Sie sind verpflichtet zum Ende Ihres 4. Fachsemesters eine Bescheinigung über Ihren Studienfortschritt beim Studentenwerk (BAföG-Amt) einzureichen.

 

Nachfolgend einige Informationen dazu:

 

In einer Bescheinigung gegenüber dem Studentenwerk (BAföG-Amt) nach § 48 BAföG wird bescheinigt, ob Sie für Ihr Fachsemester üblichen Leistungen erbracht haben.

 

Soweit beim Studentenwerk (BAföG-Amt) eine entsprechende Leistungsbescheinigung eingereicht werden muss (normalerweise zum Ende des 4. FS), kann das Formblatt 5 des Studentenwerks mit der Überschrift „Bescheinigung nach § 48 BAföG“  durch einen Leistungsnachweis, der im Studis-System selbst ausgedruckt und verifiziert werden kann, ersetzt werden. 

 

Für die Bachelor-Studiengänge der Informatik gelten folgenden Leistungspunktezahlen

Fachsemester

(Ende des Semester)

FS

Benötigte Anzahl an Leistungspunkten

bis Ende des entsprechenden Semesters

des Grundstudiums

LP

4

90

5

120

 

Für folgende Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik gilt die "vereinfachte Verfahrensweise"

 

  • Bachelor-Studiengänge Geographie, Geoinformatik und Wirtschaftsinformatik 
  • Master-Studiengang Geographie, Geoinformatik und Klima- und Umweltwissenschaften

 

Die vereinfachte Verfahrensweise geht je Semester von 25 ECTS-Punkten aus, die bis zum Ende des folgenden Semesters nachzuweisen sind.
Dies bedeutet beispielhaft, dass bis zum Ende des zweiten Semesters 25 ECTS-Punkte, bis zum Ende des dritten Semesters 50 ECTS-Punkte usw. nachzuweisen sind. 

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