Beschäftigtenausweis

Die CAMPUS CARD AUGSBURG für Beschäftigte (Beschäftigtenausweis) kann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Augsburg beantragt werden. Sie ist von den Beschäftigten zu den vorgesehenen dienstlichen Zwecken zu nutzen (derzeit: Bibliothek, Kopieren/Drucken/Scannen über Kostenstellen bei allen Kopiergeräten). Daneben kann der Beschäftigtenausweis für privates Bezahlen (Cafeterien, Mensen und Cafébars  sowie Kopieren/Drucken/Scannen) verwendet werden. Nach Ende der Beschäftigungszeit an der Universität Augsburg dürfen weder die dienstlichen Funktionen noch die privaten Funktionen des Beschäftigtenausweises weiter genutzt werden.

Funktionen

Ausweis für Nachweis der Beschäftigung gegenüber externen Stellen (außen auf der Karte aufgedruckt)

Wichtiger Hinweis: Der Beschäftigtenausweis ersetzt nicht den Dienstausweis!

Der Ausweis dient ebenso zur Bibliotheksnutzung für die Benutzergruppe 02/03/04.

Die Benutzernummer ist im Kartenchip gespeichert und außen auf der Karte aufgedruckt.

Die Freischaltung der Bibliotheksfunktion muss in der Universitätsbibliothek (UBA) beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier

 

  • Elektronische Geldbörse für private Bezahlvorgänge an den Standorten von Universität oder Hochschule: d.h. Verpflegung in den Mensen (Beschäftigtenrabatt), Cafeterien und CaféBars des Studentenwerks; privates Kopieren und Scannen; privates Follow-Me-Drucken (derzeit nur Universität)
  • Die Geldbörse muss nicht aktiviert und / oder mit Guthaben aufgeladen und genutzt werden.
  • Möchten Sie die Geldbörse jedoch nutzen, dann muss diese zunächst an einem der Aufladegeräte („Aufwerter“) aktiviert werden (d.h. es müssen die Nutzungsbedingungen für die Bezahlfunktion anerkannt werden). Dazu halten Sie die Karte an das am Gerät markierte Kartenlesefeld und befolgen die Anweisungen auf dem Geräte-Display.
  • Direkt danach und später zu jedem beliebigen Zeitpunkt können Sie Ihre elektronische Geldbörse an den Aufwertern durch Bargeld oder EC-Karte bis zu einem Guthaben von maximal 150 Euro aufladen. An den sogenannten Rückzahlern kann gespeichertes Guthaben bis 50 Euro auch wieder ausbezahlt werden.

 

Autoload-Funktion für Beschäftigte: Beschäftigte können ihre private, elektronische Geldbörse auch automatisch an den Kassen der Mensa oder den Cafeterien bargeldlos aufladen, sobald das Kartenguthaben den Betrag von 5,- Euro unterschreitet. Das Aufladen erfolgt per Lastschrifteinzug.

Weitere Informationen zu Autoload: 

Füllen Sie das folgende Formular aus und geben Sie es am Infopint des Studentenwerks im Erdgeschoss der Mensa ab: 

 

Weitere Informationen:

  • Kostenstellenfunktion für dienstliche Kopien/Drucke/Scans mit nachträglicher monatlicher Abrechnung über freigeschaltete Verbuchungsstelle(n)
  • Pro Beschäftigtenausweis können auf Antrag maximal acht verschiedene Verbuchungsstellen (= Kombinationen von „Kostenstelle HH“ und „Kostenstelle KLR“ bzw. „Kostenträger KLR“) freigeschalten, d.h. in einem Hintergrundsystem gespeichert werden.
  • Zur Sicherheit ist eine tägliche Budgetgrenze von 100€ pro Karte festgelegt, die nicht variiert werden kann.
  • Antrag für die Einrichtung der dienstlichen Bezahlfunktion auf Ihrem Beschäftigtenausweis.
  • Hier finden Sie den Antrag für eine eventuelle notwendige Änderung der Verbuchungsstellen der dienstlichen Bezahlfunktion auf Ihrem Beschäftigtenausweis (Löschen oder Hinzufügen von Verbuchungsstellen)

Das Parken auf dem Parkdeck Nord (P1) an der Hannah-Arendt-Straße ist nur für Studierende und Beschäftigte der Universität Augsburg möglich. Für die Einfahrt in beide Ebenen ist die Campus Card Augsburg (Studierendenausweis).

