Einschreibung
Die Einschreibung (auch Immatrikulation) erfolgt nach vorheriger Bewerbung bzw. Zulassung durch die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg.
Informationen zur Einschreibung für:
- Gasthörerinnen und -hörer
- Früh- bzw. Schülerstudium
- Studiengang- oder Studienfachwechsel
- Promovierende
Erreichbarkeit der Studierendenkanzlei
Wir sind für Sie da:
persönlich
Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
telefonisch
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Tel.: +49 821 598 - 1111
E-Mail: studierendenkanzlei@zv.uni-augsburg.de
Immatrikulationsfrist
- für zulassungsfreie Studiengänge bis 30. September für das Wintersemester bzw. 31. März für das Sommersemester,
- für zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge sowie Masterstudiengänge innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist,
- für ein höheres Fachsemester in einen zulassungsfreien Studiengang zum Sommersemester bis 15.02. ( mehr Informationen).
Checklisten für die erforderlichen Unterlagen zur Einschreibung
Die Checklisten werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald die Höhe der Semesterbeiträge feststeht.
Achtung: Beglaubigte Kopien können nur per Post oder persönlich eingereicht werden.
Ein Scan per E-Mail reicht nicht aus.
Semesterbeiträge
Überweisen Sie bitte möglichst zwei Wochen vor der Immatrikulation die Semesterbeiträge auf folgendes Konto (die Höhe der Semesterbeiträge für das Sommersemester 2025 steht noch nicht fest und wird an dieser Stelle bekannt gegeben):
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Geldinstitut: Bayerische Landesbank München
BIC: BYLADEMMXXX
IBAN: DE12 7005 0000 0301 2792 82
Verw.zweck: Matrikel- bzw. Bewerbernr./SoSe25/7032033016/Name
(unbedingt in dieser Form erforderlich!) Studiengangwechsler bitte Matrikelnummer angeben!
Bitte legen Sie den Unterlagen zur Einschreibung einen Nachweis der Überweisung (Kopie des Kontoauszugs oder vollständiger Screenshot der Onlineüberweisung) bei.
Unterlagen, die Sie nach der Einschreibung von der Studierendenkanzlei erhalten
Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie die Campus Card Augsburg (CCA) sowie die Rechenzentrums-Kennung per Post, die für eine Anmeldung in den Campus-Portalen erforderlich ist. Ihre Bewerberkennung sollten Sie dann nicht mehr verwenden, da diese zum 15. November (Wintersemester) bzw. zum 15. Mai (Sommersemester) deaktiviert wird.
Informationen zur Kranken- und Unfallversicherung
Jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber muss bei der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen. Nähere Informationen zum Thema Versicherung im Studium finden Sie hier.
Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Augsburg erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Stadt Augsburg.
Richtlinien des Rechenzentrums
Für alle Studierenden gelten die Benutzerrichtlinien des Rechenzentrums, welche hier detailliert aufgeführt werden.
Ansprechpartner
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
- E-Mail:
-
Raum 1032 (Gebäude A2)
Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg