Termine Erste Staatsprüfung Frühjahr 2024
Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Frühjahr 2024 per Einschreiben an folgende Adresse:
Universität Augsburg
Prüfungsamt 1/4
Lehramt - Staatsexamen
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies auf Grund der Vielzahl der eingehenden Anmeldungen etwas dauern kann und sehen zunächst von telefonischen Rückfragen ab.
Informieren Sie sich bitte regelmäßig auf unserer Homepage.
- Anmeldung:
1. Juni bis 1. August 2023
- Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
1. August 2023
- mit Verlängerung:
1. Oktober 2023
- Änderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebietsänderung usw.):
25. November 2023
- Rücktritt:
spätestens bis 19. Januar 2024
- Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
- Schriftlicher Prüfungszeitraum:
12. Februar bis 12. April 2024
Endgültiger Terminplan für den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung im Frühjahr 2024
- Praktischer Prüfungszeitraum:
12. Februar bis 21. Juni 2024
- Mündlicher Prüfungszeitraum:
15. April bis 21. Juni 2024
Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Präsidiumsgebäude) ausgehängt.
- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
Die Einsichtnahme findet am Dienstag, 23.07.2024 statt: Bekanntmachung der Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten vom Frühjahr 2024
- Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
Merkblatt zum Zulassungsantrag
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 06.04.2023