Weitere Infos

Ein Beschäftigtenausweis wird nicht automatisch ausgestellt, sondern jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin beantragt bei Bedarf seinen/ihren Beschäftigtenausweis selbst. Der Antrags- und Freischaltungsprozess für die gewünschten Funktionen besteht aus mehreren Schritten:

  • Beantragung des CAMPUS CARD-Beschäftigtenausweises (je nach Wunsch mit oder ohne Foto) online unter: https://mycca.rz.uni-augsburg.de/ba/.
  • Abholung des Beschäftigtenausweises persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Beratungs- und Servicezentrum des Rechenzentrums (ZEBRA)

Falls Bedarf besteht, kann nun die Freischaltung dieses Beschäftigtenausweises für die dienstliche Bezahlfunktion von dem/der Kostenstellenverantwortlichen mit dem Antrag für die Einrichtung der dienstlichen Bezahlfunktion auf Ihrem Beschäftigtenausweis schriftlich bei Referat III/3.3 der Zentralen Universitätsverwaltung beantragt werden.

Sobald die Freischaltung durch Referat III/3.3 und den Kopierdienstleister erfolgt ist (i.d.R. innerhalb einer Woche nach Antragseingang), kann der Beschäftigtenausweis an den Kopiergeräten der Firma Canon (Standorte von Universität und Studentenwerk) für dienstliche Kopien, Drucke und Scans genutzt werden.
 

Falls gewünscht kann parallel die Freischaltung dieses Beschäftigtenausweises für die Bibliotheksfunktion in der Universitätsbibliothek (UBA) beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier:  CAMPUS CARD für Beschäftigte der Universität

 

Falls Sie auch die Bibliothek der Hochschule nutzen möchten, müssen Sie im Anschluss an die Freischaltung für die UBA Ihren Beschäftigtenausweis auch in der Hochschulbibliothek einmalig, persönlich registrieren lassen.

Auf der CAMPUS CARD für Beschäftigte sind folgende individuelle Daten aufgedruckt:

  • persönliches Lichtbild von Karteninhaber/in oder Standard-Silhouette
  • Anrede
  • Name, Vorname, ggf. Namenszusatz oder Titel
  • Geburtsdatum
  • Benutzernummer der Bibliothek
  • CCA-ID (= CAMPUS CARD AUGSBURG-ID)


Der Datenchip der CAMPUS CARD für Beschäftigte enthält folgende Daten:

  • CCA-ID  (= CAMPUS CARD AUGSBURG-ID)
  • Kennziffer für die Bezahlfunktion des Studentenwerks
  • Kennziffer für die herausgebende Einrichtung (Universität Augsburg, Hochschule Augsburg, Studentenwerk Augsburg)
  • Benutzernummer der Bibliothek

Der Aufdruck eines Lichtbildes auf dem Beschäftigtenausweis ist nicht verpflichtend. Eine nachträgliche Neuausstellung mit Lichtbild ist jedoch kostenpflichtig (15,- Euro).

Wünschen Sie ein Lichtbild auf ihrem Ausweis, dann laden Sie dieses im Rahmen des Online-Antragsprozesses für den Beschäftigtenausweis hoch. Die Universität Augsburg speichert Ihr Bild temporär bis zum Druck Ihrer persönlichen CAMPUS CARD. Danach wird das Foto gelöscht (falls Sie also später eine Ersatzkarte benötigen sollten, ist dann erneut ein Bild zur Verfügung zu stellen).

Bitte beachten Sie für das Bild: Es sind nur Portraitaufnahmen (Frontaufnahmen) im Hochformat mit möglichst hellem und neutralem Hintergrund möglich.

Sollten Sie kein Lichtbild auf Ihrer CAMPUS CARD wünschen, wird eine Standard-Silhouette aufgedruckt. Eine nachträgliche Änderung ist danach nur durch kostenpflichtige Neuausstellung des Beschäftigtenausweises (15,- €) möglich.

Wichtig: Bitte führen Sie den Online-Beantragungsvorgang auf jeden Fall zu Ende, auch wenn Sie sich gegen ein persönliches Lichtbild entscheiden!

Sollte Ihr CAMPUS CARD-Beschäftigtenausweis defekt sein, wenden Sie sich bitte an das ZEBRA, um Ihre Karte dort überprüfen zu lassen. Die Gründe für eine nicht funktionierende CAMPUS CARD können vielfältig sein (Kartenchip defekt, Lesegerät defekt oder vorübergehend außer Betrieb, Bibliothekskonto gesperrt etc.).

Falls Ihre CAMPUS CARD defekt ist, können Sie die Karte im ZEBRA sperren und sich gleichzeitig eine Ersatzkarte ausstellen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine einmal gesperrte CAMPUS CARD nicht wieder aktiviert werden kann. Sollten Sie auf Ihrer neuen CAMPUS CARD ebenfalls ein Foto von sich wünschen, bringen Sie dieses bitte auf einem USB-Stick mit. Das bei der Erstausstellung hochgeladene Bild ist aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht worden.


Sie erhalten vom ZEBRA auch eine Bestätigung über aktuell noch unverbrauchtes Guthaben auf Ihrer gesperrten CAMPUS CARD. Mit diesem Nachweis können Sie sich den Guthabenbetrag i.d.R. am folgenden Werktag beim Studentenwerk auf Ihre Ersatzkarte buchen oder auszahlen lassen.

Sofern Sie die Bibliotheksfunktion nutzen möchten, müssen Sie ihre Ersatzkarte persönlich in der Universitätsbibliothek freischalten lassen (kein Ausfüllen des Online-Formulars erforderlich) und auch zur Nutzung der Bibliothek in der Hochschule dort erneut registrieren lassen.
 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Ersatzkarte aus von Ihnen zu vertretenden Gründen kostenpflichtig ist (15,- Euro). Nähere Hinweise dazu entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung (§ 11).

Um bei kostenpflichtiger Ersatzausstellung eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, die Vormittags-Sprechzeiten des Beratungs- und Servicezentrums des Rechenzentrums (ZEBRA) in Anspruch zu nehmen

Wenden Sie sich bei Verlust Ihres CAMPUS CARD-Beschäftigtenausweises bitte umgehend an das Beratungs- und Servicezentrum des Rechenzentrums (ZEBRA), um die Karte dort sperren zu lassen. Damit kann Ihre CAMPUS CARD von Dritten nicht mehr für hochschulinterne Funktionen sowie zum Bezahlen genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass eine einmal gesperrte CAMPUS CARD nicht wieder aktiviert werden kann.

Das ZEBRA stellt Ihnen auch eine Ersatzkarte aus. Sollten Sie ein Foto von sich auf Ihrer CAMPUS CARD wünschen, bringen Sie dieses bitte auf einem USB-Stick mit. Das bei der Studien-Bewerbung hochgeladene Bild ist aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht worden. Sie erhalten vom ZEBRA auch eine Bestätigung über aktuell noch unverbrauchtes Guthaben auf Ihrer gesperrten CAMPUS CARD. Mit diesem Nachweis können Sie sich den Guthabenbetrag i.d.R. am folgenden Werktag beim Studentenwerk auf Ihre Ersatzkarte buchen oder auszahlen lassen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Ersatzkarte aus von Ihnen zu vertretenden Gründen kostenpflichtig ist (15,- Euro).

Bei der Entwicklung der CAMPUS CARD spielte die Datensicherheit eine herausgehobene Rolle. Alle gespeicherten Daten werden auf Basis der aktuellen, international anerkannten und etablierten technischen Verfahren bestmöglich geschützt.

Die CAMPUS CARD basiert auf der neuesten Generation der Produktlinie LEGIC advant und enthält einen kontaktlosen Chip zur Speicherung der Daten. Der Lese- und Schreibzugriff auf die Karte erfolgt über eine umlaufende Antenne, welche auch der Stromversorgung des Chips dient. Bei der Kommunikation mit der Karte kommt durchgängig der AES-256-Standard zur Verschlüsselung der Daten zum Einsatz.

Auf der CAMPUS CARD befinden sich mehrere voneinander unabhängige Datensegmente zur Speicherung von Informationen. Die einzelnen Segmente auf der Karte sind entsprechend ihrer jeweiligen Anwendung (Ausweis, Bezahlen, Bibliothek, Schließen) mit jeweils eigenen kryptographischen Schlüsseln geschützt. Die Nutzung unterschiedlicher kryptographisch geschützter Segmente für die verschiedenen Anwendungen stellt sicher, dass die jeweiligen Lesegeräte für die verschiedenen Anwendungen stets nur auf die zugehörigen Segmente zugreifen können.

Die Schlüssel für die Segmente/Anwendungen werden von den Institutionen selbst erstellt und liegen damit nicht in der Hoheit Dritter.

Die CAMPUS CARD ist genauso pfleglich zu behandeln wie eine Bank- oder EC-Karte. Vermeiden Sie deshalb unbedingt:

  • das Biegen der Karte (Bruchgefahr)
  • die Dauerwölbung der Karte
  • diese höheren Temperaturen auszusetzen (kann bei Studierendenausweisen zu Problemen beim Aufdruck des Gültigkeitsdatums auf dem Validierungsstreifen führen)
  • starke Verschmutzung, Zerkratzen und Bekleben der Kartenoberfläche
  • mechanische Einwirkungen
  • die CAMPUS CARD hohen elektromagnetischen Feldern auszusetzen
  • chemische Einflüsse (z.B. Waschen der Karte)

Es ist empfehlenswert, die Karte in einer festen, möglichst durchsichtigen Schutzhülle aufzubewahren. So muss die Karte beim Vorzeigen des Semestertickets, beim Guthabenaufladen oder beim Bezahlen an Kassen mit Auflege-Lesern nicht aus der Hülle genommen werden.

Wichtig: Beim Einsatz an den Kopiergeräten und an den Validierern muss die Karte vorher unbedingt aus einer etwaigen Hülle genommen werden!

Support

  • Sprechzeiten: Mo - Do: 9:00 Uhr - 14:30 Uhr Fr: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Telefon: -
  • E-Mail:
  • Raum 2034 (Gebäude L2)
    Universitätsstraße 8, 86159 Augsburg

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