Die Kurt-Bösch-Stiftung ist berechtigt, steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Gerne senden wir auf Anforderung unsere Stiftungssatzung zu und geben Auskünfte über die Möglichkeit von Spenden und von Zustiftungen jeder Art zur Kurt-Bösch-Stiftung zugunsten der Universität Augsburg. Anfragen richten Sie bitte direkt an den Stiftungsvorstand.