englisch B2
- TOEFL iBT: mindestens 72 Punkte
- UNIcert® II Englisch
Englischkenntnisse C1
Als Nachweise ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 werden an der Universität Augsburg anerkannt:
- Cambridge English Language Assessment: C1 Advanced
- IELTS: Gesamtergebnis (overall band score) von mindestens 6.5
- telc Englisch C1
- TOEFL iBT: mindestens 95 Punkte
- UNIcert® III Englisch
Ansprechpartner
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
- E-Mail:
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Raum 1032 (Gebäude A2)
Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg