Förderungen und Stipendien

Die Förderung umfasst
 

  • die Unterstützung von Seminaren in den Häusern der Schweizer Kurt-Bösch-Stiftung in Sion / Wallis
  • Deutschlandstipendium sowie Stipendien für Studierende der Universität Augsburg, die im Wallis studieren, sowie für Studierende aus dem Wallis, die an der Universität Augsburg studieren
  • die Unterstützung von wissenschaftlichen Kongressen, Tagungen, Workshops, Seminaren, Vortragsveranstaltungen
  • die Unterstützung von akademischen Projekten und Initiativen von Dozentinnen und Dozenten der Universität Augsburg

Ansprechpersonen

Dr. Peter Kolb
Persönlicher Referent (Koordination und Gremien)
Universität Augsburg
Saskia Wieler
Assistenz Präsidialbüro
Universität Augsburg

 

Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an: kurt-boesch-stiftung@praesidium.uni-augsburg.de

Finanzielle Unterstützung von Seminaren in den Häusern der Kurt-Bösch-Stiftung Sion / Wallis

Die Stiftung fördert aus ihren Mitteln die Durchführung wissenschaftlicher und künstlerischer Veranstaltungen in den Häusern der Kurt-Bösch-Stiftung Sion / Wallis. Die Häuser sind am Südhang des Rhône-Tals bei Sion gelegen. Das Haus „Maison Blanche“ bietet zehn Personen Übernachtungs-, Aufenthalts- und Seminarräume, das Haus „Le Coq“ bietet zusätzlich zehn Betten. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler der Universität Augsburg. Pro Antrag ist eine Förderung von bis zu max. 1.500 Euro möglich.
 

Stipendien

Die Stiftung trägt aus ihren Mitteln zur Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten im Rahmen des Deutschlandstipendiums bei. Für Studierende ist es nicht möglich, sich direkt bei der Kurt-Bösch-Stiftung um ein Stipendium zu bewerben. Informationen zum Deutschlandstipendium finden Studierende wie potenzielle Förderer unter folgendem Link:

https://www.uni-augsburg.de/de/foerderer/deutschlandstipendium/

 

Darüber hinaus dotiert die Stiftung auf Antrag Stipendien sowohl für Studierende, die im Kanton Wallis beheimatet sind, dort ihren Wohnsitz haben und an der Universität Augsburg studieren, als auch für Studierende der Universität Augsburg, die im Wallis studieren. Die Förderung beträgt max. 300 Euro pro Monat und wird in der Regel für den Zeitraum von 2 Semestern bzw. 12 Monaten gewährt.

Wissenschaftliche Kongresse, Tagungen, Workshops, Vortragsveranstaltungen

Förderfähig sind auf grundsätzlich wissenschaftliche Kongresse, Tagungen, Workshops und Vortragveranstaltungen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Augsburg sowie Studierende der Universität Augsburg, sofern die positive Stellungnahme einer Professorin / eines Professors der Universität Augsburg vorliegt. Pro Antrag ist in der Regel eine Förderung von bis 1.500 Euro möglich. Nähere Auskünfte zur Antragsstellung erteilt die Stiftungsverwaltung.

 

Akademische Projekte und Initiativen von Dozentinnen und Dozenten der Universität Augs-burg

Förderfähig sind akademische Projekte und Initiativen von Dozentinnen und Dozenten der Universität Augsburg. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Augsburg sowie Studierende der Universität Augsburg, sofern die positive Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors der Universität Augsburg vorliegt. Pro Antrag ist in der Regel eine Förderung von bis 1.500 Euro möglich. Nähere Auskünfte zur Antragsstellung erteilt die Stiftungsverwaltung.

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